3887/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni


und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Errichtung des Zentralen Melderegisters - finanzielle Auswirkungen -

Einsparungspotential

In der von Ihnen vorgelegten Regierungsvorlage betreffend eine Novelle zum u.a.
Meldegesetz 1991 (424 d.B.) haben Sie bei den finanziellen Auswirkungen ausgeführt:

Die Errichtungskosten für das Zentrale Melderegister werden einmalig 155 Mio ATS
(11.264.289,3 €) betragen; der laufende Betrieb wird 17 Mio ATS (1.235.438,18 €) an
finanziellen Aufwendungen bringen. Gleichzeitig wurde von Ihnen angekündigt, dass sich
dadurch ein Einsparungspotential von 166 Mio ATS (12.063.690,47 €) ergeben werde.

Ebenfalls muss das Zentrale Melderegister dem höchsten Sicherheitsstandard entsprechen,
damit diese Anwendung nicht nur in punkto Richtigkeit der Daten, sondern auch auf der
Ebene der Datensicherheit den Vorgaben des Gesetzgebers genügt. Jede einzelne Bürgerin
und jeder einzelne Bürger haben das Recht darauf, dass ihre Daten sicher abgespeichert und
vor Missbrauch geschützt sind.

Da es sich um eine sehr hohe Investitionssumme handelt, richten die unterzeichneten

Abgeordneten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

1.      Wurden die veranschlagten 155 Mio ATS (11.264.289,3 €) für die Errichtung des
Zentralen Melderegisters eingehalten?

2.      In welche Ausgaben läßt sich diese Investitionssumme aufgliedern
(Personalaufwand, Hardware, Software, etc.)?


3.      Welche Kosten verursacht der laufende Betrieb?

4.      Wie lassen sich diese Kosten aufgliedern?

5.      Wieviele Beamtinnen und Beamte der Sicherheitsverwaltung werden durch die

Errichtung des Zentralen Melderegisters eingespart und welche Verwendung wird für
diese gefunden?

6.      Welches Einsparungspotential konnte bisher im Detail erzielt werden?

7.      Welche Einnahmen aus Gebühren erwarten Sie jährlich im Echtbetrieb des Zentralen
Melderegisters?

8.      Werden auch Anfragen, die eine negative Antwort ergeben, vergebührt?

9.      Welche Konsequenz hat bei einer Anfrage die Falschschreibung eines der
Datenmerkmale?

10.    Hat sich das eingeführte System in EDV-technischer Hinsicht bisher bewährt?

11.    Werden Verbesserungen am System noch vorgenommen?

12.    Wie stellt sich für das Innenministerium die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort
gespeicherten Daten dar?

13.    Wer darf Änderungen an dem Datenbestand des zentralen Melderegisters
vornehmen?

14.    Werden diese Änderungen personenbezogen (wer hat die Änderung vorgenommen)
gespeichert bzw. wie wird die Richtigkeit der Dateneingabe kontrolliert?

15.    Wieviele Benutzerkennungen sind für das Zentrale Melderegister vergeben worden?

16.    Wer verwaltet die Benutzerkennung?

17.    Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen, um eine mißbräuchliche
Verwendung dieser Daten auszuschließen?

18.    Wie ist das System vor unzulässigen Anfragen (Verknüpfungsanfragen) geschützt?

19.    Werden Aufzeichnungen über die Zugriffe geführt?


20.   Werden die Standards, die das Signaturgesetz vorsieht, insbesondere im Hinblick auf
Datensicherheit, im Bereich der EDV-Anwendung erfüllt? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wodurch im Detail und wie sieht die Ablauforganisation konkret aus?

21.    Wer erstellt und verwaltet die sogenannten “Schlüssel"?

22.    Wurden die Datensicherheitsmaßnahmen einer externen Sicherheitsprüfung
unterzogen? Wenn nein, warum nicht?

23.    Gibt es von Ihrer Seite Überlegungen, die Kriterien, die die Schutzwürdigkeit eines
Datensatzes definieren, abzuändern?

24.    Gibt es Überlegungen, dass eine Person, die ihre Ummeldung bekanntgegeben hat,
dadurch keinen anderen Behörden mehr verpflichtet ist, diese Ummeldung ebenfalls
bekanntzugeben?