3664/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abg. z. NR Beate Schasching
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Koedukation im Sportunterricht
Laut
dem Schulorganisationsgesetz § 8b. (1) “ist der Unterricht in
Leibesübungen
und Leibeserziehungen ab der 5. Schulstufe immer noch getrennt nach
Geschlechtern zu erteilen". Bei geringerer Schüleranzahl ist aber
schon heute ein
gemeinsamer Unterricht von Mädchen und Buben möglich. Gleichzeitig
gelten für
beide Geschlechter die gleichen Lehrplaninhalte, was zusätzlich die
Sinnlosigkeit
einer Trennung im Sportunterricht
verdeutlicht.
Durch die
Trennung der Geschlechter werden Interessen in Rollenbilder gedrängt
und Unterschiede hervorgehoben. Durch Koedukation könnte eine
bewußte
Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen des anderen Geschlechts schon im
frühen Alter herbeigeführt werden, sowie ein besseres Klassenklima
und mehr
Rücksichtnahme
gelehrt werden.
Da es in einem
ausgereiften und zukunftsorientierten Schulsystem keiner Trennung
der Geschlechter bedarf, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1.) Was halten sie von Koedukation im Sportunterricht nach der 4. Schulstufe?
2.) Welche Initiativen
für die Gleichstellung der Geschlechter im Schulunterricht
haben sie in dieser Regierungsperiode gesetzt?
3.) Welche Studien gibt es,
die sich mit den Auswirkungen von Koedukation im
Schulunterricht beschäftigen? Und zu welchen Ergebnissen kommen diese?
4.) Gemeinsamer
Turnunterricht von Mädchen und Buben ist in
Sportschwerpunktschulen Praxis.
a) Sehen sie dies positiv?
b) Gibt es dazu Evaluierungen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
c) Welche
Schlußfolgerungen für die Schülerinnen und Schüler in
allen anderen
Schulen ab der 5. Schulstufe ziehen sie daraus?