3853/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend “ Bazillenausscheidergesetz II"

In der Beantwortung (3113/AB, XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage (3094/J,
XXI.GP) vom 21.1.2002 wurden Fragen unbefriedigend und unvollständig
beantwortet. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass scheinbar Ihrem Ministerium
flächendeckende Ergebnisse aus dem gesamten Bundesgebiet überhaupt nicht
vorliegen. Ergebnisse und Zahlen aus den Bundesländer Vorarlberg, Tirol, OÖ und
Steiermark zum Bazillenausscheidergesetz wurden überhaupt nicht geliefert.
Trotzdem nimmt Ihr Ministerium die Haltung ein, dass eine ersatzlose Streichung des
Bazillenausscheidergesetzes bedenkenlos erfolgen kann und es zu keiner
Verschlechterung im Hygienebereich kommen wird. Bemerkenswert ist allerdings,
dass in anderen Materiengesetzen u.a. derartige jährliche Kontrolluntersuchungen
aufrecht gehalten werden (z.B. AMG, FUG).

Hervorzuheben ist auch, dass im Bundesland Salzburg - im Vergleich zu den
anderen vier bekannt gegebenen Bundesländer- ein wesentlich höheren Anteil an
positiven Befunden bei den Bazillenausscheideruntersuchungen für die Jahre 1997
bis 1999 ausgewiesen wird. Eine Tatsache die in Ihrer Beantwortung einfach
ignoriert und überhaupt nicht hinterfragt wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

1. Wann ist das Bazillenausscheidergesetz letztendlich außer Kraft getreten?

2.  In welcher Form wurde dies den Bezirksverwaltungsbehörden mitgeteilt?

3.  Beabsichtigen Sie ergänzende (legislative) Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten vorzubereiten?

4. Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Wann ist mit konkreten Vorlagen zu
rechnen?

5. Weshalb liegen keine Zahlen zu Bazillenausscheideruntersuchungen von den
Bundesländern Vorarlberg, Tirol, OÖ und Steiermark Ihrem Ministerium vor?

6.  Falls doch, weshalb wurden diese in der o.g. Anfragebeantwortung nicht
übermittelt?

7. Weshalb liegen keine Zahlen (auch der restlichen fünf Bundesländer) für das Jahr
2001 vor?


8.  Können Sie für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, OÖ und Steiermark die
entsprechenden Zahlen der Bazillenausscheideruntersuchungen, für die
einzelnen Jahre 1997 - 2002, nachreichen? Wenn nein, weshalb nicht?

9.  Können Sie für die Bundesländer Burgenland, NÖ, Wien, Kärnten und Salzburg,
für die Jahre 2001 und 2001, fehlenden Zahlen der
Bazillenausscheideruntersuchungen nachreichen? Wenn nein, weshalb nicht?

10. Wie lautet die (Ihre) Erklärung für die markanten Unterschiede in den positiven
Ergebnissen der Bazillenausscheideruntersuchungen für das Bundesland
Salzburg, zu den Ergebnissen (1997 - 2000) der anderen vier bekannt
gegebenen Bundesländer?