3676/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend “Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen"

Trinkwasser ist - laut Österreichisches Lebensmittelbuch - Wasser, das in
natürlichem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen
ohne Gefährdung seiner Gesundheit ein Leben lang genossen zu
werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach
einwandfrei ist.

In unserem Österreich darf nur solches Wasser als Trinkwasser abgegeben
werden, das den strengen Qualitätsanforderungen der Verordnung über
die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (BGBI.
II, Nr.
235/1998) genügt. Diese Verordnung legt mit den Trinkwassergrenzwerten
Konzentrationen für bestimmte Inhaltsstoffe fest.

Während die öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen einer umfassenden
behördlichen Kontrolle unterliegen, ist dies für Einzelwasserversorgungsanlagen
nicht der Fall.

Im Bundesland Salzburg wurden in der Zeit zwischen April 1997 und September
2001 die Einzelwasserversorgungsanlagen von rd. 2230 Haushalten überprüft. Diese
Aktion “Sauberes Trinkwasser" umfasste somit ca. 25 % der Hausbrunnen und
Quellen von Privathaushalten in Salzburg. Die rund 4300 landwirtschaftliche Betreibe
in Salzburg (statistische Erhebung aus dem Jahr 1991) welche über Hausbrunnen
oder Quellen versorgt werden, wurden dabei praktisch nicht untersucht. Für
landwirtschaftlichen Direktvermarktern und milchproduzierenden landwirtschaftlichen
Betrieben besteht bereits eine Untersuchungspflicht für Einzelversorgungsanlagen.

Die Auswertung der Ergebnisse brachte ernüchternde Ergebnisse. Bei ca. 55 % der
für Trink- bzw. Nutzwasserzwecke verwendeten Hausbrunnen und Quellen lagen
bauliche und Installationstechnische Mängel vor. Ca. 4 % der untersuchten
Hausbrunnen und Quellen waren aus chemisch-physikalischer Sicht und ca. 38 %
waren aus bakteriologischer Sicht nicht genusstauglich.

Hinter diesen nüchternen Zahlen verbergen sich Ursachen wie verendete Ratten,
Schlangen, Schnecken, Spinnen und noch vielerlei anderes Getier in den
überprüften Hausbrunnen. Zustände, die ein nicht zu vernachlässigendes
Gesundheitsrisiko für den Benutzer solcher “Wasserquellen" darstellen.

Ganz ähnliche Ergebnissen ergaben Untersuchungen in Oberösterreich, Steiermark,
Niederösterreich und Vorarlberg. Wobei in Oberösterreich, Niederösterreich und der
Steiermark noch das zusätzliche Problem der Nitratbelastung des Wassers in
Hausbrunnen auftritt.

Es ergeben sich daher, gerade für landwirtschaftliche Betriebe die ihre
Wasserversorgung über Einzelversorgungsanlagen erhalten, ähnliche Fragen.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:

1) Wie viele bekannte Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) in

landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Österreich (Aufschlüsselung nach
einzelne Bundesländer)?

2) Wie oft wurden periodische Überprüfungen dieser Hausbrunnen
(Einzelversorgungsanlagen) in den Jahren 1999, 2000 und 2001
(Aufschlüsselung nach einzelne Bundesländer)?

3) Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen?

4) Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf, um die Qualität des
Trinkwassers in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) bei
landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich zu verbessern?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?

5) Werden Sie in dieser Frage mit den zuständigen Stellen der Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?

6) Worin liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die Einhaltung der
notwendigen Wasserqualität aus Hausbrunnen
(Einzelwasserversorgungsanlagen) bei landwirtschaftlichen Betrieben?
Welche Lösungen wären für die Behebung notwendig?

7) Einzelwasserversorgungsanlagen für Trinkwasser unterliegen in der Regel keiner
behördlichen Kontrolle. Halten Sie das im Lichte der oben angesprochenen
Ergebnissen und Erkenntnissen für änderungswürdig?
Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?
Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?

8) Halten Sie eine generelle Bestandsaufnahme des Zustandes von

Einzelwasserversorgungsanlagen von Trinkwasser für ganz Österreich als

sinnvoll?

Werden Sie in dieser Frage mit den zuständigen Stellen der Landesregierungen

Kontakt aufnehmen?

Falls nein, weshalb nicht?

9) Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der Wasserqualität in

Einzelwasserversorgungsanlagen einen legistischen Handlungsbedarf?