3587/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Manfred Lackner

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Vorarlberger Modell

Das österreichische Gesundheitssystem wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten sukzessive
verbessert und kann nun als eines der Besten der Welt bezeichnet werden. Nichtsdestotrotz bedarf
es der dauernden Evaluierung und Nachjustierung dieses Systems. Ein kompletter Systemumbau
jedoch erscheint auf Grund der komplexen und sensiblen Thematik mehr als hintertragenswert.

Seit Monaten ist in den Österreichischen Medien immer wieder über die angebliche Einrichtung
eines so genannten Vorarlberger Gesundheitsfonds die Rede. Zur Klarstellung die Aussendung des
Vorarlberger Gesundheits-Landesrat Hans-Peter Bischof:

OTS0100 5 CI 0544 NVL008                                                                 25.Jan 02
Gesundheit/Gesundheitsfonds/Bischof
Vorarlberger
Gesundheitsfonds wird umgesetzt

Utl.: LR Bischof: Land wieder Schrittmacher für Österreich =

Bregenz/Wien (VLK) - Das von Gesundheits-Landesrat Hans-Peter Bischof
initiierte und konzipierte Modellprojekt "Vorarlberger Gesundheitsfonds" wird
umgesetzt! Das ist das Ergebnis der Vorstellung
des Projektes im
Sozialministerium.

"Das Land Vorarlberg wird in der Reform des Gesundheitswesens eine
Schrittmacherfunktion für ganz Österreich ausüben", ist Bischof überzeugt. In
Vorarlberg wurde unter seiner Federführung ein breiter Konsens für diesen
Gesundheitsfonds erzielt. Alle Institutionen sind im Rahmen von
Schnittstellenprojekten bereit zu zeigen, dass durch erhöhte Effizienz die
neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen auch finanziell zu bewältigen sind.
Diese Vorarlberger Innovation kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten,
Qualität, Quantität und Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens in der
Zukunft zu sichern.
****

Das Vorarlberger Modellprojekt kann nach seiner Präsentation bei
Sozialminister Herbert Haupt und Gesundheitsstaatssekretär Reinbart Waneck
durch Landesrat Bischof und Vertreter der Vorarlberger Ärztekammer und
Gebietskrankenkasse jetzt definitiv in Angriff genommen
werden.

Die Verantwortlichen des Bundes haben das Gesundheitsstaatssekretariat mit der
Koordination der notwendigen Vorarbeiten beauftragt. In diese Verhandlungen
werden neben den Vertretern aus Vorarlberg (Gebietskrankenkasse, Ärztekammer,
Gemeinden/Land) auch die Experten des Sozialministeriums, des
Gesundheitsstaatssekretariates und des Hauptverbandes eingebunden.

Rechtliche Abklärung bis März

Zu aller erst geht es jetzt um die Abklärung der rechtlichen Situation. Die
gesetzlichen Notwendigkeiten zur Implementierung des Vorarlberger Modells und


die Rahmenkonditionen für die geplanten konkreten Projekte müssen bis März
definiert werden. Dann können sie - falls notwendig - in einer Novelle zum
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz verankert werden.

Landesrat Hans-Peter Bischof freut sich, dass Vorarlberg nach der
Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung auch bei der Reform des
Gesundheitswesens wieder eine Vorreiterrolle einnehmen wird: "Unser
Modellprojekt könnte richtungsweisend für ganz Österreich sein. Mit dem
Gesundheitsfonds kommen wir zu einer gesamtheitlichen Planung und Abstimmung
aller Leistungsangebote in unserem Gesundheitswesen.
"

Erhöhung der Treffsicherheit

Dabei geht es aber nicht darum, insgesamt weniger Geld für das
Gesundheitswesen auszugeben, stellt Bischof klar. Es geht darum, die hohe
Qualität nicht nur erhalten, sondern auch bedarfsgerecht ausweiten, neue
wissenschaftliche Errungenschaften einbauen zu können und trotzdem den
Finanzrahmen nicht zu sprengen. Das gelingt nur über eine Erhöhung der
finanziellen Treffsicherheit und mehr Wirksamkeit im System selbst. Damit
werden sich explosionsartige und schließlich nicht mehr finanzierbare
Kostensteigerungen auf ein tragbares Maß einbremsen lassen. So sollen vor allem
Doppelgleisigkeiten vermieden werden, besonders an der Schnittstelle zwischen
dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich. Diese Doppel- und
Mehrfachuntersuchungen sind nicht nur finanziell nicht zu verantworten, sie
bringen oft auch unnötige Belastungen für den Patienten.

Zu einer schrittweisen Verbesserung des Gesundheitswesens will man über
Schnittstellenprojekte, wie Untersuchungen vor einer Krankenhaus-Einweisung
(Prästationäre Diagnostik), beim Übergang vom Krankenhaus in die häusliche und
ambulante Pflege (Entlassungsmanagement}, sprengelbezogene Ärztebereitschaft,
Palliativmedizin oder etwa Neurologische Rehabilitation zu einer übergreifenden
Vernetzung und zu einer tatsächlich integrierten Gesundheitsversorgung kommen.

Vorarlberg gibt das Tempo vor

Landesrat Bischof: "Es ist unbestritten, dass unser Gesundheitswesen für
seine Sicherung in der Zukunft eine Neuorientierung braucht. Mir müssen das
gesamte System gemeinsam überdenken, es intensiv vernetzen. Auch im Bereich der
Finanzierung durch ein Zusammenführen der Finanzströme.

