3709/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend die Förderung von Frauenorganisationen

Die Frauenorganisationen in Österreich befinden sich in einer prekären Lage, da ihre
finanzielle Absicherung ungewiss ist. Diese Situation hat sich seit der letzten
Regierungsumbildung noch verschärft - einerseits, weil keinerlei Initiative der Regierung in
Richtung einer gesetzlichen Verankerung der Finanzierung der Fraueneinrichtungen
bemerkbar ist. Andererseits ist nicht erkennbar, nach welchen Schwerpunkten Frauenprojekte
von Ihrem Ministerium gefordert werden. Inzwischen mussten bereits einige
Frauenorganisationen, die vorher über Jahre hinweg vom ehemaligen Frauenministerium
gefördert worden waren, empfindliche Kürzungen hinnehmen bis hin zu einer kompletten
Streichung der Förderungen. Dies alles aber mit dem Lippenbekenntnis seitens Ihres
Ministeriums, bei der Förderung von Frauenprojekten die “gleiche Schwerpunktsetzung wie
im Vorjahr" (Antwort aus einer Anfragebeantwortung von Ihnen vom März 2001, 1785
AB/XXI. GP) zu haben. Welche Schwerpunktsetzung das ist, bleibt allerdings schleierhaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

I.    Abrufbare  Informationen  betreffend  Förderung  von  Frauenprojekten   auf der
Homepage des Sozialministeriums

Auf der Homepage des Sozialministeriums finden sich - durch Klicken auf das jeweilige
Wort in einer Leiste aufrufbar - themenspezifische Seiten. So gelangt man sehr rasch zu
Informationen betreffend Förderansuchen, etwa im Bereich Jugendförderung. Auf der
Themenseite "Jugend" ist bereits als sog. "Top-Info" angegeben: "Jugendförderung: Die
neuen Antragsformulare für eine Förderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz für das
Jahr 2002 sowie weitere Informationen finden Sie hier." Ebenso findet sich auf der
Themenseite "Familie" bei Weiterklicken ein Antrag zur Förderung von Projekten zur
Elternbildung gemäß Familienlastenausgleichsgesetz zum “downloaden".
Ganz anders allerdings auf der Themenseite “Frauen". Dort finden sich Texte zu
verschiedenen Themenbereichen wie Gender Mainstreaming, Gleichbehandlung in der
Privatwirtschaft, etc. Nirgends aber finden sich Antragsformulare oder Förderrichtlinien für
die Förderung frauenspezifischer Projekte.

1.       Warum   sind   auf der  Homepage   des   Sozialministeriums   keinerlei   Informationen
betreffend die Förderung von Frauenprojekten abrufbar?


2.      Hat es einen bestimmten Grund, dass auf der Homepage einerseits Informationen
betreffend Förderungen in anderen Bereichen des Ministeriums (Jugend, Familie) sehr
offensiv verbreitet werden, andererseits aber Infos über Fördermöglichkeiten für
Frauenprojekte nicht zu finden sind?

3.      Meinen Sie nicht, dass unter anderem das Nichtvorhandensein von Informationen über
Frauenprojekt-Förderungen auf der Ministeriums-Homepage dazu geführt hat, dass in
diesem Bereich große Unklarheiten und Intransparenzen über Fördermöglichkeiten
existieren?

4.      Haben Sie vor, auch Informationen über Frauenprojekt-Förderungen auf die Homepage
des Sozialministeriums zu stellen?
Wenn ja: Wann wird dies geschehen?
Wenn nein: Weshalb nicht?

II.       Förderungen von Frauenprojekten in den letzten Jahren

5.      Bitte geben Sie (wie in Ihrer Anfragebeantwortung 2813/AB XXI. GP vom 21.11.2001
betreffend Förderungen 1998 bis 2000 im Burgenland) tabellarisch an, welche
Förderungen für Frauenprojekte bundesweit in welcher Höhe an welche Einrichtungen
in den Jahren 1998 bis 2001 vergeben wurden.

6.       Bitte begründen Sie bei einer Änderung der Höhe der Förderung vom Jahr 2000 auf das
Jahr 2001 für jede Förderung, weshalb diese verändert (erhöht oder reduziert) wurde.

7.       Welchen Schwerpunkt setzten und setzen Sie bei der Förderung von Frauenprojekten?

8.      Bitte fuhren Sie aus, wie die Projektförderungssituation für das Jahr 2002 - soweit
bisher absehbar - aussieht:

Gibt es bereits bewilligte Förderansuchen? Wenn ja, nehmen Sie diese bitte in die
Tabelle zu Frage 5 auf und begründen Sie die Förderung.

