3645/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Reform des Lebensmittelgesetzes und seiner Vollziehung
Das Lebensmittelgesetz aus dem Jahr 1975, das
in seinen Grundzügen auf das LMG
1951 zurückgeht, entspricht nicht der heutigen Situation im
Lebensmittelhandel und
des heutigen Konsumentinnenverhaltens
(Handelsketten mit Filialleiterinnen, freier
Warenverkehr innerhalb der EU, verpackte Lebensmittel, hoher Verarbeitungsgrad
der Lebensmittel, ...). Außerdem bestehen diverse Vollzugsdefizite.
Darauf wiesen
Experten in der Enquete-Kommission “Die
Reaktion auf strafbares Verhalten ..." im
vergangenen Sommer hin und entwickelten diverse Reformvorschläge. Unter
anderem wurde bemerkt, dass einzelne
Staatsanwältlnnen, Richterinnen und vor
allem die Mitarbeiterinnen der umweltkriminalpolizeilichen Abteilungen
hervorragende Arbeit bei der Verfolgung von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht
leisten. Insgesamt betrachtet bestehe jedoch kein einheitliches
Informationsniveau
bei ermittelnden Behörden und Gerichten,
sodass Experten bei der Enquete-
Kommission von mangelnder Effizienz und häufiger Einstellung von Verfahren
sprachen. Dies führe nicht nur zu Risiken für Leib und Leben, sondern
auch zu
Marktverzerrungen zu Ungunsten der
rechtstreuen Unternehmerinnen. Außerdem
hafte den Ergebnissen der Strafverfahren auf Grund der unterschiedlicher
Niveaus
der Ermittlungsbehörden und Gerichte eine gewisse Willkür an.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Auf welche Weise gedenken Sie die Kontrollinstanzen im Lebensmittelbereich
zu verbessern, da von der Entdeckungs- und Verfolgungswahrscheinlichkeit die
größte Präventionswirkung ausgeht?
2.
Werden Sie dafür eintreten, dass Lebensmittelaufsichtsorgane in
Tierställen
auch Probenziehungen, Beschlagnahmungen und Urkundeneinsicht
vornehmen können?
3. Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?
4. In
welcher Form werden Sie dafür eintreten, dass Verwaltungsstrafdrohungen
im Futtermittelgesetz verankert werden?