Mit der 'Finanzierung aus einem guss' wird das möglich werden. Vorarlberg wird
auch in dieser Sache wieder beispielgebend voraus gehen und ich bin sicher,
dass wir unsere Spitzenposition in der österreichischen Gesundheitslandschaft
damit weiter ausbauen können werden." (hh/ug, nvl)
Rückfragehinweis: Landespressestelle Vorarlberg

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So weit die Ankündigungslyrik. Bisher wurde kein einziges Wort über die
Finanzierungsmodalitäten, kein einziges Wort über die demokratischen Kontrollmöglichkeiten,
kein einziges Wort über grundlegende Aufgaben, kein einziges Wort über realistische
Einsparungsmöglichkeiten, kein einziges Wort über allfällige Lenkungswirkungen und vieles
mehr verloren.


Allein diese Tatsache lässt Skepsis aufkommen. Einzig Aussagen über eine allfällige paritätische
Besetzung und über die Verbesserung des Schnittstellenmanagements konnte den Vorarlberger
Medien entnommen werden.

Da es sich beim geplanten Vorarlberger Gesundheitsfonds um einen Systemwechsel handelt, der
nicht so leicht über ein paar Pressekonferenzen den Abgeordneten zur Kenntnis gebracht werden
kann, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.)     Welche Aufgaben sollen durch den Vorarlberger Gesundheitsfonds finanziert werden?

2.)     Ist daran gedacht, dass nach Einrichtung des Vorarlberger Gesundheitsfonds der
Spitalsfonds aufgelassen wird?

3.)     Aus welchen Mitteln soll der Vorarlberger Gesundheitsfonds gespeist werden (Auflistung
der Anteile der jeweiligen Finanzierer)?

4.)     Wie hoch wird der Vorarlberger Gesundheitsfonds in etwa jährlich dotiert sein?

5.)     Welche Leistungen sollen aus dem Vorarlberger Gesundheitsfonds finanziert werden?

6.)     Welche Einsparungsmöglichkeiten sehen Sie durch die Einrichtung eines Vorarlberger
Gesundheitsfonds und wie begründen Sie diese?

7.)     Gibt es zu diesen Einsparungsmöglichkeiten eine Modellrechnung?
a.)     Wenn ja, wie sieht diese Modellrechnung aus?

b.)     Wenn nein, wie gelangen Sie zu der Annahme, dass Einsparungen in der genannten
Höhe möglich sind?

8.)     Bleibt es dabei, dass, wie in einigen Medienberichten dann doch /u lesen war. der
Vorarlberger Gesundheitsfonds paritätisch besetzt werden soll?

9.)     Mit welchen Institutionen soll der Vorarlberger Gesundheitsfonds besetzt werden?

10.)   Ist für Sie, jenseits der paritätischen Besetzung, eine Besetzung nach Höhe des
Finanzierungsanteils vorstellbar?

11.)   Welche demokratischen Kontrollmöglichkeiten seitens der politisch Verantwortlichen sind
vorgesehen?

12.)   Erwarten Sie sich nach Einrichtung des Vorarlberger Gesundheilsfonds irgendwelche
Lenkungswirkungen?
a.)     Wenn ja, wie sehen diese Lenkungswirkungen Ihrer Ansicht nach aus?

13.)   Können Sie ausschließen, dass in Zukunft, also nach Installierung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds, Leistungseinschränkungen erfolgen?

14.)   Können Sie ausschließen, dass in Zukunft, also nach Installierung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds, Rationierungen erfolgen?

15.)   Können Sie ausschließen, dass in Zukunft, also nach Installierung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds, Selbstbehalte eingeführt werden?


16.)   Ist daran gedacht, in einem zukünftigen Schritt die Beitragsautonomie der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse einzuführen?

17.)   Gibt es im Zuge der Einrichtung des Vorarlberger Gesundheitsfonds Pläne, in einzelnen
Krankenanstalten das Leistungsangebot zu kürzen bzw. auszubauen?
a.)     Wenn ja, welches Leistungsangebot in welchem Krankenhaus soll gekürzt bzw.
welches Leistungsangebot in welchem Krankenhaus soll ausgebaut werden?

18.)   Gibt es im Zuge der Einrichtung des Vorarlberger Gesundheitsfonds Pläne, ein/eine
Krankenanstalten komplett zu schließen?
a.)     Wenn ja, um welche Krankenanstalten handelt es sich dabei?

19.)   Hat es bereits Gespräche mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger in dieser
Sache gegeben?
a.)     Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

20.)   Hat es bereits Gespräche mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse in dieser Sache
gegeben?
a.) Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

21.)   Hat es bereits Gespräche mit den Vorarlberger Gemeinden in dieser Sache gegeben?
a.)    Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

22.)   Hat es bereits Gespräche mit der Vorarlberger Ärztekammer in dieser Sache gegeben?
a.) Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

23.)   Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Implementierung des Vorarlberger Modells
notwendig?

a.) Werden diese gesetzlichen Änderungen einem ordentlichens Begutachtungsverfahren
unterzogen?
aa.) Wenn ja, wann?
ab.) Wenn nein, warum nicht
b.) Wann sollen diese Änderungen beschlossen werden?

24.)   Welche Rahmenkonditionen müssen für die geplanten konkreten Projekte geändert werden?

25.)    Welche Bundesländer werden das Vorarlberger Modell noch umsetzen?
a.)Wann erfolgt diese Umsetzung?

26.)   Wurde das Vorarlberger Modell in der Bundesstrukturkommission beraten, wenn ja wie
lautete das Ergebnis der Beratungen?