3828/J XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Kontrolldefizite bei der Pestizidanwendung im landwirtschaftlichen Bereich
in den Bundesländern

Die Ursache der kontinuierlichen Belastung von Lebensmitteln mit
Pestizidrückständen liegt in deren übermäßiger Anwendung im Rahmen der
landwirtschaftlichen Urproduktion. Neben anderen Faktoren - wie hohe erlaubte
Grenzwerte - ist auch eine äußerst mangelhafte bzw. nicht vorhandene Kontrolle der
Anwendung von Pestiziden dafür verantwortlich.

Auf Basis des Pflanzenschutzmittelgesetzes müssen die Bundesländer eigene
Landesgesetze und Durchführungsverordnungen bez. Anwendung, Kontrolle und
Schutzbestimmungen erlassen.

Wie eine vergleichende Recherche der Grünen in mehreren Bundesländern zeigt, ist
eine Kontrolle der sachgerechten Verwendung von Pestiziden bez. erlaubter Pflanze
und erlaubter Höchstmenge kaum vorhanden. Die jeweils zuständigen
Agrarlandesräte sehen keinen besonderen Handlungsbedarf.

Beispiel Niederösterreich

Gemäß niederösterreichischem Landesgesetz über die Verwendung von
Schädlingsbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft aus dem Jahr 1990 hat die
Abteilung Land- und Forstwirtschaftsinspektion (LFI) die sachgemäße Verwendung
dieser Mittel zu überprüfen; das umfasst den Gebrauch, Verbrauch, die Be- und
Verarbeitung sowie das Lagern und Aufbewahren. In der niederösterreichischen
Land- und Forstwirtschaftsinspektion sind derzeit 2 Personen für mehr als 30.000
landwirtschaftliche Betriebe zuständig. Eine umfassende Kontrolle kann allein
aufgrund der personellen Situation nicht erfolgen. Die Anwendung der Pestizide am
Feld wird in Niederösterreich derzeit nicht kontrolliert.

Beispiel Burgenland

Das Landesgesetz über Pflanzenschutzmittel (LGBI. 32/1995) regelt das richtige
Lagern, die Kennzeichnung, die Anwendung am Feld etc. Die Überwachung der
Einhaltung dieses Gesetzes obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, die sich dabei
der Organe der Land- und Fortwirtschaftsinspektion (LFI) zu bedienen haben.

In der Praxis zeigen sich gravierende Kontrollmängel. Das bestätigte auch der
zuständige Landesrat für Agrar- und Veterinärwesen in einer Anfragebeantwortung
vom März 2001. Demnach wurden im Jahr 1997 und 1998 jeweils lediglich 1,1%
bzw. 0,4% der landwirtschaftlichen Betriebe überprüft. Dabei wurde lediglich die
ordnungsgemäße Aufbewahrung und Lagerung der Pestizide überprüft. Eine
Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung am Feld durch die Organe der
Landesbehörde wird nicht als vorrangig erachtet. Zwei Personen sind für die
Kontrolle von rund 20.000 Betriebe zuständig.


Beispiel Oberösterreich

Das oö. Bodenschutzgesetz (LGBI. 63/1997; i.d.F. 83/2001) regelt die Kontrolle der
sachgemäßen Verwendung von Pestiziden. Die Überwachung der Einhaltung dieser
Bestimmungen obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden (BVB).Landeshauptmann
Pühringer bestätigt in einer Anfragebeantwortung aus Dezember 2001 massive
Kontrollmängel. Es existiert kein Revisionsplan für die Durchführung von
Überwachungsmaßnahmen. Vier Personen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
sind zuständig für 2600 landwirtschaftliche Betriebe und kontrollieren bisher
(anlassbezogen) lediglich den Dienstnehmerschutz Einen verbindlichen
Revisionsplan erachtet LH Püringer als nicht zielführend.

Beispiel Steiermark

In der Steiermark wird ordnungsgemäße Verwendung von Pestiziden durch das
landwirtschaftliche Chemikaliengesetz geregelt. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist
mit der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betraut. Die 3
Bediensteten der Land- und Forstwirtschaftsinspektion sind v.a. mit
Betriebskontrollen bez. der Einhaltung der Landarbeitsordnung betraut
(Dienstnehmerschutzvorschriften). Die Kapazitäten für die Kontrolle der Anwendung
von Pestiziden ist unzureichend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Maßnahmen haben Sie bisher veranlasst, um die derzeit äußerst
mangelhafte Kontrollpraxis im Bereich Anwendung von Pestiziden in den
Bundesländern zu verbessern?

2.  Wie viele Kontrollorgane gibt es pro Bundesland, um die Anwendung von
Pestiziden zu kontrollieren? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.

3.  Wie viele Kontrollen wurden pro Bundesland betreffend der Anwendung von
Pestiziden in den Jahren 1999, 2000 und 2001 durchgeführt? Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesland.

4.  Wie kann angesichts der personellen Unterbesetzung in den zuständigen
Behörden der Bundesländer die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen bzw.
eine effiziente Kontrolle der sachgemäßen Verwendung von Pestiziden garantiert
werden?

5.   Wie beurteilen Sie die Situation, dass in den Bundesländern derzeit die
Anwendung von Pestiziden am Feld kaum kontrolliert wird? Welche Maßnahmen
betreffend einer effizienten Kontrolle der Anwendung am Feld werden Sie
veranlassen?


6.  Wie beurteilen Sie die Situation, dass den Kontrollorganen zur Zeit keine
Handhabe gegen die Lagerung von in Österreich nicht zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung steht?

7.   Planen Sie, analog zum Verbot bei nicht zugelassenen Antibiotika, auch bei nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln den Besitz zu verbieten? Wenn ja, bis
wann? Wenn nein, warum nicht?

8.  Welche Maßnahme werden Sie vorzusehen, um den Kontrollorganen eine
gesetzliche Grundlage zum Vorgehen gegen den Besitz von in Österreich nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu geben?

9.   Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die angewendeten
Pflanzenschutzmittel auch wirklich nur für die erlaubten Indikationen eingesetzt
werden?

10. Gibt es hinsichtlich der Anwendung von Pestiziden eine generelle Berichtspflicht
über durchgeführte Kontrollen und Ergebnisse dieser Kontrollen in den einzelnen
Bundesländern?

11. In welchen Bundesländern gibt es, wie in Wien, eine Aufzeichnungspflicht
(Spritztagebuch, Aufzeichnungen über die Bezeichnung, flächenbezogene Menge
des angewendeten Pestizids, Bezeichnung des Grundstückes, Datum) über die
Anwendung von Pestiziden?

12. In welchen Bundesländern wird im Rahmen von betrieblichen Kontrollen die
Ausübung dieser Aufzeichnungspflicht mit kontrolliert?

13.Wie viele Verstöße gegen diese Aufzeichnungspflicht wurden in den Jahren
1999, 2000 und 2001 festgestellt (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland
und Jahr)

14. Wie viele Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz konnten im Rahmen
der Kontrolle über die Aufzeichnungspflicht in den Jahren 1999, 2000, 2001
festgestellt werden (bitte um Aufschlüsselung nach Art und Ausmaß des
Verstoßes, Jahr, Bundesland)

15. Wo und wie werden die Kontrollberichte und deren Ergebnisse veröffentlicht?

16. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um eine personelle Aufstockung der
Kontrollorgane in den Bundesländern herbeizuführen?