3578/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Jarolim
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Landeshauptmann Jörg
Haider wegen § 111 StGB
Landeshauptmann Jörg Haider verstieg sich am 27.1.2002
in der Fernseh-
Pressestunde zu der Behauptung, dass die Institution des VfGH “politisch
korrumpiert" sei. Weiters sprach er
gegenüber dem VfGH den Verdacht aus,
dass “man es sich selbst gerichtet habe" und weiters, dass
die Aufhebung
der 25%-Regelung im Volksgruppengesetz 1976
einen “Missbrauch von
Kompetenz und Macht" darstelle.
Mit diesen Anschuldigungen hat Landeshauptmann Haider nicht
nur den
Rahmen des Anstandes verletzt, sondern
gemäß gewichtiger
Expertenmeinungen auch den
Tatbestand der Üblen Nachrede, allenfalls der
Beleidigung erfüllt, wobei der Verfassungsgerichtshof unzweifelhaft als
“Behörde" im Sinne
der § 116 f StGB aufzufassen ist.
Die unterzeichnenden Abgeordneten
haben mit Erstaunen die
Stellungnahme des Leiters der
Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Erich Wetzer,
vom 19.2.2002 zur Kenntnis genommen, wonach
ein Einschreiten der
Staatsanwaltschaft nur dann
zulässig sei, wenn eine Verurteilung
wahrscheinlich erscheint und im gegenständlichen Fall jedenfalls
nicht
versucht werde, die Ermächtigung der
Betroffenen zur Verfolgung
einzuholen.
Da diese Erklärungen des dem
Justizminister weisungsunterworfenen
Leiters
der Staatsanwaltschaft Wien Anlass zu Bedenken geben, wie von der
Staatsanwaltschaft mit
offenkundig aufklärungswürdigen Umständen
umzugehen ist, wenden sich die unterzeichnenden
Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz mit folgender
Anfrage:
1. In welchem Stand befinden sich
derzeit die Untersuchungen gegen
Landeshauptmann
Jörg Haider wegen dessen oben erwähnten Aussagen?
2. Wann wird/wurde um die
Ermächtigung zur Verfolgung durch die
Verfassungsrichter
angesucht?
3. Haben Sie in der Sache Kontakt mit Herrn OStA Dr. Erich
Wetzer
aufgenommen und wenn ja mit welchem
Ergebnis?
4. Wurden in der Sache Weisungen erteilt?
5. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt und werden Sie
setzen um die
Ahndung der Angriffe auf den VfGH bzw. seine Mitglieder und damit
deren Schutz zu unterstützen?
6. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt/werden Sie
setzen um zu klären
ob ein allfälliges erfolgtes oder noch bevorstehendes Unterlassen der
Einholung der Ermächtigung allenfalls
selbst Gegenstand von
Überlegungen bzw. Untersuchungen sein müßte? Im Rahmen einer
Veranstaltung am 18. Februar 2002 im Juridicum wurde in diesem
Zusammenhang von der Möglichkeit einer Prüfung des Tatbestands des
“Amtsmissbrauchs" gesprochen.