3820/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend innerösterreichische Vorbereitung auf die Erweiterung der EU

Auf Initiative der SPÖ kam es im September und Oktober 2001 endlich zu ernsten
Gesprächen zwischen den vier im Nationalrat vertretenen Parteien zur Frage der Vorbereitung
Österreichs auf die Erweiterung der Europäischen Union. Ergebnis dieser Verhandlungen war
schließlich ein Dreiparteien-Entschließungsantrag vom 21. November 2001 der mit großer
Mehrheit beschlossen wurde. Trotz dieser großen Übereinstimmung zwischen der großen
Oppositionspartei und der Regierungsmehrheit besteht der Eindruck, dass seither die
Umsetzung der gemeinsam als nötig definierten Maßnahmen bloß schleppend oder gar nicht
stattfindet.

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Angeordneten die folgende

Anfrage

1.   Welche Maßnahmen zur Entwicklung eines ausgewogenen österreichischen
Arbeitsmarktes, insbesondere in den von allfälliger Arbeitsmigration bzw. von
Arbeitspendlern aus den Erweiterungs-Kandidatenländern betroffenen Regionen bzw.
Branchen haben Sie auf Basis der oben zitierten Entschließung des Nationalrates
getroffen?

2.   Welche Effekte hat die gesetzliche Aufhebung der Pendlerquote per Ende 2001 auf den
österreichischen Arbeitsmarkt?

3.   Inwieweit passt die Aufhebung der Pendlerquote ohne gleichzeitige bilaterale Regelungen
zur Begrenzung des Arbeitspendler-Zuzugs mit der Haltung der Bundesregierung, eine
(maximal siebenjährige) Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verlangen,
zusammen?

4.   Mit welchen Kadidatenländern wurden bereits bilaterale Verträge geschlossen, die die
Frage des bilateralen Arbeitskräfteaustauschs sowie die Frage grenzüberschreitender
Dienstleistungen zum Gegenstand haben?


5.   Inwieweit wurden dabei die nicht nur positiven Erfahrungen anderer EU-Staaten,
insbesondere Deutschlands, mit Abkommen zur Regelung der Dienstleistungsfreiheit
(Werkvertragsabkommen) berücksichtigt?

6.   Inwieweit wurden in diese Abkommen auch entsprechende Regelungen für Grenzgänger,
Praktikanten, “normal" Beschäftigte und “Werkvertragsarbeitnehmer" aufgenommen?

7.   Haben Sie vor derartige Verträge zu schließen und wann ist mit den ersten Ergebnissen
(Vertragsabschlüssen) zu rechnen?

8.   Welche institutionellen Vorbereitungen haben Sie getroffen oder werden Sie treffen, um
in der Lage zu sein, während der Übergangsperiode bis hin zur vollen
Arbeitnehmerfreizügigkeit, regionalspezifisch bzw. brachen- und sektorspezifisch zu
prüfen, inwieweit schon vor Ablauf der Frist die Öffnung des spezifischen Arbeitsmarktes
vertretbar erscheint?

9.   Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, damit nach dem zu erwartenden Beitritt der
österreichischen Nachbarländer Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechien
sichergestellt werden kann, dass die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen
Bestimmungen eingehalten bzw. Verstöße auch mit großer Wahrscheinlichkeit wirksam
geahndet werden?

10. Haben Sie oder hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, die die Voraussetzungen
schaffen, Verstöße gegen die oben erwähnten einschlägigen rechtlichen Bestimmungen
auch grenzüberschreitend verfolgen zu können?

11. Halten Sie die gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend, um Dumping im Bereich der
Entlohnung und der sozialen Sicherheit wirksam bekämpfen bzw. ausschließen zu
können?

12. Wenn nein: Werden Sie Vorschläge unterbreiten, die ausreichende gesetzliche Handhabe
gegen Sozial- und Lohndumping im Zusammenhang mit der Erweiterung bieten?

13. Welche konkreten Schritte haben Sie gesetzt, um eine zielgerichtete

Qualifikationsoffensive für jene Arbeitnehmer einzuleiten, die durch die vollständige
Öffnung des Arbeitsmarktes im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union unter
Druck kommen könnten?

14. Sind bereits die erforderlichen Ermittlungen durch die regionalen AMS-Geschäftsstellen
in Kooperation mit den Bundesländern hinsichtlich der Qualifikationspotentiale einerseits
bzw. der Standortentwicklungsprogramme und der Betriebsbedürfnisse andererseits
erfolgt?

15. Wenn nein: wann ist damit zu rechnen?

16. Sind die geforderten berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen bereits begonnen
worden?

17. Wenn nein: was unternehmen Sie, um diese Maßnahmen zu realisieren?


18. Wurden in Ihrem Ressortbereich Programme entwickelt und eingesetzt, die Betrieben
helfen, anläßlich von EU-erweiterungsorientierten Umstrukturierungen auch ihre
Beschäftigten weiter zu qualifizieren?

19. Wenn nein: Wann ist mit derartigen Programmen und ihrer Implementation zu rechnen?

20. Inwieweit haben Sie eine Umorientierung des Einsatzes von ESF-Mitteln in der Richtung
veranlasst, dass sie vermehrt für die Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt
eingesetzt werden?

21. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu bewirken?

22. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu
bewirken?

23. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration von benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu
bewirken?

24. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration von älteren Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu bewirken?

25. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu
bewirken?

26. Halten Sie die dafür bereit stehenden Mittel aus europäischen Quellen zur Durchführung
der geforderten Maßnahmen für ausreichend?

27. Wenn nein: werden Sie Vorschläge unterbreiten, auch Mittel aus dem Bundeshaushalt
dafür einzusetzen?

28. Welche Maßnahmen zugunsten der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe haben Sie
auf Basis der oben zitierten Entschließung des Nationalrates getroffen, um diese Betriebe
besser auf die Herausforderungen durch die Erweiterung der EU und den verschärften
Wettbewerb vorzubereiten?

29. Hat es in Ihrem Ressort im Sinne der Forderungen der Entschließung seither besondere
Initiativen für eine Offensive für die Grenzregionen gegeben?

30. Welche Maßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang gesetzt?

31. Welche Maßnahmen der national finanzierten Regional- und Wirtschaftsforderung

insbesondere bei grenzüberschreitenden Projekten in Regionen, die vom Beihilfenverbot
ausgenommen sind, haben Sie bisher ergriffen?

32. Inwieweit haben Sie die bestehenden Förderrichtlinien dahingehend verändert und
ausgerichtet, dass Förderungen insbesondere zur Vorbereitung der Erweiterung möglich
sind?


33. Welche auf die EFRE-Förderungen abgestimmten ESF-Maßnahmen zur Unterstützung
insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben zur Bewältigung des Strukturwandels und
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen wurden ergriffen?

34. Welche Initiativen haben Sie oder hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene
ergriffen, um den Sozialen Dialog in der EU zu stärken und dabei auch die
Beitrittskandidaten einzubeziehen?