3656/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kriterien für Postamtsschließungen
Aufgrund
der von Ihrer Vorgängerin erlassenen Verordnung des
Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie über den
Universaldienst für
Postdienstleistungen ist es der Österreichischen Post AG
nur dann möglich, ein Postamt zu schließen, wenn die kostendeckende
Führung des Postamts aufgrund mangelnder Kundennachfrage dauernd
ausgeschlossen ist und die Erbringung des Universaldienstes durch eine
Post-Geschäftsstelle oder durch
Landzusteller (mobiles Postamt) gewähr-
leistet ist. Weiters hat der
Universaldienstbetreiber den betroffenen
Gemeinden entsprechende Unterlagen
vorzulegen, welche die genannten
Voraussetzungen belegen.
Nunmehr wurde bekannt, dass
die ermittelten Kosten für den Betrieb von 79
Postämtern umstritten sind und die Richtigkeit sowohl der Höhe als
auch
der Ermittlung dieser Zahlen nicht nur durch Vertreter der Postgewerk-
schaft, sondern auch durch betroffene
Gemeindevertreter angezweifelt wird.
Bei nachfolgend aufgelisteten
Postämtern ergeben sich Zweifel an der buch-
halterischen Richtigkeit des
Gewinnsaldos:
Es ist
davon auszugehen, dass ein Vollzeitarbeitsplatz in einem Postamt
Jahreskosten von rund 450.000
Schilling verursacht. Da grundsätzlich die
wesentlichen Kostenpositionen aus Personal
und (fiktiver) Miete bestehen,
würde das z.B. im Falle des Postamtes 2165 Drasenhofen zu dem Schluss
führen, dass rund 850.000 Schilling für (fiktive) Miete pro
Jahr aufgewendet
werden.
Da
für sämtliche aufgelistete Postämter die angegebenen Kosten und
damit
der errechnete Saldo unklar ist, bestehen Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des
geplanten
Vorgehens und der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
Post-Universaldienstverordnung.
Aus
diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Auf welche Art und Weise wird durch das BMVIT die Einhaltung des
§ 3 Abs. 3 der
Post-Universaldienstverordnung geprüft?
2. Wurde das Vorliegen der Voraussetzungen
für die Schließungen der
Postämter
laut oben angeführter Liste gemäss § 3 Abs. 3 Post-
Universaldienstverordnung
geprüft und wenn ja, welche Ergebnisse
brachten diese Überprüfungen?
3.
Wurde von Ihnen geprüft, ob durch den Postuniversaldienstbetreiber
die Vorgangsweise gemäss § 3 Abs.
4 Post-Universaldienstverordnung
eingehalten wurde und wenn ja, was
waren die Ergebnisse dieser
Überprüfungen?
4. Ist Ihnen bekannt, ob betreffend der oben
angeführten Postämter
Beschwerden
und Anregungen betroffener Gebietskörperschaften an
die
aufgrund eines Sideletters zur Post-Universaldienstverordnung
eingerichtete
Kontrollkommission gerichtet wurden und wenn ja,
welche Empfehlungen wurden durch die Kontrollkommission
abgegeben?
5. Wurde Ihnen der Bericht der
Kontrollkommission gemäss des Side-
letters
vom 29.1.2002 zur Post-Universaldienstverordnung vorgelegt
und wenn ja, wie lautet
dessen Inhalt?