3759/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vereinbarung mit dem Land Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio.

Euro aus Bundesmitteln

Laut einem Zeitungsbericht (siehe Beilage) vom 11. April 2002 haben Sie, Herr
Finanzminister, mit dem Kärntner Landeshauptmann auf Basis einer Besprechung am 2.
Februar 2001 am 11. Juni 2001 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der Sie sich verpflichten,
aus Bundesmitteln rund 31 Millionen Euro (rund 430 Mio. ATS) dem Land Kärnten zur
Verfügung zu stellen. Große Teile dieser Summe sollen aus dem Budget des
Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Technologie bereitgestellt werden, und
zwar aus den Erlösen der Beteiligungsverkäufe der früheren Gesellschaft des Bundes für
Industriepolitische Maßnahmen (GBI), besser bekannt unter “Pleitenholding". Diese Mittel
sollten eigentlich für technologiepolitische Zwecke und nicht für Förderungen an das Land
Kärnten wie etwa eine Spende anlässlich des 80-Jahr-Jubiläums der Kärntner
Volksabstimmung verwendet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.   Welchen vollen Wortlaut hat die oben erwähnte Vereinbarung?

2.   Welche Entscheidungskriterien wurden für die einzelnen Punkte dieser Vereinbarung
jeweils und von wem herangezogen?

3.   Wie sollen die einzelnen Punkte der Vereinbarung finanziert werden?

4.   Wieviele Bundesmittel sollen insgesamt aufgrund dieser Vereinbarung nach Kärnten
fließen?

5.   Wie hoch sind die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der früheren Gesellschaft des Bundes
für Industriepolitische Maßnahmen (GBI)?

6.   Stimmt es, dass Sie es nicht zulassen wollen, dass diese Erlöse der Beteiligungsverkäufe
der GBI künftig ausschließlich für technologiepolitische Zwecke gewidmet werden
sollen?

7.   Stimmt es, dass Sie auf einen Zugriff auf diese Gelder pochen, um damit Ihre
Verpflichtungen aus obiger Vereinbarung gegenüber dem Kärntner Landeshauptmann
erfüllen zu können?

8.   Wie bzw. wofür wollen Sie die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der GBI verwenden und
wieviel dieser Erlöse sollen nach Kärnten fließen?


9.   Wurde die Zustimmung des Bundesministers für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
bzw. seiner Vorgängerin für die Mittelverwendung im Sinne dieser obigen Vereinbarung
bereits tatsächlich erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht bzw. bis wann
rechnen Sie mit der Zustimmung?

10. Gibt es solche Vereinbarungen auch mit anderen Bundesländern? Wenn ja, mit welchen
und wie ist der jeweilige Inhalt dieser Vereinbarungen? Wenn nein, warum nur mit
Kärnten?

11. In obiger Vereinbarung wurde auch das Bundesministerium für Öffentliche Leistungen
und Sport in die Pflicht genommen, um sich an der Sanierung des Stadions in Klagenfurt
mit Bundesmitteln zu beteiligen. Wie hoch sind diese Bundesmittel? Werden auch Stadien
in anderen Bundesländern mit derartigen Bundeszuschüssen bedacht? Wenn ja, in welcher
Höhe? Wenn nein, warum gibt diese Sonderstellung nur für Kärnten?

12. Werden Sie auch für die 80-Jahr-Feier des Wiener Landtages Gelder aus Bundesmitteln
zuschießen? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder genießt auch hier Kärnten für Sie eine
Sonderstellung? Wenn ja, warum?