3591/J XXI. GP

Eingelangt am 11.03.2002
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend “Vorfall im Kosovo"

 

 

Unklarheit besteht über den genauen Hergang der jüngsten unglücklichen Vorkommnisse im Kosovo, wo laut Medienberichten ein österreichischer UNO-Polizist an schweren Misshandlungen eines Kosovo-Albaners beteiligt gewesen sein soll. Dem Vernehmen nach deutete der österreichische Botschafter bei den Vereinten Nationen in einem Brief vom 28. Februar an den UNO-Generalsekretär an, der österreichische UNO-Soldat M. A. könnte einer Intrige zum Opfer gefallen sein. Parallel dazu wurde wiederum von einzelnen Medien kolportiert, der Soldat habe aus psychischen Gründen die Heimreise antreten müssen.

 

Auch wurde in den Medien die Behauptung aufgestellt, österreichische Behörden hätten rund um diese Vorkommnisse im Kosovo damit gedroht, die Beteiligung an UNO-Einsätzen einzustellen.

 

Die Mitwirkung von Angehörigen der österreichischen Sicherheitsexekutive ist seit vielen Jahrzehnten ein eminent wichtiger und spezifischer Beitrag des neutralen Österreich zur internationalen Friedenssicherung. Eine Beendigung oder auch nur Einschränkung des Engagements der österreichischen Sicherheitsexekutive bei UNO-Einsätzen würde deshalb die außen- und sicherheitspolitischen Interessen Österreichs gravierend schädigen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.                War der Beamte M. A. zum Zeitpunkt seines Kosovo-Einsatzes voll einsatzfähig und seinen Aufgaben psychisch und physisch gewachsen? Wenn nein, wie konnte es geschehen, dass ein offenbar nicht voll einsatzfähiger Beamter einen derart belastenden Dienst versah?

 

2.                Welche Supervision haben die im Kosovo eingesetzten Exekutivbeamten bislang erhalten?

 

3.                Welche Schulung für den Umgang mit ethnischen Minderheiten und deren Menschenrechten haben die im Kosovo Dienst versehenden Beamten absolviert?

 

4.                Trifft es zu, dass die Verhaftung des österreichischen Polizisten im Kosovo bereits am 26. Februar erfolgt ist?

 

5.                Trifft es zu, dass in dieser Angelegenheit bereits in der vergangenen Woche Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet worden ist?

 

6.                Wann sind Sie von den gegen österreichische Beamten erhobenen äußerst schwerwiegenden Vorwürfen informiert worden? Wie haben Sie darauf reagiert?

 

7.                Wer hat die Entscheidung getroffen, den verdächtigen Beamten vor Abschluss der im Kosovo laufenden Untersuchungen der UNO über Mazedonien nach Österreich zurück zu holen?

 

8.                War die UNO von diesem Schritt im Vorhinein informiert? Wenn ja, hat sie zugestimmt?

 

9.                Wer hat den österreichischen Botschafter angewiesen den UNO-Generalsekretär zu kontaktieren? Erfolgte diese Anweisung nach Rücksprache mit Ihnen?