3876/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Schotterabbau Aschach

In der ORF-Sendung "Report" wurde am 16. April 2002 über einen Umweltkonflikt in
Oberösterreich berichtet: in Aschach bei Steyr droht Anrainern ein umfassender
Schotterabbau, der bis zu 5 Meter an die Grundstücksgrenzen heranreichen soll.
Aus diesem Bericht sind Äußerungen des Bürgermeisters von Aschach, Hrn.
Bogengruber, sowie eines Vertreters der BH Steyr-Land, Hrn. Dr. Kaiplinger,
dokumentiert, wonach sie in den vergangenen Jahren von der Berghauptmannschaft
Salzburg die Zusage erhalten hätten, dass es am gegenständlichen Areal zu keiner
Genehmigung eines Schotterabbaues kommen würde. Dem widersprach jedoch im
selben Beitrag der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Sektionschef Zluwa, und
betonte, dass es zu keinerlei Zusagen der damaligen Berghauptmannschaft
gekommen sei.

Nun ist für die betroffenen Anrainer dieser Sachverhalt von entscheidender
Relevanz, da diese doch im Vertrauen auf mehrfache entsprechende Aussagen von
Gemeindevertretern ihre Häuser an diesem Ort errichtet haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Liegen im Wirtschaftsministerium Aktenvermerke vor, die den Schotterabbau
bzw geplante Schotterabbauprojekte in Aschach betreffen?

2.      Wenn ja, wie lauten Sie wörtlich?

3.      Warum können Sie - wie im Report erfolgt - dezitiert ausschließen, dass es zu
entsprechenden Zusagen der Berghauptmannschaft Salzburg an die
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land und die Gemeinde gekommen ist, wonach
ein entsprechender Schotterabbau am nun betroffenen Areal nicht genehmigt
werden würde?


4.      Ist der damals bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg zuständige Beamte
noch im Dienst des Ministeriums? Wurde er kontaktiert? Wie lautet seine
Aussage?

5.      Der Bürgermeister von Aschach schreibt in einem offiziellen Gemeindebrief
(1/2002) wörtlich: "Die Berghauptmannschaft Salzburg hat nämlich wiederholt
die Auskunft erteilt, dass ein Schotterabbau auf diesem Gelände nicht möglich
ist...". Wie bewerten Sie diese Aussage? Entspricht Sie der Wahrheit? Wenn
nein, wurde Kontakt mit dem Bürgermeister aufgenommen? Welche
Möglichkeiten ergeben sich für die betroffenen Anrainer, die auf diese Aussage
vertraut haben?

6.      Liegen Informationen über die bisher erteilten Auflagen beim bisherigen Projekt
des Schotterabbaues in Aschach vor? Wenn ja, welche Informationen liegen
vor, welche dieser Auflagen bislang umgesetzt wurden und welche nicht?

7.      Gelten im betreffenden Fall die Abstandsregelungen nach § 82 MinroG?

8.     Welchen Sinn macht die Gesetzesregelung, wonach die Schutzzonen des
MinroG bei Genehmigungen für Betriebe mit weniger als 40 Mitarbeiter nicht
gelten? Ist in diesem Fall die Lebensqualität betroffener Anrainer nicht
betroffen, oder sieht der Minister hier einen gesetzlichen Korrekturbedarf?

9.     Am 13.7.2000 fand in Aschach eine Verhandlung zur Erteilung der
Herstellungs- und Betriebsbewilligung für die Errichtung einer
Aufbereitungsanlage statt. Laut Zeugenaussage hatte dabei der Vertreter der
Berghauptmannschaft Salzburg, DI Ö. A., erklärt, dass für die Erweiterung der
Schottergrube (Grundstück 108/1) eine zusätzliche Abbaubewilligung
erforderlich ist; diese werde aber aufgrund der geltenden Rechtslage mit
Sicherheit nicht erteilt. Entspricht diese Zeugenaussage den Tatsachen?