23531/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Evaluierung und Kontrolle der halben Behindertenmilliarde
Es besteht der begründete
Verdacht, dass die Mittel aus dem Titel “Behindertenmilliarde", die
in
Wirklichkeit nur eine halbe Milliarde pro Jahr ausmacht, nicht
ausschließlich der Schaffung
von Arbeitsplätzen
für behinderte Menschen zugute kommen, sondern etwa auch, wie von
Regierungsseite bereits zugegeben, für
den billigen Umbau von Hotellerie- und
Gastronomiebetrieben.
Herr Minister, Sie kündigten an,
die Verwendung der Mittel aus der halben
“Behindertenmilliarde"
einer Evaluierung und Kontrolle zu unterziehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wurde bereits mit der
Evaluierung und Kontrolle der Verwendung der Mittel aus der
halben “Behindertenmilliarde"
begonnen?
2. Wenn ja, wann wurde damit begonnen?
3. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll damit begonnen werden?
4. Wer konkret ist bzw. wird
mit der Evaluierung und Kontrolle der Verwendung der Mittel
aus der halben
“Behindertenmilliarde" betreut (werden)?
5. Gab
bzw. gibt es diesbezüglich ein Auswahlverfahren? Wenn ja, wie und von wem
wurde
bzw. wie und von wem wird das
Auswahlverfahren durchgeführt? Wenn nein, warum
nicht?
6.
Welche Kosten entstehen durch die Vorbereitung und Durchführung der
Evaluierung und
Kontrolle
der Verwendung der Mittel aus der halben “Behindertenmilliarde"?
7. Wo werden diese Kosten budgetiert ?
8. Wie wird die Kontrolle durchgeführt?
9. Welche Kriterien sind ausschlaggebend für Kontrolle und Evaluierung ?
10. Bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen ?
11. In welchen Abständen werden Projektträger samt den Projekten überprüft ?
12. Welche Maßnahmen greifen, falls Kontrollkriterien nicht erfüllt werden ?