3875/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Kläranlagen

Die Kärntner Firma Anton Schlatte BAAS Umwelttechnik hat mir folgenden
Sachverhalt übermittelt:

Das Unternehmen hat sich auf Anweisung der Kärntner Landesregierung, Herr Prof.
Sampl und Herr Dr. Polzer, dem Dauertest (Typenprüfung) It. EN 12566-3 Entwurf
unterzogen und diesen positiv abgeschlossen. Der Test legt einen neuen Stand der
Technik aufgrund einer Dauerprüfung durch Ferienzeit Sommer und Ferienzeit
Winter, Badewannenentleerung, Waschmaschinentests, Stromausfall mit 31. 01.
2000 fest. Der Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren,
Einrichtungen und Bau- und Betriebsweisen bezüglich biologischer
Abwasserreinigungsanlagen wurden somit weiterentwickelt. Das BMLF wurde über
diesen neuen Wissenstand durch Übermittlung des Dauertests informiert. Ab diesem
Zeitpunkt (dem 31. 01. 2000) hätte es in der Folge zu einer Änderung der
Bewilligungspraxis von Abwasseranlagen kommen müssen, um dem neuesten Stand
der Technik Rechnung zu tragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Warum wurde der § 12a im Wasserrechtsgesetz vom BMLF nicht eingehalten,
da doch durch die Dauertestprüfung It. EN 12566-3 Entwurf ein neuer Stand der
Technik definiert und bereits von einer Anlagenfirma durch die erfolgreiche
Dauertestprüfung It. EN 12566-3 Entwurf bestätigt wurde?

2.  Warum werden konkurrierende Kläranlagenbetreiber vom BMLF trotz
Kenntnisnahme NICHT zu einer derartigen Dauertestprüfung It. EN 12566-3
Entwurf aufgefordert, um eine Wettbewerbsgleichheit sowie eine Sicherstellung
der Einhaltung des Standes der Technik zu schaffen?

3.  Was geschieht mit den wasserrechtlich genehmigten Abwasseranlagen, welche
nach dem 31. 01. 2000, somit nach neuer Definition des Standes der Technik


durch die Dauertestprüfung It. EN 12566-3 Entwurf, von den Behörden genehmigt
und zum Einbau freigegeben wurden?

4. Warum gab es bis dato vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
sowie von sämtlichen Behörden österreichweit keine Reaktionen auf die
abgeschlossene Dauertestprüfung It. EN 12566-3 Entwurf (seit 31. 01. 2000)?