3587/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Manfred Lackner
und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Vorarlberger Modell
Das
österreichische Gesundheitssystem wurde in den letzten Jahren und
Jahrzehnten sukzessive
verbessert
und kann nun als eines der Besten der Welt bezeichnet werden. Nichtsdestotrotz
bedarf
es der
dauernden Evaluierung und Nachjustierung dieses Systems. Ein kompletter
Systemumbau
jedoch
erscheint auf Grund der komplexen und sensiblen Thematik mehr als
hintertragenswert.
Seit Monaten ist in den
Österreichischen Medien immer wieder über die angebliche Einrichtung
eines so genannten Vorarlberger
Gesundheitsfonds die Rede. Zur Klarstellung die Aussendung des
Vorarlberger Gesundheits-Landesrat
Hans-Peter Bischof:
OTS0100 5 CI 0544
NVL008 25.Jan
02
Gesundheit/Gesundheitsfonds/Bischof
Vorarlberger Gesundheitsfonds
wird umgesetzt
Utl.: LR Bischof: Land wieder Schrittmacher für Österreich =
Bregenz/Wien
(VLK) - Das von Gesundheits-Landesrat Hans-Peter Bischof
initiierte und
konzipierte Modellprojekt "Vorarlberger Gesundheitsfonds" wird
umgesetzt! Das ist das
Ergebnis der Vorstellung des Projektes im
Sozialministerium.
"Das Land Vorarlberg wird in der
Reform des Gesundheitswesens eine
Schrittmacherfunktion für ganz Österreich ausüben", ist
Bischof überzeugt. In
Vorarlberg wurde unter seiner Federführung ein breiter Konsens für
diesen
Gesundheitsfonds erzielt. Alle Institutionen sind im Rahmen von
Schnittstellenprojekten bereit zu zeigen, dass durch erhöhte Effizienz die
neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen auch finanziell zu bewältigen
sind.
Diese Vorarlberger
Innovation kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten,
Qualität,
Quantität und Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens in der
Zukunft zu sichern. ****
Das
Vorarlberger Modellprojekt kann nach seiner Präsentation bei
Sozialminister Herbert Haupt und Gesundheitsstaatssekretär Reinbart Waneck
durch Landesrat
Bischof und Vertreter der Vorarlberger Ärztekammer und
Gebietskrankenkasse
jetzt definitiv in Angriff genommen werden.
Die Verantwortlichen des Bundes haben
das Gesundheitsstaatssekretariat mit der
Koordination der notwendigen Vorarbeiten beauftragt. In diese Verhandlungen
werden neben den
Vertretern aus Vorarlberg (Gebietskrankenkasse, Ärztekammer,
Gemeinden/Land) auch die
Experten des Sozialministeriums, des
Gesundheitsstaatssekretariates
und des Hauptverbandes eingebunden.
Rechtliche Abklärung bis März
Zu
aller erst geht es jetzt um die Abklärung der rechtlichen Situation. Die
gesetzlichen Notwendigkeiten zur Implementierung des Vorarlberger Modells und
die
Rahmenkonditionen für die geplanten konkreten Projekte müssen bis
März
definiert werden. Dann können sie - falls notwendig - in einer Novelle zum
Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz verankert werden.
Landesrat Hans-Peter Bischof freut sich, dass Vorarlberg
nach der
Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung auch bei der Reform des
Gesundheitswesens wieder eine Vorreiterrolle einnehmen wird: "Unser
Modellprojekt könnte richtungsweisend für ganz Österreich sein.
Mit dem
Gesundheitsfonds kommen wir zu einer gesamtheitlichen Planung und Abstimmung
aller Leistungsangebote in unserem Gesundheitswesen."
Erhöhung der Treffsicherheit
Dabei geht es aber nicht darum, insgesamt weniger Geld
für das
Gesundheitswesen auszugeben, stellt Bischof klar. Es geht darum, die hohe
Qualität nicht nur erhalten, sondern auch bedarfsgerecht ausweiten, neue
wissenschaftliche Errungenschaften einbauen zu können und trotzdem den
Finanzrahmen nicht zu sprengen. Das gelingt nur über eine Erhöhung
der
finanziellen
Treffsicherheit und mehr Wirksamkeit im System selbst. Damit
werden
sich explosionsartige und schließlich nicht mehr finanzierbare
Kostensteigerungen auf ein tragbares Maß einbremsen lassen. So sollen vor
allem
Doppelgleisigkeiten vermieden werden, besonders an der Schnittstelle zwischen
dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich. Diese Doppel- und
Mehrfachuntersuchungen sind nicht nur finanziell nicht zu verantworten, sie
bringen
oft auch unnötige Belastungen für den Patienten.
Zu einer schrittweisen Verbesserung des
Gesundheitswesens will man über
Schnittstellenprojekte, wie Untersuchungen vor einer Krankenhaus-Einweisung
(Prästationäre
Diagnostik), beim Übergang vom Krankenhaus in die häusliche und
ambulante Pflege (Entlassungsmanagement}, sprengelbezogene
Ärztebereitschaft,
Palliativmedizin
oder etwa Neurologische Rehabilitation zu einer übergreifenden
Vernetzung
und zu einer tatsächlich integrierten Gesundheitsversorgung kommen.
Vorarlberg gibt das Tempo vor
Landesrat Bischof: "Es ist unbestritten, dass unser
Gesundheitswesen für
seine Sicherung in der Zukunft eine Neuorientierung braucht. Mir müssen
das
gesamte System gemeinsam überdenken, es intensiv vernetzen. Auch im
Bereich der
Finanzierung
durch ein Zusammenführen der Finanzströme.