Gibt es bereits abgelehnte Förderansuchen? Wenn ja, nehmen Sie diese bitte in die
Tabelle zu Frage 5 auf und begründen Sie die Ablehnung.

9.       Bitte geben Sie bei den folgenden Projekten - die alle im Jahr 2000 aus den
 Fördermitteln für Frauenprojekte Förderungen erhielten - an, was das konkret
 
frauenspezifische am jeweiligen geförderten Projekt war:

Art Traffic “Verein zur Förderung Intereuropäischer Öffentlichkeit", Wien (erhielt

50.000 Schilling)

-    Hemayat - Verein zu Betreuung von Folter- und Kriegsüberlebenden in Österreich
(erhielt 50.000 Schilling)

Verein für Interdisziplinäre Forschung und Praxis, Wien (erhielt 50.000 Schilling)
ALOM,  Verein  für Arbeit und Lernen Oberes Mühlviertel,  Rohrbach (erhielt
186.400 Schilling)

-     Ausländerinitiative NO-Süd, Wiener Neustadt (erhielt 50.000 Schilling)

-     Bundesverband Österreichischer elternverwalteter Kindergruppen (erhielt 100.000
Schilling)

-     Junge Philharmonie Salzburg (erhielt 10.000 Schilling)

-     Mountain    Unlimited    -    Verein    zur    gesellschaftlichen    Entwicklung    und
internationalen Zusammenarbeit, Wien (erhielt 150.000 Schilling)
Nova Carnica, Verein für Kultur und Innovation im ländlichen Raum, Hermagor
(erhielt 600.000 Schilling)

-     Jugend- und Kommunikationszentrum Köflach (JUKO) (erhielt 30.000 Schilling)

-     Mag.   Susanne  Rolinek,  c/o  Institut   für  Geschichte,   Salzburg  (erhielt   10.000
Schilling)

-     Kunstverein AKUNST, Wien (erhielt 10.000 Schilling)

Verein zur Förderung von L'Homme, Wien (erhielt 100.000 Schilling)


-    Ludwig Boltzmann Institut für Leukämieforschung und Hämatologie, Wien (erhielt
400.000 Schilling)

-    Verein “Österr. Bergbauernvereinigung" (erhielt 230.000 Schilling)

-    Verein  Lebenshilfe  -  Projekt  Alpha  Nova  BetriebsgesellschaftmbH,   Kalsdorf
(erhielt 53.100 Schilling).

10.    Mit welcher Begründung förderten Sie im Jahr 2000 eine Vorfeldorganisation (so auf
 
der homepage http://www.fpoewien.at/bundeslaender/tirol/organisationen/ff.htm
 
zu lesen) Ihrer eigenen Partei, der FPÖ, nämlich den “Verein Freiheitliches
 
Frauenhilfswerk Tirol" mit 50.000 Schilling?

11.  Wie ist Ihre generelle Haltung zur Förderung von Frauenprojekten, die von
 
Parteieinrichtungen oder zumindest parteinahen Einrichtungen getragen werden?

III.    Förderungen für das "Unabhängige Frauenforum"-UFF

Die von Ihnen bewilligte Förderung des UFF für das Jahr 2001 in der Höhe von 100.000
Schilling wurde erst am 28. November 2001 überwiesen. Das UFF kündigte darauf hin an,
dieses Geld zurück zu überweisen, da es zu spät für eine ordnungsgemäße Verwendung sei
und ersuchte Sie in einem Schreiben, dieses Geld der AUF "Aktion unabhängiger Frauen" zur
Verfügung zu stellen.

12.    Wieso wurden die Fördergelder an das UFF so spät überwiesen?

13.    Hat das UFF die 100.000 Schilling Förderung tatsächlich zurück überwiesen?

Wenn ja: Wurde das zurück überwiesene Geld seitens Ihres Ministeriums an die AUF
weitergeleitet? Wenn nein: Was geschah mit den 100.000 Schilling?

14.    Hat das UFF für 2002 wieder Förderungen beantragt?

Wenn ja: In welcher Höhe? Wie wird seitens Ihres Ministeriums (voraussichtlich)
darüber entschieden werden? Mit welcher Begründung?

