3533/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Jarolim, Heinzl
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schließung des Bezirksgerichts Herzogenburg
Die von Bundesminister Böhmdorfer angestrebte
Zusammenlegung der
Bezirksgerichte bleibt
weiterhin Gegenstand der Ablehnung. Insbesondere im
Zusammenhang mit dem
Bezirksgericht Herzogenburg mehren sich die
Befürchtungen, dass
die Schließung nicht allein von den vom
Bundesministerium lancierten Argumenten der
Verwaltungsvereinfachung
und Spezialisierung bestimmt wird.
Vielmehr soll
das Bezirksgericht, das im Übrigen der Größe des nicht zu
schließenden Bezirksgerichts Ybbs
entspricht, deshalb geschlossen werden,
da es seit den Renovierungsarbeiten in einem entgeltfreien Mietvertrag
mit
dem Chorherrenstift Herzogenburg steht und
dem Stift dadurch
Mieteinkünfte entgehen, die durch einen neuen Mietvertrag mit einem neuen
Mieter, im Gespräch soll hier
die Bundesgendarmerie sein, eingebracht
werden könnten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten sind der
Überzeugung, dass die
Gerichtsorganisation ausschließlich
unter dem Gesichtspunkt möglichster
Schonung der Interessen der Bevölkerung durchgeführt werden sollte.
Die
Begünstigung Dritter kann und darf
nicht Anlass für eine
Gerichtsschließung sein.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an
den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Gab oder gibt es Versuche der Einflussnahme zur
Schließung des
Bezirksgerichtes Herzogenburg?
2. Wie lautet die Stellungnahme des Landeshauptmanns Dr. Erwin Pröll?
3. Wie viele Richterinnen und nichtrichterliches Personal
sind von der
Schließung des BG Herzogenburg
betroffen?
4. Wie weit sind zukünftig die Anfahrtsstrecken
für die Bevölkerung des
Sprengels Herzogenburg zu den nunmehr für sie zuständigen
Gerichten?