3887/J XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Errichtung des Zentralen Melderegisters - finanzielle Auswirkungen -
Einsparungspotential
In der von Ihnen
vorgelegten Regierungsvorlage betreffend eine Novelle zum u.a.
Meldegesetz 1991 (424 d.B.) haben Sie bei den finanziellen Auswirkungen
ausgeführt:
Die Errichtungskosten
für das Zentrale Melderegister werden einmalig 155 Mio ATS
(11.264.289,3 €) betragen; der laufende Betrieb wird 17 Mio ATS
(1.235.438,18 €) an
finanziellen Aufwendungen bringen. Gleichzeitig wurde von Ihnen
angekündigt, dass sich
dadurch
ein Einsparungspotential von 166 Mio ATS (12.063.690,47 €) ergeben werde.
Ebenfalls
muss das Zentrale Melderegister dem höchsten Sicherheitsstandard
entsprechen,
damit
diese Anwendung nicht nur in punkto Richtigkeit der Daten, sondern auch auf der
Ebene
der Datensicherheit den Vorgaben des Gesetzgebers genügt. Jede einzelne
Bürgerin
und jeder einzelne Bürger haben das Recht darauf, dass ihre Daten sicher
abgespeichert und
vor
Missbrauch geschützt sind.
Da es sich um eine sehr hohe Investitionssumme handelt, richten die unterzeichneten
Abgeordneten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wurden die veranschlagten 155 Mio ATS
(11.264.289,3 €) für die Errichtung des
Zentralen
Melderegisters eingehalten?
2. In welche Ausgaben läßt sich
diese Investitionssumme aufgliedern
(Personalaufwand,
Hardware, Software, etc.)?
3. Welche Kosten verursacht der laufende Betrieb?
4. Wie lassen sich diese Kosten aufgliedern?
5. Wieviele Beamtinnen und Beamte der Sicherheitsverwaltung werden durch die
Errichtung
des Zentralen Melderegisters eingespart und welche Verwendung wird für
diese
gefunden?
6. Welches Einsparungspotential konnte bisher im Detail erzielt werden?
7. Welche Einnahmen aus Gebühren
erwarten Sie jährlich im Echtbetrieb des Zentralen
Melderegisters?
8. Werden auch Anfragen, die eine negative Antwort ergeben, vergebührt?
9. Welche Konsequenz hat bei einer Anfrage
die Falschschreibung eines der
Datenmerkmale?
10. Hat sich das eingeführte System in EDV-technischer Hinsicht bisher bewährt?
11. Werden Verbesserungen am System noch vorgenommen?
12. Wie stellt sich für das Innenministerium die
Richtigkeit und Vollständigkeit der dort
gespeicherten
Daten dar?
13. Wer darf Änderungen an dem Datenbestand des
zentralen Melderegisters
vornehmen?
14. Werden diese Änderungen personenbezogen (wer
hat die Änderung vorgenommen)
gespeichert
bzw. wie wird die Richtigkeit der Dateneingabe kontrolliert?
15. Wieviele Benutzerkennungen sind für das Zentrale Melderegister vergeben worden?
16. Wer verwaltet die Benutzerkennung?
17. Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen,
um eine mißbräuchliche
Verwendung
dieser Daten auszuschließen?
18. Wie ist das System vor unzulässigen Anfragen (Verknüpfungsanfragen) geschützt?
19. Werden Aufzeichnungen über die Zugriffe geführt?
20.
Werden die Standards, die das Signaturgesetz vorsieht, insbesondere im Hinblick
auf
Datensicherheit,
im Bereich der EDV-Anwendung erfüllt? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja,
wodurch im Detail und wie sieht die Ablauforganisation konkret aus?
21. Wer erstellt und verwaltet die sogenannten “Schlüssel"?
22. Wurden die Datensicherheitsmaßnahmen einer
externen Sicherheitsprüfung
unterzogen? Wenn nein, warum nicht?
23. Gibt es von Ihrer Seite Überlegungen, die
Kriterien, die die Schutzwürdigkeit eines
Datensatzes
definieren, abzuändern?
24. Gibt es Überlegungen, dass eine Person, die
ihre Ummeldung bekanntgegeben hat,
dadurch
keinen anderen Behörden mehr verpflichtet ist, diese Ummeldung ebenfalls
bekanntzugeben?