3635/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz

Im Jahr 2001 wurden in Österreich 21.862 nach den Straftatbeständen des
Suchtmittelgesetzes erstattet. Davon entfielen 21.302 Anzeigen auf strafbare
Sachverhalten im Zusammenhang mit Suchtgiften, 560 Anzeigen auf
Straftatbestände für psychotrope Stoffe. 2.366 Anzeigen wurden wegen eines
Verbrechenstatbestandes nach § 28 Suchtmittelgesetz erstattet, was einem Anstieg
um 32,25% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Im Jahr 2001 sind 3.663 Personen nach den Straftatbeständen des
Suchtmittelgesetzes bezüglich Heroin angezeigt worden. Davon entfallen 903
Anzeigen auf Verbrechenstatbestände gemäß § 28 SMG.

Seit 1.Juni 2001 ist die neue Suchtgift-Grenzmengenverordnung in Kraft. Die
Grenzmengen für Heroin wurden entgegen der Expertenempfehlungen von 5 auf 3
Gramm verringert.

Daraus ergibt sich, dass ab 1. Juni Personen nach §28 SMG angezeigt werden
konnten, deren Straftatbestand bis dahin unter §27 SMG geregelt war.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wie viele der 903 im Jahr 2001 gemäß §28 SMG bezüglich Heroin erstatteten
Anzeigen beziehen sich auf Mengen zwischen 3 und 5 Gramm Heroin?

2.       Wie ist die Entwicklung der bezüglich Heroin erstatteten Anzeigen in den
letzten 5 Jahren? Bitte nach §27 und §28 aufschlüsseln.