3645/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Reform des Lebensmittelgesetzes und seiner Vollziehung


Das Lebensmittelgesetz aus dem Jahr 1975, das in seinen Grundzügen auf das LMG
1951 zurückgeht, entspricht nicht der heutigen Situation im Lebensmittelhandel und
des heutigen Konsumentinnenverhaltens (Handelsketten mit Filialleiterinnen, freier
Warenverkehr innerhalb der EU, verpackte Lebensmittel, hoher Verarbeitungsgrad
der Lebensmittel, ...). Außerdem bestehen diverse Vollzugsdefizite. Darauf wiesen
Experten in der Enquete-Kommission “Die Reaktion auf strafbares Verhalten ..." im
vergangenen Sommer hin und entwickelten diverse Reformvorschläge. Unter
anderem wurde bemerkt, dass einzelne Staatsanwältlnnen, Richterinnen und vor
allem die Mitarbeiterinnen der umweltkriminalpolizeilichen Abteilungen
hervorragende Arbeit bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
leisten. Insgesamt betrachtet bestehe jedoch kein einheitliches Informationsniveau
bei ermittelnden Behörden und Gerichten, sodass Experten bei der Enquete-
Kommission von mangelnder Effizienz und häufiger Einstellung von Verfahren
sprachen. Dies führe nicht nur zu Risiken für Leib und Leben, sondern auch zu
Marktverzerrungen zu Ungunsten der rechtstreuen Unternehmerinnen. Außerdem
hafte den Ergebnissen der Strafverfahren auf Grund der unterschiedlicher Niveaus
der Ermittlungsbehörden und Gerichte eine gewisse Willkür an.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Auf welche Weise gedenken Sie die Kontrollinstanzen im Lebensmittelbereich
zu verbessern, da von der Entdeckungs- und Verfolgungswahrscheinlichkeit die
größte Präventionswirkung ausgeht?


2.      Werden Sie dafür eintreten, dass Lebensmittelaufsichtsorgane in Tierställen
auch Probenziehungen, Beschlagnahmungen und Urkundeneinsicht
vornehmen können?

3.      Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

4.      In welcher Form werden Sie dafür eintreten, dass Verwaltungsstrafdrohungen
im Futtermittelgesetz verankert werden?