3590/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Josef Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit

der Irak-Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider

Die Republik Österreich ist verpflichtet, für die Einhaltung der UNO-Sanktionen gegen den
Irak zu sorgen. Bundesminister Bartenstein hat im Zusammenhang mit der Irak-Reise von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider erklärt, dass Landeshauptmann Dr. Jörg Haider keine
Genehmigung für die Einfuhr von Hilfsgütern in den Irak beantragt hätte. Das
Wirtschaftsministerium habe daher die Finanzbehörden eingeschaltet.

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider hat in einem Interview am 27. Februar d. Jahres erklärt,
dass im Zusammenhang mit seiner Irak-Reise alles “legal" gewesen sei. Dies habe inzwischen
sowohl die UNO als auch Bundeskanzler Schüssel festgestellt. In diesem Interview meinte
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider auch, die UNO werde die Sanktionen gegen den Irak
lockern müssen (APA 313, 27. Februar 2002).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1. Wird seitens der Finanzbehörden geprüft, ob Landeshauptmann Dr. Jörg Haider mit seiner
Reise in den Irak das österreichische Außenhandelsgesetz verletzt hat? Wenn nein, warum
nicht?

2.   Wenn ja, wann wurde diese Prüfung eingeleitet?

3.   Ist diese Prüfung bereits abgeschlossen?


4.   Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung? Wenn nein, wann rechnen Sie mit einem
Ergebnis?

5.   Liegt durch die Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider ein Verstoß gegen das UN-
Sanktionenregime vor? Wenn nein, warum nicht?

6.   Sind Sie bereit, das Parlament und die Öffentlichkeit in einem schriftlichen Bericht über
diese Fragen zu informieren? Wenn nein, warum nicht?