3635/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz
Im Jahr 2001 wurden in Österreich
21.862 nach den Straftatbeständen des
Suchtmittelgesetzes erstattet. Davon entfielen 21.302 Anzeigen auf strafbare
Sachverhalten im Zusammenhang mit Suchtgiften, 560 Anzeigen auf
Straftatbestände für psychotrope Stoffe. 2.366 Anzeigen wurden wegen
eines
Verbrechenstatbestandes nach § 28 Suchtmittelgesetz erstattet, was einem
Anstieg
um
32,25% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Im Jahr 2001 sind 3.663
Personen nach den Straftatbeständen des
Suchtmittelgesetzes bezüglich Heroin angezeigt worden. Davon entfallen 903
Anzeigen auf
Verbrechenstatbestände gemäß § 28 SMG.
Seit 1.Juni 2001 ist die neue
Suchtgift-Grenzmengenverordnung in Kraft. Die
Grenzmengen für Heroin
wurden entgegen der Expertenempfehlungen von 5 auf 3
Gramm verringert.
Daraus ergibt sich, dass ab 1. Juni
Personen nach §28 SMG angezeigt werden
konnten, deren Straftatbestand bis dahin unter §27 SMG geregelt war.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie
viele der 903 im Jahr 2001 gemäß §28 SMG bezüglich Heroin
erstatteten
Anzeigen beziehen sich auf Mengen zwischen 3 und 5 Gramm Heroin?
2. Wie
ist die Entwicklung der bezüglich Heroin erstatteten Anzeigen in den
letzten 5 Jahren? Bitte nach §27 und §28 aufschlüsseln.