3533/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

 

ANFRAGE


der Abgeordneten Jarolim, Heinzl

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schließung des Bezirksgerichts Herzogenburg

Die von Bundesminister Böhmdorfer angestrebte Zusammenlegung der
Bezirksgerichte bleibt weiterhin Gegenstand der Ablehnung. Insbesondere im
Zusammenhang mit dem Bezirksgericht Herzogenburg mehren sich die
Befürchtungen, dass die Schließung nicht allein von den vom
Bundesministerium lancierten Argumenten der Verwaltungsvereinfachung
und Spezialisierung bestimmt wird.

Vielmehr soll das Bezirksgericht, das im Übrigen der Größe des nicht zu
schließenden Bezirksgerichts Ybbs entspricht, deshalb geschlossen werden,
da es seit den Renovierungsarbeiten in einem entgeltfreien Mietvertrag mit
dem Chorherrenstift Herzogenburg steht und dem Stift dadurch
Mieteinkünfte entgehen, die durch einen neuen Mietvertrag mit einem neuen
Mieter, im Gespräch soll hier die Bundesgendarmerie sein, eingebracht
werden könnten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten sind der Überzeugung, dass die
Gerichtsorganisation ausschließlich unter dem Gesichtspunkt möglichster
Schonung der Interessen der Bevölkerung durchgeführt werden sollte. Die
Begünstigung Dritter kann und darf nicht Anlass für eine
Gerichtsschließung sein.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an
den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1. Gab oder gibt es Versuche der Einflussnahme zur Schließung des
Bezirksgerichtes Herzogenburg?

2. Wie lautet die Stellungnahme des Landeshauptmanns Dr. Erwin Pröll?

3. Wie viele Richterinnen und nichtrichterliches Personal sind von der
Schließung des BG Herzogenburg betroffen?

4. Wie weit sind zukünftig die Anfahrtsstrecken für die Bevölkerung des
Sprengels Herzogenburg zu den nunmehr für sie zuständigen
Gerichten?