3626/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

Anfrage

der Abgeordneten Günter Kiermaier,


Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Waidhofner “Schloß-Deal"

Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, soll ein im Bundesbesitz befindliches Schloßgebäude
in Waidhofen/Ybbs, in das in den letzten Jahren zig-Millionen öS investiert wurden, um 1,38
Mio. Euro an die Stadt Waidhofen/Ybbs verkauft werden.

Aufklärungsbedürftig an diesem "Deal" ist vieles, nicht nur die Rolle der darin involvierten
Verantwortlichen. Vor allem stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß dadurch die
Interessen der Steuerzahler und des Bundes verletzt werden und eine erfolgreiche und in ihrer
Form einzigartige Forstfachschule, die derzeit in diesem Schloß untergebracht ist, den Plänen
von einigen ÖVP-Politikern für eine Landesausstellung in Waidhofen/Ybbs geopfert wird.
Es sind die politischen Vorgänge und die Umstände zu beleuchten, die dazu führen, daß ein
Bundesgebäude, an dem die dort tätige Abteilung des Bundes nach wie vor Bedarf hat,
verkauft werden kann, und das zu einem relativ niedrigen Preis. Wobei sich ein bemerkens-
werter Aspekt auch daraus ergibt, daß sich die hier maßgeblichen Waidhofner ÖVP-Politiker
darum bemühen, im Jahr 2007 eine Landesausstellung nach Waidhofen zu bringen. Dadurch
wiederum könnten öffentliche Förderungen lukriert werden, die man bei einem gerade erst
erstandenen Schloß gut brauchen kann.

In Anbetracht dieses Deals richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1)       Wann sind ÖVP-Politiker der Stadt Waidhofen/Ybbs oder des Landes Niederöster-
reich mit dem Ansinnen eines Schloß-Ankaufs durch die Stadt Waidhofen erstmals an
Sie herangetreten?

2)        Wer hat Sie diesbezüglich kontaktiert?

3)        Seit wann wissen Sie von den Plänen für eine Landesausstellung in Waidhofen/Ybbs?

4)        Wann ist in Ihrem Ministerium die Entscheidung für einen Verkauf des Schlosses
gefallen?


5)        Laut Bundeshaushaltsgesetz ist Voraussetzung für den Verkauf eines Bestandteil des
Bundesvermögens, daß er überhaupt nicht mehr oder innerhalb absehbarer Zeit nicht
benötigt wird. Ist Ihnen bekannt, daß eine Dienststelle Ihres Ministeriums (Forstfach-
schule) einen Bedarf für eine (weitere) Nutzung des Schlosses in Waidhofen/Ybbs
angemeldet hat?

a)        Wie werden Sie diesem Ansinnen nachkommen?

b)        Weshalb wurde trotz des vorhandenen Bedarfs überhaupt ein Standortwechsel
erwogen?

6)        Tragen Sie den Verkauf des Schlosses, der zwischen Beamten des Finanzministeri-
ums, des Landwirtschaftsministeriums und dem Waidhofner Bürgermeister per
Handschlag fixiert worden sein soll, mit?

7)       Welche Investitionen in welcher Höhe wurden seit 1990 im Falle des Waidhofner
Schlosses vorgenommen?
a)        Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Gesamtinvestitionen?

8)        Wie hoch waren 1999, 2000 und 2001 pro Jahr die Personalkosten und die laufenden
Sachkosten erstens für die Schloßverwaltung und zweitens für die Forstfachschule?
a)        Wie viele Mitarbeiter sind in der Schloßverwaltung tätig?

9)                 Wie hoch ist der Preis für den Verkauf des Schlosses an die Stadt Waidhofen/Ybbs
genau?

10)      Hat es auch andere Interessenten für einen Kauf des Schlosses gegeben bzw. gibt es
andere Interessenten?
a)        Wenn ja, welche?

11)      Hat es von Ihrer Seite zur Erzielung eines bestmöglichen Verkaufspreises eine Suche
nach weiteren Käufern oder eine Ausschreibung gegeben?

12)      Wie hoch wird seitens Ihres Ressorts der Wert des Schlosses geschätzt?

13)      Liegt Ihnen ein Gutachten über den Wert des Schlosses vor?
Wenn ja:

a)        Von wem wurde das Gutachten erstellt?

b)        Wie schlüsselt sich der Wert des Schlosses im Detail auf?

c)        Wann wurde das Gutachten erstellt?

14)      Ab welcher Wertsumme eines Objekts des Bundes ist bei dessen Veräußerung eine
Ausschreibung erforderlich?

15)     Ist es richtig, daß die Schulwidmung des Schlosses damit verbunden ist, daß sie fünf
Jahre lang nicht geändert werden darf und bei einer anderen Nutzung eine Pönale in
Höhe von ca. 363.000 Euro zu zahlen wäre?

a)        Was beinhaltet die Pönalregelung konkret?

b)        Welche Möglichkeiten für eine Nutzung des Schlosses würden der Stadt

Waidhofen/Ybbs als Eigentümer - solange die Pönalregelung in Kraft ist -
bleiben?

16)      Wie würde sich die Pönale für die Stadt Waidhofen/Ybbs auswirken, wenn

ein Verkauf des Schlosses an die Stadt erst in einem der nächsten beiden Jahre
erfolgen, im Jahr 2007 im Schloß aber eine Landesausstellung stattfinden würde?


17)      Wie ist die Widmung des Schlosses konkret gestaltet?

18)     Welche Änderungen wurden seit 1990 bei der (Schul-)Widmung des Schlosses
vorgenommen bzw. gab es eine räumliche Ausweitung dieser
(Schul-)Widmung?

a)        Von wem gingen diese Umwidmungen aus und wer mußte dabei zustimmen?

b)        Wann wurden diese Änderungen bzw. Ausweitungen in der (Schul-)Widmung
vorgenommen ?

c)        Was war der Grund für diese Änderungen bzw. Ausweitungen in der (Schul-)
Widmung?

d)        Welche Auswirkungen hatten diese Änderungen bzw. Ausweitungen in der
(Schul-)Widmung auf den Wert des Schlosses?

19)      Wo soll der künftige Standort der Forstfachschule sein?

20)      Mit welchen Investitionskosten für die Adaptierung bzw. Errichtung und mit welchen
jährlichen Sachkosten ist beim künftigen Standort zu rechnen?

21)      Wann ist mit dem Abschluß eines für einen Standortwechsel erforderlichen Vertrages
und wann mit der Übersiedlung der Forstfachschule zu rechnen?

22)      Wird Ihres Erachtens beim Verkauf des Waidhofner Schlosses an die Stadt

Waidhofen/Ybbs das für den Steuerzahler und den Bund bestmögliche Ergebnis
erzielt?