3633/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y


und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend e-Card: teuer und spät

Die Regierung propagiert unentwegt ihren Sparwillen und versucht damit, die Kürzungen im
Sozialbereich bzw. finanzielle Belastungen der Bevölkerung zu rechtfertigen. In diesem
Sinne wurde auch die Reform des Hauptverbands auf Biegen und Brechen durchgesetzt,
deren Ziel angeblich eine schlanke, sparsame und effiziente Struktur war. Nun ist genau das
Gegenteil umgesetzt worden. Die Regierung hat einen aufgeblähten Funktionärs- und
Beraterstab installiert, der zu einer Kostenexplosion geführt hat. Allein der Verwaltungsrat in
der neuen Form kostet um 181 Prozent (!) mehr als vorher.

Auch die e-Card-Einführung ist in diesen Zusammenhang zu stellen. Statt 94,5 Mio. Euro soll
die Einführung der e-Card als elektronischer Krankenscheinersatz in Summe 116 Mio. Euro
kosten.   Die   Mehrkosten   von   21,5   Mio.   Euro   belasten   letztendlich   wiederum   die
Beitragszahlerlnnen.
Hinzu kommt eine Werbekampagne für die e-Card, die auch in die Millionen Euro geht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.   Wie ist die Kostenexplosion im Zusammenhang mit der Herstellung der e-Card im Detail
zustande gekommen?

2.   Werden diese Kosten an die Beitragszahlerlnnen weitergegeben werden?

3.   Wenn nein, wie werden diese Mehrkosten ansonsten kompensiert?

4.   Warum wurde erst nachträglich die Aufnahme von Zusatzfunktionen für die Karte
beschlossen?

5.  Welche Zusatzfunktionen werden im Detail aufgenommen?

6.  Ändert diese Ergänzung Vorgaben aus der Ausschreibung?

7.   Wird - aus heutiger Sicht - eine Gebühr für die e-Card eingehoben werden?

8.   Wenn ja, ab wann wird diese eingehoben und wie hoch wird diese Gebühr sein?

9.   Wie sieht der zeitliche Ablauf zur Einführung der e-Card im Detail aus?

10. Sind weitere Verzögerungen noch zu befürchten?


11. Wird ein Pönale (Verzugszahlung) von irgend einer beteiligten Stelle bei einer
Verzögerung fällig?

12. Wie viel kostet die derzeit laufende Werbekampagne?

13. Was sind die Eckpunkte der Kampagne - inhaltlich und zeitlich ?

14. Wie ist die Ausschreibung zur Kampagne erfolgt (bitte genaue Daten des
Vergabevorganges von der ersten Bekanntmachung bis zur Begründung für die
Zuschlagserteilung inkl. Anbieter und Preise angeben!)?

15. Sind Sie als oberste Aufsichtsbehörde über den Hauptverband der kolportierten Meinung
Ihres Büros (siehe Medical Tribüne vom 6.3.2002), ..... das Werbebudget des
Hauptverbandes ginge das Ministerium nichts mehr an"?

a) Wenn ja: Wie begründen Sie diese Haltung?

b) Wenn nein: Wie lässt sich die genannte Werbekampagne mit dem Prinzip der
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit in Einklang bringen?

16. Gilt die Vorgabe an die SV-Träger, dass deren Verwaltungskosten bis 2003 den Umfang
von 1999 nicht übersteigen dürfen, auch für den Hauptverband?

17. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand für den Hauptverband im Bereich der
Selbstveraltung für

a) 1999

b) 2000

c) 2001

d)  und wie hoch ist der Voranschlag für 2002?

18. Wie hoch war der sonstige Verwaltungsaufwand für den Hauptverband

a) 1999

b) 2000

c) 2001

d)   und wie hoch ist dieser für 2002 veranschlagt?