3758/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
betreffend Vereinbarung mit dem Land Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio.
Euro aus Bundesmitteln
Laut einem Zeitungsbericht (siehe Beilage) vom 11. April
2002 hat der Herr Finanzminister
mit dem Kärntner Landeshauptmann auf
Basis einer Besprechung am 2. Februar 2001 am 11.
Juni 2001 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der er sich verpflichtet,
aus Bundesmitteln
rund 31 Millionen Euro (rund 430 Mio. ATS) dem Land Kärnten zur
Verfügung zu stellen.
Große Teile dieser Summe sollen aus dem Budget Ihres Bundesministeriums
für Verkehr,
Infrastruktur und Technologie
bereitgestellt werden, und zwar aus den Erlösen der
Beteiligungsverkäufe der früheren Gesellschaft des Bundes für
Industriepolitische
Maßnahmen (GBI), besser bekannt unter “Pleitenholding".
Diese Mittel sollten eigentlich für
technologiepolitische Zwecke und nicht
für Förderungen an das Land Kärnten wie etwa eine
Spende anlässlich des
80-Jahr-Jubiläums der Kärntner Volksabstimmung verwendet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Infrastruktur und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Kennen Sie den vollen Wortlaut der oben erwähnten Vereinbarung?
2. Wenn ja, wie stehen Sie zu
dieser Vereinbarung im allgemeinen und zu den einzelnen
Punkten im speziellen?
3. Wie
hoch sind die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der früheren
Gesellschaft des Bundes
für Industriepolitische Maßnahmen (GBI)?
4. Stimmt es, dass der Herr
Finanzminister es nicht zulassen will, dass diese Erlöse der
Beteiligungsverkäufe der GBI künftig ausschließlich für
technologiepolitische Zwecke
gewidmet werden sollen?
5. Stimmt es, dass der Herr
Finanzminister auf einen Zugriff auf diese Gelder pocht, um
damit seine Verpflichtungen aus obiger
Vereinbarung gegenüber dem Kärntner
Landeshauptmann erfüllen zu
können?
6. Wie bzw. wofür wollen
Sie die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der GBI verwenden und
wieviel dieser Erlöse sollen nach
Kärnten fließen?
7. Haben Sie bzw. Ihre
Vorgängerin die Zustimmung für die Mittelverwendung im Sinne
dieser obigen Vereinbarung bereits
tatsächlich erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht bzw. bis wann rechnen Sie mit
der Zustimmung?
8. Gibt
es solche Vereinbarungen auch mit anderen Bundesländern? Wenn ja, mit
welchen
und wie ist der jeweilige
Inhalt dieser Vereinbarungen? Wenn nein, warum nur mit
Kärnten?
9. Werden
Sie sich dafür einsetzen, dass auch für die 80-Jahr-Feier des Wiener
Landtages
Gelder
aus Bundesmitteln zugeschossen werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder soll
hier
Kärnten eine Sonderstellung genießen? Wenn ja, warum?