3676/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend “Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen"
Trinkwasser ist - laut
Österreichisches Lebensmittelbuch - Wasser, das in
natürlichem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen
ohne Gefährdung seiner
Gesundheit ein Leben lang genossen zu
werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach
einwandfrei
ist.
In unserem Österreich
darf nur solches Wasser als Trinkwasser abgegeben
werden, das den strengen Qualitätsanforderungen der Verordnung über
die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (BGBI. II, Nr.
235/1998) genügt. Diese Verordnung legt mit den Trinkwassergrenzwerten
Konzentrationen für bestimmte Inhaltsstoffe fest.
Während die
öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen einer umfassenden
behördlichen Kontrolle unterliegen, ist dies für
Einzelwasserversorgungsanlagen
nicht der Fall.
Im Bundesland Salzburg wurden in der Zeit
zwischen April 1997 und September
2001 die Einzelwasserversorgungsanlagen von rd. 2230 Haushalten
überprüft. Diese
Aktion “Sauberes Trinkwasser" umfasste somit ca. 25 % der
Hausbrunnen und
Quellen von Privathaushalten in Salzburg. Die rund 4300 landwirtschaftliche
Betreibe
in Salzburg (statistische Erhebung aus dem Jahr 1991) welche über
Hausbrunnen
oder Quellen versorgt werden, wurden dabei praktisch nicht untersucht. Für
landwirtschaftlichen Direktvermarktern und milchproduzierenden
landwirtschaftlichen
Betrieben besteht bereits eine Untersuchungspflicht für
Einzelversorgungsanlagen.
Die Auswertung der Ergebnisse brachte
ernüchternde Ergebnisse. Bei ca. 55 % der
für Trink- bzw. Nutzwasserzwecke verwendeten Hausbrunnen und Quellen lagen
bauliche und Installationstechnische Mängel vor. Ca. 4 % der untersuchten
Hausbrunnen und Quellen waren aus chemisch-physikalischer Sicht und ca. 38 %
waren aus bakteriologischer Sicht nicht genusstauglich.
Hinter diesen nüchternen Zahlen
verbergen sich Ursachen wie verendete Ratten,
Schlangen, Schnecken, Spinnen und noch vielerlei anderes Getier in den
überprüften Hausbrunnen. Zustände, die ein nicht zu
vernachlässigendes
Gesundheitsrisiko für den Benutzer solcher “Wasserquellen"
darstellen.
Ganz ähnliche Ergebnissen ergaben
Untersuchungen in Oberösterreich, Steiermark,
Niederösterreich und Vorarlberg. Wobei in Oberösterreich,
Niederösterreich und der
Steiermark noch das zusätzliche Problem der Nitratbelastung des Wassers in
Hausbrunnen auftritt.
Es ergeben sich daher, gerade
für landwirtschaftliche Betriebe die ihre
Wasserversorgung über Einzelversorgungsanlagen erhalten, ähnliche
Fragen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:
1) Wie viele bekannte Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) in
landwirtschaftlichen
Betrieben gibt es in Österreich (Aufschlüsselung nach
einzelne Bundesländer)?
2) Wie oft wurden periodische
Überprüfungen dieser Hausbrunnen
(Einzelversorgungsanlagen) in
den Jahren 1999, 2000 und 2001
(Aufschlüsselung nach einzelne Bundesländer)?
3) Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen?
4) Sehen
Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf, um die Qualität des
Trinkwassers in Hausbrunnen
(Einzelwasserversorgungsanlagen) bei
landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich zu verbessern?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?
5) Werden
Sie in dieser Frage mit den zuständigen Stellen der Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?
6) Worin
liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die Einhaltung der
notwendigen Wasserqualität aus Hausbrunnen
(Einzelwasserversorgungsanlagen) bei landwirtschaftlichen Betrieben?
Welche Lösungen wären für die Behebung notwendig?
7) Einzelwasserversorgungsanlagen
für Trinkwasser unterliegen in der Regel keiner
behördlichen Kontrolle. Halten Sie das im Lichte der oben angesprochenen
Ergebnissen und Erkenntnissen für änderungswürdig?
Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?
Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
8) Halten Sie eine generelle Bestandsaufnahme des Zustandes von
Einzelwasserversorgungsanlagen von Trinkwasser für ganz Österreich als
sinnvoll?
Werden Sie in dieser Frage mit den zuständigen Stellen der Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?
Falls nein, weshalb nicht?
9) Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen einen legistischen Handlungsbedarf?