386/J XXI.GP

                                                    ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Verwendung der kroatischen Amtssprache im Burgenland

 

Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 1987 bestätigt, daß Kroatisch im

Burgenland zusätzliche Amtssprache ist. Im Entscheid des Verfassungsgerichtshofes

stellt dieser fest, daß das Recht auf die kroatische Amtssprache ein subjektives Recht

jedes einzelnen darstellt, und daß es keiner Durchführungsbestimmungen zur

Verwirklichung diese Rechtes bedarf. Der Gesetzgeber könne aber

Durchführungsbestimmungen erlassen, diese dürften aber keinesfalls zu einer

restriktiveren Auslegung des Staatsvertrages von Wien 1955 führen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

1.             In wievielen Fällen wurde in den Jahren 1996, 1997, 1998 und 1999 die

                kroatische Amtssprache in Anspruch genommen?

 

                a) schriftlich?

                b) mündlich?

 

2.             Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in den Jahren 1996,

                1997, 1998 und 1999 getroffen, um die Bevölkerung von den Möglichkeiten

                der kroatischen Amtssprache zu informieren? Gedenken Sie in Zukunft

                entsprechende Maßnahmen im Sinne einer bürgernahen Verwaltung zu

                treffen?

 

3.             Wievielen Beamten an welchen Behörden wurde bisher eine

                „Zweisprachigkeitszulage“ gewährt?

 

4.             Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung bisher getroffen, um

                Beamte in den entsprechenden Regionen und Behörden von den

                Möglichkeiten der zusätzlichen Qualifizierung hinsichtlich der kroatischen

                Amtssprache zu informieren? Gedenken Sie in Zukunft, entsprechende

                Maßnahmen zu treffen?