3709/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die Förderung von Frauenorganisationen
Die Frauenorganisationen in Österreich befinden sich
in einer prekären Lage, da ihre
finanzielle Absicherung ungewiss ist. Diese
Situation hat sich seit der letzten
Regierungsumbildung noch verschärft - einerseits, weil keinerlei
Initiative der Regierung in
Richtung einer gesetzlichen Verankerung der
Finanzierung der Fraueneinrichtungen
bemerkbar ist. Andererseits ist nicht
erkennbar, nach welchen Schwerpunkten Frauenprojekte
von Ihrem Ministerium gefordert
werden. Inzwischen mussten bereits einige
Frauenorganisationen, die vorher über Jahre hinweg vom ehemaligen
Frauenministerium
gefördert worden waren, empfindliche Kürzungen hinnehmen bis hin zu einer
kompletten
Streichung der Förderungen. Dies alles
aber mit dem Lippenbekenntnis seitens Ihres
Ministeriums, bei der Förderung
von Frauenprojekten die “gleiche Schwerpunktsetzung wie
im Vorjahr" (Antwort aus einer Anfragebeantwortung von Ihnen vom
März 2001, 1785
AB/XXI. GP) zu haben. Welche
Schwerpunktsetzung das ist, bleibt allerdings schleierhaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
I.
Abrufbare Informationen betreffend Förderung
von Frauenprojekten auf der
Homepage des Sozialministeriums
Auf der Homepage des Sozialministeriums finden sich - durch
Klicken auf das jeweilige
Wort in einer Leiste aufrufbar - themenspezifische Seiten. So gelangt man sehr
rasch zu
Informationen betreffend Förderansuchen,
etwa im Bereich Jugendförderung. Auf der
Themenseite "Jugend" ist bereits als sog. "Top-Info"
angegeben: "Jugendförderung: Die
neuen Antragsformulare für eine
Förderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz für das
Jahr 2002 sowie weitere Informationen finden Sie hier." Ebenso
findet sich auf der
Themenseite "Familie" bei Weiterklicken ein Antrag zur Förderung
von Projekten zur
Elternbildung gemäß
Familienlastenausgleichsgesetz zum “downloaden".
Ganz anders allerdings auf der
Themenseite “Frauen". Dort finden sich Texte zu
verschiedenen Themenbereichen wie
Gender Mainstreaming, Gleichbehandlung in der
Privatwirtschaft, etc. Nirgends aber finden sich Antragsformulare oder
Förderrichtlinien für
die Förderung frauenspezifischer
Projekte.
1. Warum
sind auf der Homepage des
Sozialministeriums keinerlei Informationen
betreffend
die Förderung von Frauenprojekten abrufbar?
2. Hat es
einen bestimmten Grund, dass auf der Homepage einerseits Informationen
betreffend Förderungen in anderen
Bereichen des Ministeriums (Jugend, Familie) sehr
offensiv verbreitet werden,
andererseits aber Infos über Fördermöglichkeiten für
Frauenprojekte nicht zu finden sind?
3.
Meinen Sie nicht, dass unter anderem das Nichtvorhandensein von Informationen
über
Frauenprojekt-Förderungen
auf der Ministeriums-Homepage dazu geführt hat, dass in
diesem Bereich große
Unklarheiten und Intransparenzen über Fördermöglichkeiten
existieren?
4. Haben Sie vor, auch Informationen
über Frauenprojekt-Förderungen auf die Homepage
des
Sozialministeriums zu stellen?
Wenn
ja: Wann wird dies geschehen?
Wenn
nein: Weshalb nicht?
II. Förderungen von Frauenprojekten in den letzten Jahren
5. Bitte geben Sie (wie in Ihrer Anfragebeantwortung
2813/AB XXI. GP vom 21.11.2001
betreffend
Förderungen 1998 bis 2000 im Burgenland) tabellarisch an, welche
Förderungen
für Frauenprojekte bundesweit in welcher Höhe an welche Einrichtungen
in den
Jahren 1998 bis 2001 vergeben wurden.
6. Bitte begründen Sie bei
einer Änderung der Höhe der Förderung vom Jahr 2000 auf das
Jahr
2001 für jede Förderung, weshalb diese verändert (erhöht
oder reduziert) wurde.
7. Welchen Schwerpunkt setzten und setzen Sie bei der Förderung von Frauenprojekten?
8.
Bitte fuhren Sie aus, wie die Projektförderungssituation für das Jahr
2002 - soweit
bisher absehbar - aussieht:
Gibt es bereits bewilligte
Förderansuchen? Wenn ja, nehmen Sie diese bitte in die
Tabelle zu Frage 5 auf und begründen
Sie die Förderung.
