3815/J XXI.GP

Eingelangt am: 29.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend “Radon im Trinkwasser - Nationale Maßnahmen"

Es liegt die Empfehlung der Kommission vom 20. Dezember 2001 über den Schutz
der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser vor
(2001/928/Euratom). Die Empfehlung vom 20. Dezember 2001 stützt sich auf
insgesamt 22 Erwägungsgründe, in denen einerseits bestehende Regelungen (z.B.
Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen und der Bevölkerung) aber auch die
Risken der erhöhten Radonkonzentrationen dargelegt wurden. (z.B. Grundwasser
bzw. Trinkwasser).

So haben Untersuchungen in Mitgliedsstaaten in einigen Fällen erhöhte
Radonkonzentrationen im Grundwasser ergeben, vor allem in Regionen mit
kristallinen Felsgestein. Andere Untersuchungen haben in den Mitgliedsstaaten
ergeben, dass Radonkonzentrationen im Oberflächenwasser sehr niedrig sind.
Es gibt Bedingungen, unter denen die Radonkonzentration im Trinkwasser
radiologisch signifikant ist und die Bevölkerung erhöhten Dosen ausgesetzt wird;
diese sollten aus Strahlenschutzsicht nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem
Grund wächst in zahlreichen Mitgliedsstaaten das Bewusstsein für die Bedeutung
der Exposition der Bevölkerung gegenüber Radon im Trinkwasser. In einigen
Gemeinden wurden bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung ergriffen oder sind
geplant. In vielen Fällen wurden die Kontrollmaßnahmen in Übereinstimmung mit den
Schutzgrundsätzen der Richtlinie 96/29/Euratom und der Richtlinie 98/837
EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch ausgearbeitet.

In der Wasserversorgung für Privathaushalte verursacht Radon Exposition durch
Ingestion und Inhalation. Radon kann aufgenommen werden durch direkten Verzehr
von Leitungs- oder frischem Flaschenwasser. Auch aus Leitungswasser wird Radon
in die Raumluft freigesetzt, was zur Radonexposition durch Inhalation führt. Radon
im Trinkwasser ist physikalisch und technisch gesehen kontrollierbar; wirksame
Verfahren zur Beseitigung von Radon aus dem Trinkwasser wurden entwickelt und
sind kommerziell verfügbar. Dementsprechend ist ein geeignetes System zur
Verringerung erheblicher Expositionen einzurichten. Wichtiger Bestandteil eines
solchen Systems sind Referenzwerte für die Prüfung von Gegen- oder
Vorbeugemaßnahmen (siehe Erwägung 12).

Sofern die Wasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder einer
öffentlichen Tätigkeit erfolgt, etwa durch ein Wasserwerk, hat der Verbraucher nicht
dieselben Möglichkeiten, die aufgenommene Dosis zu kontrollieren, wie der
Eigentümer einer privaten Wasserversorgung. Daraus folgt, dass der Verbraucher
sich darauf verlassen muss, dass das Wasser keine Gesundheitsrisiken birgt. Hinzu
kommt, dass Gegenmaßnahmen in Bezug auf dieses Wasser eine große Zahl von
Personen betreffen und dementsprechend bei geringeren Radonkonzentrationen
kosteneffizienter sind als im Falle einer privaten Wasserversorgung. Somit ist es
gerechtfertigt, bei der Wasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit


oder einer öffentlichen Tätigkeit eine strengere Überwachung und niedrigere
Referenzwerte anzusetzen als bei einer privaten Wasserversorgung. Geringe
Radonmengen im Wasser sind überall festzustellen, dementsprechend sollten bei
Konzentrationen unter 100 Bq/l keine Gegenmaßnahmen vorgeschrieben werden.
Untersuchungen auf nationaler Ebene könnten ergeben, dass für die praktische
Durchführung eines Radonprogramms ein höherer Referenzwert festgelegt werden
muss. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass im Rahmen einer gewerblichen
Tätigkeit oder einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestelltes Wasser, das einen Wert
über 1000 Bq/l aufweist, aus Strahlenschutzsicht als vertretbar angesehen werden
kann, (siehe Erwägung 15)

Alle Mitgliedsstaaten sind durch die Richtlinie 98/83/EG verpflichtet, die
Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser zu überwachen, aber neben
Radon sind auch Radon-Zerfallsprodukte aus dem Anwendungsbereich dieser
Richtlinie ausgenommen.... (siehe Erwägung 17).

