386/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die Verwendung der kroatischen Amtssprache im Burgenland
Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 1987 bestätigt, daß Kroatisch im
Burgenland zusätzliche Amtssprache ist. Im Entscheid des Verfassungsgerichtshofes
stellt dieser fest, daß das Recht auf die kroatische Amtssprache ein subjektives Recht
jedes einzelnen darstellt, und daß es keiner Durchführungsbestimmungen zur
Verwirklichung diese Rechtes bedarf. Der Gesetzgeber könne aber
Durchführungsbestimmungen erlassen, diese dürften aber keinesfalls zu einer
restriktiveren Auslegung des Staatsvertrages von Wien 1955 führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In wievielen Fällen wurde in den Jahren 1996, 1997, 1998 und 1999 die
kroatische Amtssprache in Anspruch genommen?
a) schriftlich?
b) mündlich?
2. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in den Jahren 1996,
1997, 1998 und 1999 getroffen, um die Bevölkerung von den Möglichkeiten
der kroatischen Amtssprache zu informieren? Gedenken Sie in Zukunft
entsprechende Maßnahmen im Sinne einer bürgernahen Verwaltung zu
treffen?
3. Wievielen Beamten an welchen Behörden wurde bisher eine
„Zweisprachigkeitszulage“ gewährt?
4. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung bisher getroffen, um
Beamte in den entsprechenden Regionen und Behörden von den
Möglichkeiten der zusätzlichen Qualifizierung hinsichtlich der kroatischen
Amtssprache zu informieren? Gedenken Sie in Zukunft, entsprechende
Maßnahmen zu treffen?