3578/J XXI.GP

Eingelangt am: 05.03.2002

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jarolim

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Landeshauptmann Jörg

Haider wegen § 111 StGB

Landeshauptmann Jörg Haider verstieg sich am 27.1.2002 in der Fernseh-
Pressestunde zu der Behauptung, dass die Institution des VfGH “politisch
korrumpiert" sei. Weiters sprach er gegenüber dem VfGH den Verdacht aus,
dass “man es sich selbst gerichtet habe" und weiters, dass die Aufhebung
der 25%-Regelung im Volksgruppengesetz 1976 einen “Missbrauch von
Kompetenz und Macht" darstelle.

Mit diesen Anschuldigungen hat Landeshauptmann Haider nicht nur den
Rahmen des Anstandes verletzt, sondern gemäß gewichtiger
Expertenmeinungen auch den Tatbestand der Üblen Nachrede, allenfalls der
Beleidigung erfüllt, wobei der Verfassungsgerichtshof unzweifelhaft als
“Behörde" im Sinne der § 116 f StGB aufzufassen ist.

Die unterzeichnenden Abgeordneten haben mit Erstaunen die
Stellungnahme des Leiters der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Erich Wetzer,
vom 19.2.2002 zur Kenntnis genommen, wonach ein Einschreiten der
Staatsanwaltschaft nur dann zulässig sei, wenn eine Verurteilung
wahrscheinlich erscheint und im gegenständlichen Fall jedenfalls nicht
versucht werde, die Ermächtigung der Betroffenen zur Verfolgung
einzuholen.

Da diese Erklärungen des dem Justizminister weisungsunterworfenen
Leiters der Staatsanwaltschaft Wien Anlass zu Bedenken geben, wie von der
Staatsanwaltschaft mit offenkundig aufklärungswürdigen Umständen


umzugehen ist, wenden sich die unterzeichnenden Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz mit folgender

Anfrage:

1. In welchem Stand befinden sich derzeit die Untersuchungen gegen
Landeshauptmann Jörg Haider wegen dessen oben erwähnten Aussagen?

2. Wann wird/wurde um die Ermächtigung zur Verfolgung durch die
Verfassungsrichter angesucht?

3. Haben Sie in der Sache Kontakt mit Herrn OStA Dr. Erich Wetzer
aufgenommen und wenn ja mit welchem Ergebnis?

4. Wurden in der Sache Weisungen erteilt?

5. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt und werden Sie setzen um die
Ahndung der Angriffe auf den VfGH bzw. seine Mitglieder und damit
deren Schutz zu unterstützen?

6. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt/werden Sie setzen um zu klären
ob ein allfälliges erfolgtes oder noch bevorstehendes Unterlassen der
Einholung der Ermächtigung allenfalls selbst Gegenstand von
Überlegungen bzw. Untersuchungen sein müßte? Im Rahmen einer
Veranstaltung am 18. Februar 2002 im Juridicum wurde in diesem
Zusammenhang von der Möglichkeit einer Prüfung des Tatbestands des
“Amtsmissbrauchs" gesprochen.