3588/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Josef Cap
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend die Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Irak-Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
Die Republik Österreich ist
verpflichtet, für die Einhaltung der UNO-Sanktionen gegen den
Irak zu sorgen. Bundesminister Bartenstein
hat im Zusammenhang mit der Irak-Reise von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider erklärt, dass Landeshauptmann Dr.
Jörg Haider keine
Genehmigung für die Einfuhr von Hilfsgütern in den Irak
beantragt hätte. Das
Wirtschaftsministerium habe daher die
Finanzbehörden eingeschaltet.
Landeshauptmann Dr.
Jörg Haider hat in einem Interview am 27. Februar d. Jahres erklärt,
dass im Zusammenhang mit seiner Irak-Reise alles “legal" gewesen
sei. Dies habe inzwischen
sowohl die UNO als auch Bundeskanzler Schüssel festgestellt. In diesem
Interview meinte
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider auch, die UNO werde die Sanktionen gegen
den Irak
lockern müssen (APA 313, 27. Februar 2002).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Ist es zutreffend, dass Sie festgestellt haben, dass im
Zusammenhang mit der Irak-Reise
von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider alles “legal" gewesen sei? Wenn
ja, auf Basis
welcher
Untersuchungen haben Sie dies festgestellt?
2.
Hat die UNO mittlerweile festgestellt, dass im Zusammenhang mit der Irak-Reise
von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider alles
“legal" gewesen sei?
3. Wurde von der österreichischen Bundesregierung geklärt, ob durch die Reise von
Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider ein Verstoß gegen das UN-Sanktionenregime vorliegt?
Wenn
nein, warum nicht?
4. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung?
5. Wurde durch die Irak-Reise Jörg Haiders und
die Mitnahme von medizinischen Geräten
das österreichische
Außenhandelsgesetz verletzt? Wenn ja, welche Konsequenzen hat
das?
6.
Welches Reisedokument benutzte Landeshauptmann Dr. Jörg Haider bei seiner
Reise in
den Irak? Wurde ihm ein Diplomaten- oder Dienstsichtvermerk ausgestellt?
7. Sind Sie bereit, das Parlament und die
Öffentlichkeit in einem schriftlichen Bericht über
diese
Fragen zu informieren? Wenn nein, warum nicht?
8. Wie stehen Sie zu den Plänen Jörg Haiders
für eine weitere Irak-Reise (APA 335, 27.
Februar
2002)?
9. Der Landeshauptmann von Kärnten meinte in seinem
Interview vom 27. Februar 2002,
die UNO
werde die Sanktionen lockern müssen. Deckt sich diese Aussage mit der
Position
der österreichischen Bundesregierung?
10. Im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates vom 14. Februar 2002 haben Sie
gegenüber der
Öffentlichkeit erklärt, dass kein Mitglieder der Bundesregierung
über die
Irak-Reise
von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider informiert gewesen sei. Bei dieser
Sitzung
des Ministerrates waren nach Aussagen von Außenministerin Benita Ferrero-
Waldner
in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage im Bundesrat am 21. Februar d.J.
die
Bundesminister Riess-Passer, Böhmdorfer, Strasser, Molterer und Rossmann
nicht
anwesend.
Auf die Frage, ob in dieser Ministerratssitzung abgefragt wurde, ob einzelne
Mitglieder
der Bundesregierung von der Reise informiert waren, meinte sie “eine
Abfrage
war nach diesen Informationen nicht erforderlich, weil nach einheitlicher
Auffassung
niemand von der Reise informiert war". Woher hatten Sie den
Wissensstand,
dass niemand von dieser Reise Kenntnis hatte?
11. Weshalb wurden folgende Aussagen von Landeshauptmann Dr. Jörg
Haider bisher nicht
dementiert:
“Erstens habe ich mit ihr (Riess-Passer) telefonischen Kontakt. Zweitens
haben
wir das innerhalb der Regierung koordiniert." (13. Februar 2002, in der
ZIB 1);
“Das Außenministerium war unterrichtet." (APA 322, 14. Februar
2002)?