3560/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

 

ANFRAGE


der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend notwendige Reform der öffentlichen Exportfinanzierung

Als österreichische Exportkreditagentur unterstützt die Österreichische Kontrollbank
(OeBK) österreichische Firmen auch bei Projekten in Entwicklungsländern. Diese
Kredite werden öffentlich in Form von Kreditgarantien und Refinanzierungen
unterstützt. Obwohl die OeKB im Auftrag der Republik Österreich arbeitet, werden
die Projekte der antragstellenden Firmen nicht nach festgeschriebenen und klaren
Sozial-, Entwicklungs-, Umwelt- oder Menschenrechtsstandards geprüft. Die OeKB
sowie die Beiräte, die über Garantie- bzw. Refinanzierungsansuchen zu entscheiden
haben, bewahren absolutes Stillschweigen. Weder die Öffentlichkeit noch das
Parlament wird über geplante oder durchgeführte Projekte in sensiblen Bereichen
informiert.

Die Ministerkonferenz der OECD befasste sich mit der Notwendigkeit einer
umfassenden Reform der Exportkreditagenturen (ECAs) und beauftragte die
Arbeitsgruppe über Exportkredite und Kreditgarantien (ECG) mit der Ausarbeitung
von gemeinsamen Ansätzen zu Umweltrichtlinien.

Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang auch die Einigung für einen
Informationsaustausch über Umweltfragen bei größeren Projekten. Der Fortschritt in
dieser Frage zeugt von der Absicht der ECAs, beim Thema Umweltverträglichkeit
mehr Kooperation als bisher zu suchen, den Informationsaustausch auszuweiten
und vom OECD-Sekretariat verwalten zu lassen.

Inzwischen wurde jede ECA angehalten, Verfahren zu entwickeln, mit denen die
Umweltrelevanz von Großprojekten festgehalten werden soll, um daraufhin
Prüfverfahren einzuleiten. Während die Vertreter einiger ECAs, wie die der USA, die
Festlegung von Umwelt-Standards mindestens auf dem Niveau der Weltbank und
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung fordern, ist auch die
Mindestbasis der Standards in den Empfängerländern in Diskussion.

Es ist unbekannt, welche Position Österreich im Rahmen dieser Arbeitsgruppe
vertritt. Angeblich spielen die österreichischen Vertreterinnen bei der Frage, ob
Nichtregierungsorganisationen zu Konsultationen eingeladen werden sollen, eine
Bremserrolle. Als Begründung wird die gesetzliche Lage angeführt
(Verschwiegenheitspflicht). Auch artikuliert Österreich angeblich Widerstand gegen
die Festschreibung einer nachhaltigen Entwicklung als eines der Ziele der
Exportfinanzierung.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Sind Sie in den Entscheidungsprozess der Kontrollbank über Exportkredite und
Exportgarantien bzw. der Ausarbeitung von gemeinsamen Ansätzen zu
Umweltrichtlinien miteinbezogen und wenn nein, warum nicht?

2.  Befürworten Sie, dass Entscheidungen der Kontrollbank über Exportkredite und
Exportgarantien - ähnlich wie bei der Weltbank oder der World Commission on
Dams - nach klaren Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards getroffen
werden?

3.  Befürworten Sie, dass die Einhaltung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-
standards mit einem an die österreichische Umweltverträglichkeitsprüfung
angelehnten Verfahren garantiert wird? Wenn nein, mit welchem Verfahren soll
die Einhaltung dieser Standards sonst garantiert werden?