3590/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Josef Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Irak-Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
Die Republik
Österreich ist verpflichtet, für die Einhaltung der UNO-Sanktionen
gegen den
Irak zu
sorgen. Bundesminister Bartenstein hat im Zusammenhang mit der Irak-Reise von
Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider erklärt, dass Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
keine
Genehmigung
für die Einfuhr von Hilfsgütern in den Irak beantragt hätte. Das
Wirtschaftsministerium
habe daher die Finanzbehörden eingeschaltet.
Landeshauptmann Dr.
Jörg Haider hat in einem Interview am 27. Februar d. Jahres erklärt,
dass im Zusammenhang mit seiner Irak-Reise alles “legal" gewesen
sei. Dies habe inzwischen
sowohl
die UNO als auch Bundeskanzler Schüssel festgestellt. In diesem Interview
meinte
Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider auch, die UNO werde die Sanktionen gegen den Irak
lockern müssen (APA 313, 27. Februar 2002).
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wird seitens der
Finanzbehörden geprüft, ob Landeshauptmann Dr. Jörg Haider mit
seiner
Reise
in den Irak das österreichische Außenhandelsgesetz verletzt hat?
Wenn nein, warum
nicht?
2. Wenn ja, wann wurde diese Prüfung eingeleitet?
3. Ist diese Prüfung bereits abgeschlossen?
4. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung?
Wenn nein, wann rechnen Sie mit einem
Ergebnis?
5. Liegt durch die Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg
Haider ein Verstoß gegen das UN-
Sanktionenregime
vor? Wenn nein, warum nicht?
6. Sind Sie bereit, das Parlament und die
Öffentlichkeit in einem schriftlichen Bericht über
diese
Fragen zu informieren? Wenn nein, warum nicht?