3828/J XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kontrolldefizite bei der
Pestizidanwendung im landwirtschaftlichen Bereich
in den Bundesländern
Die
Ursache der kontinuierlichen Belastung von Lebensmitteln mit
Pestizidrückständen liegt in deren übermäßiger
Anwendung im Rahmen der
landwirtschaftlichen Urproduktion. Neben anderen Faktoren - wie hohe erlaubte
Grenzwerte - ist auch eine äußerst mangelhafte bzw. nicht vorhandene
Kontrolle der
Anwendung von Pestiziden dafür verantwortlich.
Auf
Basis des Pflanzenschutzmittelgesetzes müssen die Bundesländer eigene
Landesgesetze und Durchführungsverordnungen bez. Anwendung, Kontrolle und
Schutzbestimmungen
erlassen.
Wie
eine vergleichende Recherche der Grünen in mehreren Bundesländern
zeigt, ist
eine Kontrolle der sachgerechten Verwendung von Pestiziden bez. erlaubter
Pflanze
und erlaubter Höchstmenge kaum vorhanden. Die jeweils zuständigen
Agrarlandesräte sehen keinen besonderen Handlungsbedarf.
Beispiel Niederösterreich
Gemäß
niederösterreichischem Landesgesetz über die Verwendung von
Schädlingsbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft aus dem Jahr 1990
hat die
Abteilung Land- und Forstwirtschaftsinspektion (LFI) die sachgemäße
Verwendung
dieser Mittel zu überprüfen; das umfasst den Gebrauch, Verbrauch, die
Be- und
Verarbeitung sowie das Lagern und Aufbewahren. In der
niederösterreichischen
Land- und Forstwirtschaftsinspektion sind derzeit 2 Personen für mehr als
30.000
landwirtschaftliche Betriebe zuständig. Eine umfassende Kontrolle kann
allein
aufgrund der personellen Situation nicht erfolgen. Die Anwendung der Pestizide
am
Feld wird in Niederösterreich derzeit nicht kontrolliert.
Beispiel Burgenland
Das Landesgesetz
über Pflanzenschutzmittel (LGBI. 32/1995) regelt das richtige
Lagern, die Kennzeichnung, die Anwendung am Feld etc. Die Überwachung der
Einhaltung dieses Gesetzes obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, die
sich dabei
der Organe der Land- und Fortwirtschaftsinspektion (LFI) zu bedienen haben.
In der Praxis
zeigen sich gravierende Kontrollmängel. Das bestätigte auch der
zuständige Landesrat für Agrar- und Veterinärwesen in einer
Anfragebeantwortung
vom März 2001. Demnach wurden im Jahr 1997 und 1998 jeweils lediglich 1,1%
bzw. 0,4% der landwirtschaftlichen Betriebe überprüft. Dabei wurde
lediglich die
ordnungsgemäße Aufbewahrung und Lagerung der Pestizide
überprüft. Eine
Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung am Feld durch die Organe der
Landesbehörde wird nicht als vorrangig erachtet. Zwei Personen sind
für die
Kontrolle von rund 20.000 Betriebe zuständig.
Beispiel Oberösterreich
Das oö.
Bodenschutzgesetz (LGBI. 63/1997; i.d.F. 83/2001) regelt die Kontrolle der
sachgemäßen Verwendung von
Pestiziden. Die Überwachung der Einhaltung dieser
Bestimmungen obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden (BVB).Landeshauptmann
Pühringer bestätigt in einer Anfragebeantwortung aus Dezember 2001
massive
Kontrollmängel. Es existiert kein Revisionsplan für die
Durchführung von
Überwachungsmaßnahmen. Vier Personen der Land- und
Forstwirtschaftsinspektion
sind zuständig für 2600 landwirtschaftliche Betriebe und
kontrollieren bisher
(anlassbezogen) lediglich den Dienstnehmerschutz Einen verbindlichen
Revisionsplan erachtet LH Püringer als nicht zielführend.
