3820/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend innerösterreichische Vorbereitung auf die Erweiterung der EU
Auf
Initiative der SPÖ kam es im September und Oktober 2001 endlich zu ernsten
Gesprächen
zwischen den vier im Nationalrat vertretenen Parteien zur Frage der
Vorbereitung
Österreichs auf die Erweiterung der Europäischen Union. Ergebnis
dieser Verhandlungen war
schließlich
ein Dreiparteien-Entschließungsantrag vom 21. November 2001 der mit
großer
Mehrheit
beschlossen wurde. Trotz dieser großen Übereinstimmung zwischen der
großen
Oppositionspartei
und der Regierungsmehrheit besteht der Eindruck, dass seither die
Umsetzung
der gemeinsam als nötig definierten Maßnahmen bloß schleppend
oder gar nicht
stattfindet.
Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Angeordneten die folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen zur Entwicklung eines
ausgewogenen österreichischen
Arbeitsmarktes, insbesondere
in den von allfälliger Arbeitsmigration bzw. von
Arbeitspendlern aus den
Erweiterungs-Kandidatenländern betroffenen Regionen bzw.
Branchen haben Sie auf Basis der
oben zitierten Entschließung des Nationalrates
getroffen?
2. Welche Effekte hat die gesetzliche Aufhebung der
Pendlerquote per Ende 2001 auf den
österreichischen Arbeitsmarkt?
3. Inwieweit passt die Aufhebung der Pendlerquote ohne
gleichzeitige bilaterale Regelungen
zur
Begrenzung des Arbeitspendler-Zuzugs mit der Haltung der Bundesregierung, eine
(maximal siebenjährige)
Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verlangen,
zusammen?
4. Mit welchen Kadidatenländern wurden bereits
bilaterale Verträge geschlossen, die die
Frage
des bilateralen Arbeitskräfteaustauschs sowie die Frage
grenzüberschreitender
Dienstleistungen
zum Gegenstand haben?
5. Inwieweit wurden dabei die nicht nur positiven
Erfahrungen anderer EU-Staaten,
insbesondere
Deutschlands, mit Abkommen zur Regelung der Dienstleistungsfreiheit
(Werkvertragsabkommen) berücksichtigt?
6. Inwieweit wurden in diese Abkommen auch entsprechende
Regelungen für Grenzgänger,
Praktikanten,
“normal" Beschäftigte und “Werkvertragsarbeitnehmer"
aufgenommen?
7. Haben Sie vor derartige Verträge zu schließen
und wann ist mit den ersten Ergebnissen
(Vertragsabschlüssen)
zu rechnen?
8. Welche institutionellen Vorbereitungen haben Sie
getroffen oder werden Sie treffen, um
in der
Lage zu sein, während der Übergangsperiode bis hin zur vollen
Arbeitnehmerfreizügigkeit,
regionalspezifisch bzw. brachen- und sektorspezifisch zu
prüfen, inwieweit schon vor Ablauf der Frist die Öffnung des
spezifischen Arbeitsmarktes
vertretbar
erscheint?
9. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, damit nach
dem zu erwartenden Beitritt der
österreichischen Nachbarländer Slowenien, Ungarn, Slowakei und
Tschechien
sichergestellt werden kann, dass die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen
Bestimmungen
eingehalten bzw. Verstöße auch mit großer Wahrscheinlichkeit
wirksam
geahndet
werden?
10. Haben Sie oder hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen,
die die Voraussetzungen
schaffen, Verstöße gegen die oben erwähnten einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen
auch
grenzüberschreitend verfolgen zu können?
11. Halten Sie die gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend, um
Dumping im Bereich der
Entlohnung
und der sozialen Sicherheit wirksam bekämpfen bzw. ausschließen zu
können?
12. Wenn nein: Werden Sie Vorschläge unterbreiten, die ausreichende
gesetzliche Handhabe
gegen
Sozial- und Lohndumping im Zusammenhang mit der Erweiterung bieten?
13. Welche konkreten Schritte haben Sie gesetzt, um eine zielgerichtete
Qualifikationsoffensive für jene
Arbeitnehmer einzuleiten, die durch die vollständige
Öffnung
des Arbeitsmarktes im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union unter
Druck
kommen könnten?
14. Sind bereits die erforderlichen Ermittlungen durch die regionalen
AMS-Geschäftsstellen
in
Kooperation mit den Bundesländern hinsichtlich der
Qualifikationspotentiale einerseits
bzw.
der Standortentwicklungsprogramme und der Betriebsbedürfnisse andererseits
erfolgt?
15. Wenn nein: wann ist damit zu rechnen?
16. Sind die geforderten berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen
bereits begonnen
worden?
17. Wenn nein: was unternehmen Sie, um diese Maßnahmen zu realisieren?
18. Wurden in Ihrem Ressortbereich Programme entwickelt und eingesetzt,
die Betrieben
helfen,
anläßlich von EU-erweiterungsorientierten Umstrukturierungen auch
ihre
Beschäftigten
weiter zu qualifizieren?
19. Wenn nein: Wann ist mit derartigen Programmen und ihrer Implementation zu rechnen?
20. Inwieweit haben Sie eine Umorientierung des Einsatzes von
ESF-Mitteln in der Richtung
veranlasst, dass sie vermehrt für die Reintegration von Arbeitslosen in
den Arbeitsmarkt
eingesetzt
werden?
21. Welche
besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration
von Frauen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu bewirken?
22. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere
die Wieder-
Integration
von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu
bewirken?
23. Welche
besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration
von benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu
bewirken?
24. Welche
besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere die Wieder-
Integration
von älteren Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu bewirken?
25. Welche besonderen Anstrengungen werden unternommen, um insbesondere
die Wieder-
Integration
von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. zu
bewirken?
26. Halten Sie die
dafür bereit stehenden Mittel aus europäischen Quellen zur
Durchführung
der
geforderten Maßnahmen für ausreichend?
27. Wenn nein: werden Sie Vorschläge unterbreiten, auch Mittel aus
dem Bundeshaushalt
dafür
einzusetzen?
28. Welche Maßnahmen zugunsten der österreichischen Klein-
und Mittelbetriebe haben Sie
auf Basis der oben zitierten Entschließung des Nationalrates getroffen,
um diese Betriebe
besser auf die Herausforderungen durch die Erweiterung der EU und den
verschärften
Wettbewerb
vorzubereiten?
29. Hat es in Ihrem Ressort im Sinne der Forderungen der
Entschließung seither besondere
Initiativen
für eine Offensive für die Grenzregionen gegeben?
30. Welche Maßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang gesetzt?
31. Welche Maßnahmen der national finanzierten Regional- und Wirtschaftsforderung
insbesondere
bei grenzüberschreitenden Projekten in Regionen, die vom Beihilfenverbot
ausgenommen
sind, haben Sie bisher ergriffen?
32. Inwieweit haben Sie die bestehenden Förderrichtlinien
dahingehend verändert und
ausgerichtet, dass Förderungen insbesondere zur Vorbereitung der
Erweiterung möglich
sind?
33. Welche auf die
EFRE-Förderungen abgestimmten ESF-Maßnahmen zur Unterstützung
insbesondere
von Klein- und Mittelbetrieben zur Bewältigung des Strukturwandels und
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen wurden ergriffen?
34. Welche Initiativen haben Sie oder hat die Bundesregierung auf
europäischer Ebene
ergriffen,
um den Sozialen Dialog in der EU zu stärken und dabei auch die
Beitrittskandidaten
einzubeziehen?