3560/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend notwendige Reform der öffentlichen Exportfinanzierung
Als österreichische Exportkreditagentur
unterstützt die Österreichische Kontrollbank
(OeBK) österreichische Firmen auch bei Projekten in
Entwicklungsländern. Diese
Kredite werden öffentlich in Form von Kreditgarantien und Refinanzierungen
unterstützt. Obwohl die OeKB im Auftrag der Republik Österreich
arbeitet, werden
die Projekte der antragstellenden Firmen nicht nach festgeschriebenen und
klaren
Sozial-, Entwicklungs-, Umwelt- oder Menschenrechtsstandards geprüft. Die
OeKB
sowie die Beiräte, die über Garantie- bzw. Refinanzierungsansuchen zu
entscheiden
haben, bewahren absolutes Stillschweigen. Weder die Öffentlichkeit noch
das
Parlament wird über geplante oder durchgeführte Projekte in sensiblen
Bereichen
informiert.
Die Ministerkonferenz der OECD befasste sich mit der
Notwendigkeit einer
umfassenden Reform der Exportkreditagenturen (ECAs) und beauftragte die
Arbeitsgruppe über Exportkredite und Kreditgarantien (ECG) mit der
Ausarbeitung
von gemeinsamen Ansätzen zu Umweltrichtlinien.
Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang auch die Einigung
für einen
Informationsaustausch über Umweltfragen bei größeren Projekten.
Der Fortschritt in
dieser Frage zeugt von der Absicht der ECAs, beim Thema
Umweltverträglichkeit
mehr Kooperation als bisher zu suchen, den Informationsaustausch auszuweiten
und vom OECD-Sekretariat verwalten zu lassen.
Inzwischen wurde jede ECA angehalten, Verfahren zu
entwickeln, mit denen die
Umweltrelevanz von Großprojekten festgehalten werden soll, um daraufhin
Prüfverfahren einzuleiten. Während die Vertreter einiger ECAs, wie
die der USA, die
Festlegung von Umwelt-Standards mindestens auf dem Niveau der Weltbank und
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung fordern, ist
auch die
Mindestbasis der Standards in den Empfängerländern in Diskussion.
Es
ist unbekannt, welche Position Österreich im Rahmen dieser Arbeitsgruppe
vertritt. Angeblich spielen die österreichischen Vertreterinnen bei der
Frage, ob
Nichtregierungsorganisationen zu Konsultationen eingeladen werden sollen, eine
Bremserrolle. Als Begründung wird die gesetzliche Lage angeführt
(Verschwiegenheitspflicht). Auch artikuliert Österreich angeblich
Widerstand gegen
die Festschreibung einer nachhaltigen Entwicklung als eines der Ziele der
Exportfinanzierung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Sie in den
Entscheidungsprozess der Kontrollbank über Exportkredite und
Exportgarantien bzw. der Ausarbeitung von gemeinsamen Ansätzen zu
Umweltrichtlinien
miteinbezogen und wenn nein, warum nicht?
2. Befürworten Sie, dass
Entscheidungen der Kontrollbank über Exportkredite und
Exportgarantien - ähnlich wie bei der Weltbank oder der World Commission
on
Dams - nach klaren Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards getroffen
werden?
3. Befürworten Sie, dass die
Einhaltung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-
standards mit einem an die
österreichische Umweltverträglichkeitsprüfung
angelehnten Verfahren garantiert wird? Wenn nein, mit welchem Verfahren soll
die Einhaltung dieser Standards sonst garantiert werden?