Die Kommission geht von einem flexiblen Ansatz aus und empfiehlt den
Mitgliedsstaaten Leitlinien für die Festlegung von Kontrollen für die Exposition
gegenüber Radon und Radon- Zerfallsprodukten im Trinkwasser, die sich an
Wasserwerke und Betreiber öffentlicher Wasserversorgungssysteme richten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

1. In welchen Mitgliedsstaaten der europäischen Union bzw. Drittstaaten wurden
bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung für die radiologische Qualität von
Trinkwasser im Hinblick auf Radon und langlebige Radonzerfallsprodukte
ergriffen oder sind geplant?

2. Welche gesetzlichen Maßnahmen halten Sie in dieser Frage für notwendig und
werden ihrerseits geplant?

3. In welcher Form werden Sie angesichts dieser besonderen Problemstellung die
Öffentlichkeit unterrichten um die Kontrollierbarkeit der Exposition zu verbessern
und eine Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema zu erreichen?

4. Wie sieht das angemessene System zur Verringerung der Exposition durch
Radon und langlebige Radon-Zerfallsprodukte in der Trinkwasserversorgung für
Privathaushalte in Österreich aus?

5. Welche konkreten Leitlinien zu den verschiedenen Verfahren zur
Beseitigung von Radon und langlebigen Radon-Zerfallsprodukten aus
Wasser werden sie vorlegen und wann ist damit zu rechnen?

6. Wie wird in Österreich die Exposition von Arbeitnehmerinnen durch inhaliertes
Radon in Betriebsstätten, in denen erhebliche Mengen Radon aus Wasser in die
Raumluft freigesetzt werden können, insbesondere in Wasserwerken, Heilbädern
und Schwimmbädern kontrolliert?


7. Wie viele diesbezügliche Kontrollen hat es in den Jahren 2000 und 2001 gegeben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

8. Wie sah das Ergebnis dieser Kontrollen aus (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

9. Halten Sie diese Kontrollen, aus der Sicht des für Gesundheit zuständigen
Bundesministers, für ausreichend?

10. Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig?

11 .Gibt es in Österreich bereits Untersuchungen über die Verhältnismäßigkeit der
Vor- und Nachteile (Gesundheitsgefahren) von therapeutischen
Behandlungsmethoden mit Radon (radonhältigen Wasser)?

12. Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

13. Wenn nein, ab wann werden Sie solche (wie von der EU-Kommission empfohlen)
Überprüfungen durchführen lassen?

14. In welcher Form werden Sie die Eigentümern mit privater Wasserversorgung über
diese Problematik informieren?

15. Welche Untersuchungen über Radonkonzentrationen im Grundwasser
(Quellwasser) liegen in Österreich vor?

16. In welchen Gebieten wurde eine erhöhte Radonkonzentration festgestellt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer, Bezirke und Gemeinden)?

17. Welche Verfahren zur Beseitigung von Radon im Trinkwasser gibt es? Welche
davon sind in Österreich kommerziell erhältlich?

18. Welcher Radongehalt ist in Österreich für Mineralwasser zulässig?

19. Wie oft wurden die in Österreich abgebotenen Mineralwasser auf Radon in den
Jahren 2000 und 2001 kontrolliert bzw. untersucht?

20. Zu welchen Ergebnissen kam man bei diesen Untersuchungen?

21. Wie oft wurden die in Österreich hergestellten Mineralwasser auf Radon in den
Jahren 2000 und 2001 kontrolliert bzw. untersucht?

22. Zu welchen Ergebnissen kam man bei diesen Untersuchungen?

23. Welche Regelungen gibt es für die Radonkonzentration in Häusern?

24. Welche Regelungen gibt es für die Radonkonzentration im Boden?

25. Gibt es einen Bodenkataster über den Radonkonzentration im Boden für
Österreich?


26. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?

27. Wenn nein, halten Sie einen solchen für notwendig und in welche Zuständigkeit
sollte dieser sein?