353/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Dieter Antoni, Heinz Gradwohl,

Mag. Gisela Wurm, Inge Jäger

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Geburtstagsfeier LH Jörg Haider - verbotene Geschenkannahme?

 

 

Nach einem Bericht des Standard vom 1.2.2000 wurde das Fest zum 50. Geburtstag von

LH Dr. Jörg Haider auf der Gerlitzen von einzelnen Privatpersonen sowie der Gerlitzen

Liftgesellschaft - an der das Land Kärnten am Gerlitzen mit einer Einlage von 12 Mio.

Schilling stiller Teilhaber ist - finanziert (siehe Beilage). Rund 3.000 Teilnehmer mit

Liftkarten zum Billigstpreis nahmen daran teil, die Liftgesellschaft stellte ihre gesamte

Infrastruktur zur Verfügung (z.B. 2 Schihütten, Pistengeräte). Die Kunstflugstaffel „Team

2000“ flog für den Landeshauptmann eine Ehrenformation.

 

Diese Geschenke - die insgesamt einen erheblichen Vermögensvorteil darstellen - wurden

von LH Dr. Jörg Haider angenommen.

 

Damit ergeben sich mehrere Fragen, wie beispielsweise, ob es zulässig ist, dass Private bzw.

Unternehmen einem Landeshauptmann, der im Sinne des Strafgesetzbuches Beamter ist,

großzügigst ein Fest ausrichten dürfen. Für einen Politiker, der Beamter im Sinne des

Strafgesetzbuches ist, ist grundsätzlich eine Geschenkannahme von über öS 1.000,- verboten.

Nach § 304 Abs. 3 StGB ist ein Politiker - der Beamter ist - , der einen Vermögensvorteil von

mehr als 25.000,- Schilling annimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren zu bestrafen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage:

 

1. Entspricht die Darstellung im Standard der Wahrheit?

 

2. Teilen Sie die Auffassung, dass Herr Landeshauptmann Jörg Haider Beamter im

     Sinne des Strafgesetzbuches ist?

 

3. Liegt im geschilderten Fall die eine strafrechtswidrige Geschenkannahme im Sinne

     des § 304 StGB durch LH Dr. Jörg Haider vor?

 

4. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wenn ja, haben Sie bereits Erhebungen veranlasst?

 

6. Ist LH Dr. Jörg Haider nach der Geschäftsverteilung der Kärntner Landesregierung für

     die Gerlitzen Liftgesellschaft zuständig?

 

 

 

Zeitungsartikel konnte nicht gescannt werden !!!