Mit
der 'Finanzierung aus einem guss' wird
das möglich werden. Vorarlberg wird
auch
in dieser Sache wieder beispielgebend voraus gehen und ich bin sicher,
dass
wir unsere Spitzenposition in der österreichischen Gesundheitslandschaft
damit
weiter ausbauen können werden." (hh/ug, nvl)
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg
Redaktion/Chef vom Dienst
Tel.: 05574/511-20136
Fax: 05574/511-20190
Hotline: 0664 625 56 68 oder 625 56 67
email: presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.a t
So weit die
Ankündigungslyrik. Bisher wurde kein einziges Wort über die
Finanzierungsmodalitäten, kein
einziges Wort über die demokratischen Kontrollmöglichkeiten,
kein einziges Wort über
grundlegende Aufgaben, kein einziges Wort über realistische
Einsparungsmöglichkeiten, kein
einziges Wort über allfällige Lenkungswirkungen und vieles
mehr verloren.
Allein
diese Tatsache lässt Skepsis aufkommen. Einzig Aussagen über eine
allfällige paritätische
Besetzung
und über die Verbesserung des Schnittstellenmanagements konnte den
Vorarlberger
Medien entnommen werden.
Da es sich beim geplanten Vorarlberger
Gesundheitsfonds um einen Systemwechsel handelt, der
nicht so leicht über ein paar Pressekonferenzen den Abgeordneten zur
Kenntnis gebracht werden
kann,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.) Welche Aufgaben sollen durch den Vorarlberger Gesundheitsfonds finanziert werden?
2.) Ist daran gedacht, dass nach Einrichtung des
Vorarlberger Gesundheitsfonds der
Spitalsfonds aufgelassen wird?
3.) Aus welchen Mitteln soll der Vorarlberger
Gesundheitsfonds gespeist werden (Auflistung
der Anteile der jeweiligen Finanzierer)?
4.) Wie hoch wird der Vorarlberger Gesundheitsfonds in etwa jährlich dotiert sein?
5.) Welche Leistungen sollen aus dem Vorarlberger Gesundheitsfonds finanziert werden?
6.) Welche Einsparungsmöglichkeiten sehen
Sie durch die Einrichtung eines Vorarlberger
Gesundheitsfonds
und wie begründen Sie diese?
7.) Gibt es zu diesen
Einsparungsmöglichkeiten eine Modellrechnung?
a.) Wenn ja, wie sieht diese Modellrechnung aus?
b.) Wenn nein, wie gelangen Sie zu der Annahme,
dass Einsparungen in der genannten
Höhe
möglich sind?
8.) Bleibt es dabei, dass, wie in einigen
Medienberichten dann doch /u lesen war. der
Vorarlberger
Gesundheitsfonds paritätisch besetzt werden soll?
9.) Mit welchen Institutionen soll der Vorarlberger Gesundheitsfonds besetzt werden?
10.) Ist für Sie, jenseits der paritätischen
Besetzung, eine Besetzung nach Höhe des
Finanzierungsanteils
vorstellbar?
11.) Welche demokratischen Kontrollmöglichkeiten
seitens der politisch Verantwortlichen sind
vorgesehen?
12.) Erwarten Sie sich nach Einrichtung des Vorarlberger
Gesundheilsfonds irgendwelche
Lenkungswirkungen?
a.) Wenn ja, wie sehen diese Lenkungswirkungen Ihrer
Ansicht nach aus?
13.) Können Sie ausschließen, dass in Zukunft,
also nach Installierung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds,
Leistungseinschränkungen erfolgen?
14.) Können Sie ausschließen, dass in Zukunft,
also nach Installierung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds,
Rationierungen erfolgen?
15.) Können Sie ausschließen, dass in Zukunft,
also nach Installierung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds,
Selbstbehalte eingeführt werden?
16.) Ist daran gedacht, in einem zukünftigen Schritt
die Beitragsautonomie der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse
einzuführen?
17.) Gibt es im Zuge der Einrichtung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds Pläne, in einzelnen
Krankenanstalten
das Leistungsangebot zu kürzen bzw. auszubauen?
a.)
Wenn ja, welches Leistungsangebot in welchem Krankenhaus soll gekürzt bzw.
welches
Leistungsangebot in welchem Krankenhaus soll ausgebaut werden?
18.) Gibt es im Zuge der Einrichtung des Vorarlberger
Gesundheitsfonds Pläne, ein/eine
Krankenanstalten
komplett zu schließen?
a.) Wenn ja, um welche Krankenanstalten handelt es sich
dabei?
19.) Hat es bereits Gespräche mit dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger in dieser
Sache
gegeben?
a.)
Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
20.) Hat es bereits Gespräche mit der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse in dieser Sache
gegeben?
a.) Wenn
ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
21.) Hat es bereits Gespräche mit den Vorarlberger
Gemeinden in dieser Sache gegeben?
a.) Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse
dieser Gespräche?
22.) Hat es bereits Gespräche mit der Vorarlberger
Ärztekammer in dieser Sache gegeben?
a.) Wenn ja, wann, mit wem und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
23.) Welche gesetzlichen Änderungen sind zur
Implementierung des Vorarlberger Modells
notwendig?
a.) Werden diese
gesetzlichen Änderungen einem ordentlichens Begutachtungsverfahren
unterzogen?
aa.)
Wenn ja, wann?
ab.)
Wenn nein, warum nicht
b.)
Wann sollen diese Änderungen beschlossen werden?
24.) Welche Rahmenkonditionen müssen für die geplanten konkreten Projekte geändert werden?
25.) Welche Bundesländer werden das Vorarlberger
Modell noch umsetzen?
a.)Wann erfolgt diese Umsetzung?
26.)
Wurde das Vorarlberger Modell in der Bundesstrukturkommission beraten, wenn ja
wie
lautete das Ergebnis der Beratungen?