3681/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Rahmen eines
Interviews mit der “Kleinen Zeitung" von 17.3.2002
anläßlich der EU-
Ratssitzung
in Barcelona bei der beschlossen worden ist, daß bis 2002 für alle
Kinder unter
6 Jahren
Kinderbetreuungseinrichtungen existieren müssen, haben Sie auf die Frage
“Müßten
dann
nicht noch Kindergärten und -krippen gebaut werden?" folgendes
geantwortet: “Es geht
um
die Kinderbetreuung, nicht nur um Kindergärten oder Kinderkrippen. Mit dem
Kindergeld
bieten
-wir eine Wahlmöglichkeit an. Es darf nicht so sein, daß 100 % der
Kinder verstaatlicht
werden."
Alle Untersuchungen weisen daraufhin,
daß in Österreich im internationalen Vergleich (EU-
Durchschnitt)
ein großer Nachholbedarf von Kinderbetreuungsplätzen besteht. Es
fehlen rund
100.000
Kinderbetreuungsplätze!
Das
Kinderbetreuungsgeld bietet allerdings keine Wahlmöglichkeit für die
Betroffenen, um
tatsächlich
zwischen Familie und Beruf wählen zu können, da die
Kinderbetreuungsplätze
fehlen.
D.h., die Frauen sind gezwungen aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Selbst, wenn
sie -
durch die Möglichkeit des Zuverdienstes - beschäftigt sind,
müssen während dieser Zeit
die Kinder betreut werden, was nur mit entsprechenden qualifizierten
Einrichtungen
(Kindergärten, -krippen, Tagesmütter usw.) gewährleistet werden
kann. Außerdem wird das
Kindergeld nur maximal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt, danach
stellt sich
wiederum
die Frage der Kinderbetreuung. Neben der Frage der besseren Vereinbarkeit von
Familie
und Beruf muß auch betont werden, daß Kinder das Recht haben, auch
außerhalb der
Familie
pädagogisch qualifiziert betreut zu werden. Kinderbetreuungseinrichtungen
sind
keine
“Aufbewahrungsstätten", sondern wichtige Bildungseinrichtungen!
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wer soll Ihrer Meinung nach die
Kinderbetreuung wahrnehmen, wenn es nicht nur um
Kindergärten
und -krippen geht?
2. Wie groß ist der Nachholbedarf
Österreichs an Kinderbetreuungsplätzen gegenüber den
anderen
EU-Ländern (jedes einzelne Land anführen)?
3. Wird die Bundesregierung ausreichend
Budgetmittel zum weiteren Ausbau von
Kinderbetreuungsplätzen bereitstellen, um die Lücke in
Österreich zu schließen,
damit die Betroffenen tatsächlich Familie und Beruf vereinbaren
können und dem
EU-Ratsbeschluß
von Barcelona Rechnung zu tragen?
4. Wie schätzen Sie die Arbeit der Mitarbeiterinnen in den
Kinderbetreuungseinrichtungen
im Zusammenhang mit Ihrer Aussage “Es darf nicht
so
sein, daß 100 % der Kinder verstaatlicht werden." (Kleine Zeitung,
17.3.02)
ein?
5. Sind Sie dafür, daß
bundeseinheitliche Qualitätsstandards bei der Ausstattung und
beim
Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt werden?