3756/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Khol,
Ing. Westenthaler
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Aktionen gewaltbereiter linker Chaoten bei den Demonstrationen
am 13. April 2002
Am 13. April 2002 fand am Heldenplatz eine
von der “Plattform gegen die
Schändung des Andenkens Verstorbener" angemeldete Kundgebung zum
Thema
“Wahrung des Andenkens der tapferen Soldaten der Wehrmacht" sowie
eine weitere,
von der “Kameradschaft Germania" angemeldete Kundgebung zum Thema
“Gegen
die Anti-Wehrmachtsausstellung" statt. An dieser Demonstration nahmen etwa
180
Personen teil. Diese Demonstration verlief ohne Zwischenfälle und ohne
Gesetzesbrüche. Sie löste sich gegen 16.00 Uhr auf.
Von den Teilnehmern dieser Kundgebung
verließen etwa 100 Personen um diese
Zeit den Veranstaltungsort und marschierten, wie Medienberichten zu entnehmen
ist,
unter Skandierung einschlägiger Parolen, wie etwa “Ausländer
raus", “Hier
marschiert der nationale Widerstand", aber auch mit "Sieg-Heil"
- Rufen über den
Josefsplatz zum Stephansplatz, von wo aus sie mit den U-Bahnlinien die
Innenstadt
verließen.
Zur gleichen Zeit gab es eine
von der “Antifaschistischen Linke" angemeldete
Gegendemonstration zum Thema “Gegen alte und neue Nazi", an der bis
zu 3000
Personen teilnahmen. Die
Teilnehmer dieser Demonstration, die teilweise
vermummt waren, versuchten, vom Burgring zum Heldenplatz vorzudringen, obwohl
die Demonstration auf der Route Oper - Ring - Heldenplatz untersagt worden war.
Die Polizei, die bemüht war, dies zu verhindern, um gewalttätigen
Auseinandersetzungen der rechten und der linken Demonstrationsteilnehmer
vorzubeugen, war dabei mit einer hohen Gewaltbereitschaft der linken
Demonstrationsteilnehmer konfrontiert. Gegen die Polizisten wurden
Gegenstände
wie Eisenstangen,
Pflastersteine, Bierflaschen, Holzlatten u.a.m. eingesetzt. Zur
Abwehr dieser Angriffe
mußte schließlich von der Exekutive ein Wasserwerfer
eingesetzt
werden.
Nach den Erkenntnissen der Wiener Polizei
handelte es sich bei den Teilnehmern
der linken Gegendemonstration um gewaltbereite jugendliche Chaoten, die als
Sympathisanten der linken Szene anzusehen und der Arena Szene als auch der
Techno Szene zuzuordnen sind. Damit handelt es sich bei den Teilnehmern dieser
Demonstration teilweise um denselben Personenkreis, der in den vergangenen
Jahren bereits im Zusammenhang mit Opernball-Demonstrationen in Erscheinung
getreten
ist.
Die unterfertigten Abgeordneten sind
keinesfalls der Auffassung, daß die
Verbalentgleisungen der rechten Demonstrationsteilnehmer toleriert werden
dürfen.
Die Wiener Polizei hat in diesem Zusammenhang auch bereits eingeräumt,
daß es
durch einen verfrühten
Abzug der Exekutive zu diesen Entgleisungen gekommen ist.
Die Gewaltbereitschaft der linken Demonstration, die offenbar darauf
ausgerichtet
war, einen Zusammenstoß der beiden Demonstrationen zu provozieren, kann
aber in
keiner
Weise gerechtfertigt werden.
Wie aus unterschiedlichen Internet-Seiten
der links-rot-grünen Szene zu ersehen ist,
kam es den
Demonstrationsteilnehmern geradezu darauf an, sich mit den rechten
Demonstranten, und, falls diese durch den Exekutiveinsatz nicht erreicht werden
konnten, mit der Polizei eine gewalttätige Auseinandersetzung zu liefern.
Wie könnte
es sonst verstanden werden,
daß beim Aufruf für die Demonstration, die der
“aggressiven Abwehr" dienen soll, angeraten wird, sich zu vermummen.
Bezeichnend sind auch Anleitungen für Demonstranten, wie sie auf der
Internet-Seite
“Gegen den nationalen
Konsens" zu finden sind, die ihrerseits über ein Link der
Grünalternativen Jugend (GAJ) zu erreichen ist. Darin heißt es u.a.:
'Vermummung:
Nazis
und Staatspolizei filmen und fotografieren seit jeher jegliche Art von
politischer Opposition, damit sie ihre Archive füllen und sich ein Bild
von uns
machen
können. Solche Archive wurden schon immer zur Verfolgung politisch
aktiver Menschen verwendet. Geben wir ihnen dazu keine Chance! Schützen
wir
uns!"
