23531/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Evaluierung und Kontrolle der halben Behindertenmilliarde

Es besteht der begründete Verdacht, dass die Mittel aus dem Titel “Behindertenmilliarde", die
in Wirklichkeit nur eine halbe Milliarde pro Jahr ausmacht, nicht ausschließlich der Schaffung
von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen zugute kommen, sondern etwa auch, wie von
Regierungsseite bereits zugegeben, für den billigen Umbau von Hotellerie- und
Gastronomiebetrieben.

Herr Minister, Sie kündigten an, die Verwendung der Mittel aus der halben
“Behindertenmilliarde" einer Evaluierung und Kontrolle zu unterziehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.   Wurde bereits mit der Evaluierung und Kontrolle der Verwendung der Mittel aus der
halben “Behindertenmilliarde" begonnen?

2.   Wenn ja, wann wurde damit begonnen?

3.   Wenn nein, warum nicht und bis wann soll damit begonnen werden?

4.   Wer konkret ist bzw. wird mit der Evaluierung und Kontrolle der Verwendung der Mittel
aus der halben “Behindertenmilliarde" betreut (werden)?

5.   Gab bzw. gibt es diesbezüglich ein Auswahlverfahren? Wenn ja, wie und von wem wurde
bzw. wie und von wem wird das Auswahlverfahren durchgeführt? Wenn nein, warum
nicht?

6.   Welche Kosten entstehen durch die Vorbereitung und Durchführung der Evaluierung und
Kontrolle der Verwendung der Mittel aus der halben “Behindertenmilliarde"?

7.   Wo werden diese Kosten budgetiert ?

8.   Wie wird die Kontrolle durchgeführt?

9.   Welche Kriterien sind ausschlaggebend für Kontrolle und Evaluierung ?

10. Bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen ?

11. In welchen Abständen werden Projektträger samt den Projekten überprüft ?

12. Welche Maßnahmen greifen, falls Kontrollkriterien nicht erfüllt werden ?