Gibt es
bereits abgelehnte Förderansuchen? Wenn ja, nehmen Sie diese bitte in die
Tabelle
zu Frage 5 auf und begründen Sie die Ablehnung.
9.
Bitte geben Sie bei den folgenden Projekten - die alle im Jahr 2000 aus den
Fördermitteln für
Frauenprojekte Förderungen erhielten - an, was das konkret
frauenspezifische am jeweiligen
geförderten Projekt war:
Art Traffic “Verein zur Förderung Intereuropäischer Öffentlichkeit", Wien (erhielt
50.000 Schilling)
- Hemayat - Verein zu Betreuung von Folter- und
Kriegsüberlebenden in Österreich
(erhielt
50.000 Schilling)
Verein
für Interdisziplinäre Forschung und Praxis, Wien (erhielt 50.000
Schilling)
ALOM, Verein
für Arbeit und Lernen Oberes Mühlviertel, Rohrbach (erhielt
186.400 Schilling)
- Ausländerinitiative NO-Süd, Wiener Neustadt (erhielt 50.000 Schilling)
- Bundesverband Österreichischer
elternverwalteter Kindergruppen (erhielt 100.000
Schilling)
- Junge Philharmonie Salzburg (erhielt 10.000 Schilling)
-
Mountain Unlimited -
Verein zur
gesellschaftlichen Entwicklung und
internationalen Zusammenarbeit, Wien
(erhielt 150.000 Schilling)
Nova Carnica, Verein für Kultur und Innovation im ländlichen
Raum, Hermagor
(erhielt 600.000 Schilling)
- Jugend- und Kommunikationszentrum Köflach (JUKO) (erhielt 30.000 Schilling)
- Mag. Susanne Rolinek,
c/o Institut für Geschichte,
Salzburg (erhielt 10.000
Schilling)
- Kunstverein AKUNST, Wien (erhielt 10.000 Schilling)
Verein zur Förderung von L'Homme, Wien (erhielt 100.000 Schilling)
- Ludwig Boltzmann Institut für
Leukämieforschung und Hämatologie, Wien (erhielt
400.000
Schilling)
- Verein “Österr. Bergbauernvereinigung" (erhielt 230.000 Schilling)
- Verein Lebenshilfe - Projekt
Alpha Nova BetriebsgesellschaftmbH, Kalsdorf
(erhielt
53.100 Schilling).
10.
Mit welcher Begründung förderten Sie im Jahr 2000 eine
Vorfeldorganisation (so auf
der homepage http://www.fpoewien.at/bundeslaender/tirol/organisationen/ff.htm
zu
lesen) Ihrer eigenen Partei, der FPÖ, nämlich den “Verein
Freiheitliches
Frauenhilfswerk
Tirol" mit 50.000 Schilling?
11. Wie ist
Ihre generelle Haltung zur Förderung von Frauenprojekten, die von
Parteieinrichtungen
oder zumindest parteinahen Einrichtungen getragen werden?
III. Förderungen für das "Unabhängige Frauenforum"-UFF
Die
von Ihnen bewilligte Förderung des UFF für das Jahr 2001 in der
Höhe von 100.000
Schilling wurde erst am 28. November 2001 überwiesen. Das UFF
kündigte darauf hin an,
dieses Geld zurück zu überweisen,
da es zu spät für eine ordnungsgemäße Verwendung sei
und ersuchte Sie in einem Schreiben,
dieses Geld der AUF "Aktion unabhängiger Frauen" zur
Verfügung zu stellen.
12. Wieso wurden die Fördergelder an das UFF so spät überwiesen?
13. Hat das UFF die 100.000 Schilling Förderung tatsächlich zurück überwiesen?
Wenn
ja: Wurde das zurück überwiesene Geld seitens Ihres Ministeriums an
die AUF
weitergeleitet?
Wenn nein: Was geschah mit den 100.000 Schilling?
14. Hat das UFF für 2002 wieder Förderungen beantragt?
Wenn ja: In welcher
Höhe? Wie wird seitens Ihres Ministeriums (voraussichtlich)
darüber entschieden werden? Mit welcher
Begründung?
IV. Förderungen für den Verein
“CheckART, Verein für feministische Medien und
Politik"
Am 16. Juni 2001 ging ein Schreiben Ihres Ministeriums an
den Verein CheckART, der im
Februar 2001 um Subventionen in der
Höhe von 422.880 Schilling angesucht hatte und in den
Jahren davor aus dem
Frauenministerium bzw. 2000 aus dem Sozialministerium jeweils mit
300.000 Schilling gefördert worden war. In diesem Schreiben ist zu
lesen: “Vor dem
Hintergrund des Budgetkonsolidierung
können leider nicht alle Förderanliegen einer positiven
Erledigung zugeführt werden und dem Herrn Bundesminister ist es
daher ein wichtiges
Anliegen, dass die Subventionsvergabe anhand
seiner Schwerpunktsetzung durchgeführt wird.