Beispiel Steiermark
In der
Steiermark wird ordnungsgemäße Verwendung von Pestiziden durch das
landwirtschaftliche Chemikaliengesetz geregelt. Die
Bezirksverwaltungsbehörde ist
mit der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betraut. Die 3
Bediensteten der Land- und Forstwirtschaftsinspektion sind v.a. mit
Betriebskontrollen bez. der Einhaltung der Landarbeitsordnung betraut
(Dienstnehmerschutzvorschriften). Die Kapazitäten für die Kontrolle
der Anwendung
von Pestiziden ist unzureichend.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher
veranlasst, um die derzeit äußerst
mangelhafte Kontrollpraxis im Bereich Anwendung von Pestiziden in den
Bundesländern zu verbessern?
2. Wie viele Kontrollorgane gibt es pro Bundesland,
um die Anwendung von
Pestiziden zu kontrollieren? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
3. Wie viele Kontrollen wurden pro Bundesland
betreffend der Anwendung von
Pestiziden in den Jahren 1999, 2000 und 2001
durchgeführt? Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesland.
4. Wie kann angesichts der personellen Unterbesetzung
in den zuständigen
Behörden der Bundesländer die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen
bzw.
eine effiziente Kontrolle der sachgemäßen Verwendung von Pestiziden
garantiert
werden?
5. Wie beurteilen Sie die Situation, dass in
den Bundesländern derzeit die
Anwendung von Pestiziden am Feld kaum kontrolliert wird? Welche Maßnahmen
betreffend einer effizienten Kontrolle der Anwendung am Feld werden Sie
veranlassen?
6. Wie beurteilen Sie die Situation, dass den
Kontrollorganen zur Zeit keine
Handhabe gegen die Lagerung von in Österreich nicht zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung
steht?
7. Planen Sie, analog zum Verbot bei nicht
zugelassenen Antibiotika, auch bei nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln den Besitz zu verbieten? Wenn ja, bis
wann? Wenn nein, warum nicht?
8. Welche Maßnahme werden Sie vorzusehen, um den
Kontrollorganen eine
gesetzliche Grundlage zum Vorgehen gegen den Besitz von in Österreich
nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu geben?
9. Durch welche Maßnahmen werden Sie
sicherstellen, dass die angewendeten
Pflanzenschutzmittel auch wirklich nur für die erlaubten Indikationen
eingesetzt
werden?
10. Gibt es hinsichtlich der Anwendung von Pestiziden eine
generelle Berichtspflicht
über durchgeführte Kontrollen und Ergebnisse dieser Kontrollen in den
einzelnen
Bundesländern?
11. In welchen Bundesländern gibt es, wie in Wien,
eine Aufzeichnungspflicht
(Spritztagebuch, Aufzeichnungen über die Bezeichnung, flächenbezogene
Menge
des angewendeten Pestizids, Bezeichnung des
Grundstückes, Datum) über die
Anwendung von Pestiziden?
12. In welchen Bundesländern wird im Rahmen von
betrieblichen Kontrollen die
Ausübung dieser Aufzeichnungspflicht mit kontrolliert?
13.Wie viele Verstöße gegen diese
Aufzeichnungspflicht wurden in den Jahren
1999, 2000 und 2001 festgestellt (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland
und Jahr)
14. Wie viele Verstöße gegen das
Pflanzenschutzmittelgesetz konnten im Rahmen
der Kontrolle über die Aufzeichnungspflicht in den Jahren 1999, 2000, 2001
festgestellt werden (bitte um Aufschlüsselung nach Art und Ausmaß
des
Verstoßes, Jahr,
Bundesland)
15. Wo und wie werden die Kontrollberichte und deren Ergebnisse veröffentlicht?
16. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um eine
personelle Aufstockung der
Kontrollorgane in den Bundesländern herbeizuführen?