3614/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend "mangelndes Interesse an der Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten"

Ihre Antwort (2937/AB, XXI. GP) einer parlamentarischen Anfrage von Mag. Maier
und Genossen betreffend “mangelnde Einhaltung der Anlegepflicht bei
Sicherheitsgurten" war äußerst unbefriedigend und zeigte lediglich das geringe
Interesse an dieser Thematik.

Umso unverständlicher ist dies, da in den letzten Monaten im ORF immer wieder
Werbespots bzw. Informationsspots zu sehen waren, bei denen es um die Bildung
eines verstärkten Bewusstsein für die Wichtigkeit des Anlegens von
Sicherheitsgurten im Straßenverkehr geht bzw. gegangen ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende Anfrage:

1. Wurden die angesprochenen Spots im ORF zur Erhöhung des Anlegeverhalten
von Sicherheitsgurten bei Kraftfahrern von Ihrem Ministerium in Auftrag gegeben?

2.  Ab wann und wie oft wurden diese o.g. Spots im ORF bisher ausgestrahlt?

3.  Ist geplant dieser Spots längerfristig im ORF laufen zu lassen.

4.  Liefen diese Spots auch bei Kinoverführungen? Wenn nein, weshalb nicht?

5. Wie hoch waren die bisherigen Kosten dafür? Wurden bzw. werden diese von
Ihrem Ministerium getragen? Wenn nein, von welcher Stelle dann?

6. Weshalb blieben Ausstrahlung dieser Spots bei der Anfragebeantwortung
(2937/AB, XXI. GP) unerwähnt?

7. Wurden - im Zusammenhang mit der Aussendung dieser Spots im ORF über eine
Verbesserung des Anlegeverhalten von Sicherheitsgurten im Straßenverkehr -
weitere Maßnahmen in anderen Medien gesetzt?
Wenn ja, welche?

8. Weshalb sind Ihnen die Ergebnisse der Überprüfungen (wie in der

Anfragebeantwortung (2937/AB, XXI. GP) geschildert) der Planquadrataktionen
und der routinemäßigen Verkehrskontrollen über die Einhaltung der Anlegepflicht,
Anzahl der Strafen und der eingehobenen Strafbeträge unbekannt und es Ihnen
nicht möglich diese zu besorgen?


9.  Falls es Ihnen mittlerweile jedoch möglich sein sollte, wie viele Strafen wurden
wegen der Nichtbeachtung der Einhaltung der Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten
zwischen 1996 und 2001 ausgesprochen (Auflistung auf einzelne Jahre und
Bundesländer)?

10. Besitzen Sie Vergleichszahlen (Studien) aus anderen Ländern der EU betreffend
Angurtverhalten von Fahrzeuginsassen, Strafhöhe bei Nichteinhaltung und
Anzahl der Kontrollen?

Wenn ja, wann wurden diese Erhebungen durchgeführt? Wie lauten die
konkreten Ergebnisse (Zahlen)?

11. Bedeutet Ihre Nichtbeantwortung der Frage 6 der damaligen

Anfragebeantwortung (2937/AB, XXI. GP), dass sie in Zukunft keinerlei weiteren

(zusätzlichen) Maßnahmen setzen wollen, das Angurtverhalten der Autofahrer in

Österreich zu verbessern?

Wenn ja, ihre Begründung dafür?

Wenn nein, gibt es bereits konkrete Maßnahmen und wann ist mit einer

Realisierung zu rechnen?

12. Werden Sie sich verstärkt bei den zuständigen Stellen der jeweiligen
Landesregierungen einsetzen, damit es zu einer verstärkten Kontrolle der
Einhaltung der Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten kommt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, weshalb nicht?

13. Wie lautet das derzeitige Strafausmaß bei Missachtung der Einhaltung der
Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten?

14. Halten Sie das derzeitige Strafausmaß bei Missachtung der Einhaltung der
Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten für ausreichend? Gibt es Pläne die Strafen zu
erhöhen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

15. Wie viele tödlich verunglückte Fahrzeuginsassen gab es 2001 und wie viele
davon waren nicht angegurtet?