3681/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Rahmen eines Interviews mit der “Kleinen Zeitung" von 17.3.2002 anläßlich der EU-
Ratssitzung in Barcelona bei der beschlossen worden ist, daß bis 2002 für alle Kinder unter
6 Jahren Kinderbetreuungseinrichtungen existieren müssen, haben Sie auf die Frage “Müßten
dann nicht noch Kindergärten und -krippen gebaut werden?" folgendes geantwortet: “Es geht
um die Kinderbetreuung, nicht nur um Kindergärten oder Kinderkrippen. Mit dem Kindergeld
bieten -wir eine Wahlmöglichkeit an. Es darf nicht so sein, daß 100 % der Kinder verstaatlicht
werden."

Alle Untersuchungen weisen daraufhin, daß in Österreich im internationalen Vergleich (EU-
Durchschnitt) ein großer Nachholbedarf von Kinderbetreuungsplätzen besteht. Es fehlen rund
100.000 Kinderbetreuungsplätze!

Das Kinderbetreuungsgeld bietet allerdings keine Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, um
tatsächlich zwischen Familie und Beruf wählen zu können, da die Kinderbetreuungsplätze
fehlen. D.h., die Frauen sind gezwungen aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Selbst, wenn
sie - durch die Möglichkeit des Zuverdienstes - beschäftigt sind, müssen während dieser Zeit
die Kinder betreut werden, was nur mit entsprechenden qualifizierten Einrichtungen
(Kindergärten, -krippen, Tagesmütter usw.) gewährleistet werden kann. Außerdem wird das
Kindergeld nur maximal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt, danach stellt sich
wiederum die Frage der Kinderbetreuung. Neben der Frage der besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf muß auch betont werden, daß Kinder das Recht haben, auch außerhalb der
Familie pädagogisch qualifiziert betreut zu werden. Kinderbetreuungseinrichtungen sind
keine “Aufbewahrungsstätten", sondern wichtige Bildungseinrichtungen!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende


Anfrage:

1.      Wer soll Ihrer Meinung nach die Kinderbetreuung wahrnehmen, wenn es nicht nur um
Kindergärten und -krippen geht?

2.      Wie groß ist der Nachholbedarf Österreichs an Kinderbetreuungsplätzen gegenüber den
anderen EU-Ländern (jedes einzelne Land anführen)?

3.      Wird die Bundesregierung ausreichend Budgetmittel zum weiteren Ausbau von
Kinderbetreuungsplätzen bereitstellen, um die Lücke in Österreich zu schließen,
damit die Betroffenen tatsächlich Familie und Beruf vereinbaren können und dem
EU-Ratsbeschluß von Barcelona Rechnung zu tragen?

4.      Wie schätzen Sie die Arbeit der Mitarbeiterinnen in den

Kinderbetreuungseinrichtungen im Zusammenhang mit Ihrer Aussage “Es darf nicht
so sein, daß 100 % der Kinder verstaatlicht werden." (Kleine Zeitung, 17.3.02)
ein?

5.      Sind Sie dafür, daß bundeseinheitliche Qualitätsstandards bei der Ausstattung und
beim Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt werden?