Ohne die Bedeutung Ihrer Arbeit
verkennen zu wollen, müssen wir Ihnen rückmelden, dass es
in diesem Jahr bedauerlicherweise
nicht möglich ist, Ihnen eine Subvention aus den
Fördermitteln für
Frauenprojekte in Aussicht zu stellen."
15. Wie war die inhaltliche
Schwerpunktsetzung für die Vergabe von Fördermitteln für
Frauenprojekte im Jahr 2001?
16. Hat
der Verein CheckART für 2002 wieder um Subventionen angesucht? Wenn ja, in
welcher
Höhe? Wie wird (voraussichtlich) über dieses Ansuchen entschieden
werden?
Mit welcher Begründung?
V. Richtlinien, nach denen Frauenprojekte von Ihnen gefordert werden:
17. Bitte formulieren Sie in einfach verständlicher Form, nach welchen Kriterien
Frauenprojekte
aus Fördermitteln des Sozialministeriums gefördert werden.
Von Ihrem Ministerium wurde
vor einiger Zeit ein “Entwurf: Kriterien zur Vergabe von
Förderungen von Frauenprojekten"
erstellt.
18. Ist dieser Entwurf bereits in Kraft getreten?
Wenn ja: Bitte legen Sie ein Exemplar dieser “Richtlinien" der Anfragebeantwortung
bei.
Wenn nein: Wann wird es gültige Kriterien zur Vergabe von Förderungen von
Frauenprojekten seitens Ihres Ministeriums geben?
VI. Gesetzliche Verankerung der Finanzierung von Fraueneinrichtungen:
Für die Förderung von Familienberatung
existiert in Österreich seit 1974 das
“Familienberatungsförderungsgesetz",
für die Förderung von Jugendorganisationen gilt seit
2001 das
im Jahr 2000 beschlossene “Bundes-Jugendförderungsgesetz", an
dessen Entstehung
Sie als zuständiger
Minister maßgeblich beteiligt waren. Förderungen in diesen beiden
Bereichen (Familie, Jugend) scheinen
für das Sozialressort äußerst wichtig zu sein, wie auch
die nachfolgenden Äußerungen von Ihnen bzw. Ihrer
Vorgängerin Bundesministerin Sickl
belegen:
“Es freut mich als zuständiger
Bundesminister, dass das Bundes-Jugendförderungsgesetz und
das Bundes-Jugendvertretungsgesetz auch im Bundesrat auf breite Zustimmung
stoßen wird.
(..) Ich glaube auch, dass
ich von Seiten des Ministeriums durchaus Flexibilität bewiesen
habe, da es mir auch gelungen ist, im
Rahmen eines Abänderungsantrags zum
Bundesfinanzgesetz eine deutliche Erhöhung der Mittel für die freie
Jugendförderung für das
Jahr 2001 und das nachfolgende Jahr 2002, die im Budget verabschiedet
worden sind,
sicherzustellen." (Sie in der 670.
Sitzung des Bundesrates).
“Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Eine
von Wettbewerbsdruck gekennzeichnete
Gesellschaft darf gerade die Familien nicht im Regen stehen lassen. Daher
wurden budgetäre
Mittel
für Elternbildung, Mediation und Familienberatung beträchtlich
erhöht."
(Bundesministerin
Sickl in der 41. Sitzung des Nationalrates, XXL GP).
19.
Wie hoch waren in den Jahren 2000 und 2001 jeweils die Gesamt-Fördermittel
für
Jugendförderung, Elternbildung,
Familienberatung und Frauenprojekte?
20. Wie hoch werden im Jahr 2002 jeweils die
Gesamt-Fördermittel für Jugendförderung,
Elternbildung,
Familienberatung und Frauenprojekte sein?
21. Nachdem Ihnen die gesetzlich Absicherung der
Jugendförderung sowie die Erhöhung
der
Mittel für Jugendförderung zentrale Anliegen waren:
Setzen
Sie sich auch für eine gesetzliche Absicherung der Frauenorganisationen
sowie
für eine Erhöhung der Mittel für die Förderung von
Frauenprojekte ein?
Wenn ja: In welcher
Form? Werden Sie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag
einbringen und wenn ja, bis wann?
Wenn nein: Weshalb nicht?