IV.    Förderungen für den Verein “CheckART, Verein für feministische Medien und
Politik"

Am 16. Juni 2001 ging ein Schreiben Ihres Ministeriums an den Verein CheckART, der im
Februar 2001 um Subventionen in der Höhe von 422.880 Schilling angesucht hatte und in den
Jahren davor aus dem Frauenministerium bzw. 2000 aus dem Sozialministerium jeweils mit
300.000 Schilling gefördert worden war. In diesem Schreiben ist zu lesen: “Vor dem
Hintergrund des Budgetkonsolidierung können leider nicht alle Förderanliegen einer positiven
Erledigung zugeführt werden und dem Herrn Bundesminister ist es daher ein wichtiges
Anliegen, dass die Subventionsvergabe anhand seiner Schwerpunktsetzung durchgeführt wird.
Ohne die Bedeutung Ihrer Arbeit verkennen zu wollen, müssen wir Ihnen rückmelden, dass es
in diesem Jahr bedauerlicherweise nicht möglich ist, Ihnen eine Subvention aus den
Fördermitteln für Frauenprojekte in Aussicht zu stellen."

15.  Wie war die inhaltliche Schwerpunktsetzung für die Vergabe von Fördermitteln für
Frauenprojekte im Jahr 2001?

16.   Hat der Verein CheckART für 2002 wieder um Subventionen angesucht? Wenn ja, in
welcher Höhe? Wie wird (voraussichtlich) über dieses Ansuchen entschieden werden?
Mit welcher Begründung?

V.     Richtlinien, nach denen Frauenprojekte von Ihnen gefordert werden:

17.    Bitte   formulieren   Sie   in   einfach   verständlicher   Form,   nach   welchen   Kriterien

Frauenprojekte aus Fördermitteln des Sozialministeriums gefördert werden.
Von Ihrem Ministerium wurde vor einiger Zeit ein “Entwurf: Kriterien zur Vergabe von
Förderungen von Frauenprojekten" erstellt.

18.    Ist dieser Entwurf bereits in Kraft getreten?


Wenn ja: Bitte legen Sie ein Exemplar dieser “Richtlinien" der Anfragebeantwortung

bei.

Wenn nein:   Wann wird  es  gültige Kriterien zur Vergabe  von Förderungen  von

Frauenprojekten seitens Ihres Ministeriums geben?

VI.    Gesetzliche Verankerung der Finanzierung von Fraueneinrichtungen:

Für die Förderung von Familienberatung existiert in Österreich seit 1974 das
“Familienberatungsförderungsgesetz", für die Förderung von Jugendorganisationen gilt seit
2001 das im Jahr 2000 beschlossene “Bundes-Jugendförderungsgesetz", an dessen Entstehung
Sie als zuständiger Minister maßgeblich beteiligt waren. Förderungen in diesen beiden
Bereichen (Familie, Jugend) scheinen für das Sozialressort äußerst wichtig zu sein, wie auch
die nachfolgenden Äußerungen von Ihnen bzw. Ihrer Vorgängerin Bundesministerin Sickl
belegen:

“Es freut mich als zuständiger Bundesminister, dass das Bundes-Jugendförderungsgesetz und
das Bundes-Jugendvertretungsgesetz auch im Bundesrat auf breite Zustimmung stoßen wird.
(..) Ich glaube auch, dass ich von Seiten des Ministeriums durchaus Flexibilität bewiesen
habe, da es mir auch gelungen ist, im Rahmen eines Abänderungsantrags zum
Bundesfinanzgesetz eine deutliche Erhöhung der Mittel für die freie Jugendförderung für das
Jahr 2001 und das nachfolgende Jahr 2002, die im Budget verabschiedet worden sind,
sicherzustellen." (Sie in der 670. Sitzung des Bundesrates).

“Geschätzte   Kolleginnen   und   Kollegen!   Eine   von   Wettbewerbsdruck   gekennzeichnete
Gesellschaft darf gerade die Familien nicht im Regen stehen lassen. Daher wurden budgetäre
Mittel für Elternbildung, Mediation und Familienberatung beträchtlich erhöht."
(Bundesministerin Sickl in der 41. Sitzung des Nationalrates, XXL GP).

19.    Wie hoch waren in den Jahren 2000 und 2001 jeweils die Gesamt-Fördermittel für
Jugendförderung, Elternbildung, Familienberatung und Frauenprojekte?

20.    Wie hoch werden im Jahr 2002 jeweils die Gesamt-Fördermittel für Jugendförderung,
Elternbildung, Familienberatung und Frauenprojekte sein?

21.    Nachdem Ihnen die gesetzlich Absicherung der Jugendförderung sowie die Erhöhung
der Mittel für Jugendförderung zentrale Anliegen waren:

Setzen Sie sich auch für eine gesetzliche Absicherung der Frauenorganisationen sowie
für eine Erhöhung der Mittel für die Förderung von Frauenprojekte ein?
Wenn ja:  In welcher Form? Werden Sie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag
einbringen und wenn ja, bis wann?
Wenn nein: Weshalb nicht?