Auch das TATblatt, seit Jahren für
seine gewaltbereite Linie bekannt- zu denken
wäre etwa an die Affäre um die versuchte Sprengung eines
Hochspannungsmasten
in Ebergassing u.v.a. - berichtet in seiner Online-Ausgabe ausführlich
über die
Demonstration und verweist seinerseits auf eine Seite mit Fotos der
Demonstration.
Dem Vernehmen nach soll es auch einen engen Kontakt zwischen Abg. Öllinger
und
dem Tatblatt geben: sein parlamentarischer Mitarbeiter ist seit Jahren
Vorstandsmitglied des Trägervereins des TATblatts.
Bezeichnend ist, daß an
der linken Demonstration auch Abgeordnete des
Nationalrates teilgenommen haben, die in der Folge der Polizei den Vorwurf gemacht
haben, mit unverhältnismäßiger Härte vorgegangen zu sein.
Diese Vorwürfe können
durch einige Zahlen und
Fakten eindeutig widerlegt werden: 18 verletzten
Demonstrationsteilnehmern
stehen 34 verletzte Sicherheitswachebeamte gegenüber.
Abgesehen von der Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen der
Polizei wurde
auch ein Privatfahrzeug schwer beschädigt und das Palais Eschenbach
beschmiert.
Was den Vorwurf der Härte der
Exekutive anlangt, so soll dem Vernehmen nach
durch einen Abgeordneten versucht worden sein, die Festnahme einer
gewalttätigen
Demonstrantin zu verhindern,
indem er sich mit einem Beamten ein Gerangel um
dessen Schild lieferte, was auch unter dem Gesichtspunkt des Strafgesetzbuches
zu
überprüfen
wäre.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Versammlungen waren im Zusammenhang mit den Pro und Contra
Wehrmachtsausstellung im Detail angemeldet?
2. Warum
wurden die gegeneinander gerichteten Demonstrationen nicht generell
untersagt?
3. Wurden von der Behörde einzelne Demonstrationen untersagt?
4. Um welche handelt es sich im Detail?
5. Wie ist
die Rechtslage, auf die sich die Entscheidungen der Behörden in diesem
Zusammenhang gründen?
6. Wie
viele Exekutivwachebeamte wurden bei den Demonstrationen am 13. April
2002 eingesetzt?
7. Wie viele Beamte wurden im Zuge des Einsatzes verletzt?
8. Wie ist der Grad ihrer Verletzungen?
9. Im Zuge welcher Auseinandersetzungen kam es zu diesen Verletzungen?
10. Wie viele Demonstranten wurden bei den Demonstrationen verletzt?
11. Bei welchen Auseinandersetzungen kam es zu diesen Verletzungen?
12. Wurde von der Exekutive der Demonstrationszug der Linken begleitet?
13. Hat sich diese Veranstaltung an die Genehmigungen gehalten?
14. Wie konnte es kommen, daß die Demonstranten ungehindert Zugriff zu
gefährlichen Gegenständen wie Latten, Rohren und Pflastersteinen bekamen?
15. Wurden
im Zuge dieses Demonstrationszuges strafbare Handlungen gesetzt?
Wenn ja, welche?
16. Waren bei den Demonstrationen Politiker beteiligt?
Wenn ja, bei welcher Demonstration und welche Abgeordnete?
17. Wie
viele Personen wurden bei den Demonstrationen, getrennt nach rechts- und
linksgerichteter
Demonstration, festgenommen?
18. Welche konkreten Vorwürfe waren Anlaß für diese Festnahmen?
19. Gegen wie viele
Personen, wieder getrennt nach rechts- und linksgerichteter
Demonstration, wurde Anzeige erstattet?
20. Wegen welchen Verdachts?
21. Gibt es auch Anzeigen gegen den/die an der Demonstration beteiligten Politiker?
22. Wenn ja, gegen wen und wegen welchen Verdachts?
23. Welche Sachschäden
wurden durch die Demonstrationen, unterschieden
zwischen rechts- und linksgerichteter Demonstration, verursacht?
24. Wurden die Demonstrationen mittels Videoaufnahmen dokumentiert?
25. Von wem wurden diese Aufnahmen gemacht?
26. Von wem wurden diese Aufnahmen der Exekutive zur Kenntnis gebracht?
27. Von wem wurden bzw. werden
diese Aufnahmen ausgewertet und welche
Ergebnisse gibt es bereits?
28. Welche
staatspolizeilichen Erkenntnisse gibt es über die Teilnehmer an der
rechtsgerichteten Demonstration?
29. Welche
staatspolizeilichen Erkenntnisse gibt es über die Teilnehmer an der
linksgerichteten Demonstration?
30. Sind diese Personen
bereits im Zusammenhang mit anderen gewaltsamen
Demonstrationen aufgefallen?
Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
31. Wie hoch schätzen
Sie die Kosten des Einsatzes zur Verhinderung eines direkten
Zusammenstoßes der beiden Demonstrationen?
32. Wie hoch ist der Schaden an der Ausrüstung der Exekutive?