3888/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Zulassung von Wirkstoffen im Bereich Pflanzenschutzmittel in Österreich
und EU

Laut Agrarstatistik aus dem Grünen Bericht 2000 ist erstmals seit 1997 wieder ein
Anstieg der Menge an Wirkstoffen von Pestiziden zu verzeichnen. Ebenso steigt die
Zahl der zugelassenen Präparate seit 1998 kontinuierlich.

Auf EU-Ebene startete die Harmonisierung des “Wirkstoff-Dschungels" im Bereich
der Pestizide im Jahr 1991. Bisher sind von ca. 900 im EU-Raum zugelassenen
Wirkstoffen allerdings erst 90 einer Prüfung unterzogen; für diese ist einheitlich das
jeweilige Hauptanwendungsgebiet und die jeweils zulässige Auftragsmenge in kg/ha
festgelegt.

Neben den EU-Regelungen hat jedes Land (noch) eigene nationale Listen mit
zugelassenen Präparaten und/oder Grenzwerten; die Zulassungen in Österreich
stammen teilweise noch aus dem Jahr 1948. Derzeit sind 326 Wirkstoffe und 837
unterschiedliche Präparate zugelassen (Grüner Bericht 2000).

Alle Wirkstoffe und Präparate müssen bezüglich Wirksamkeit, Verbraucherschutz,
Anwender und Umweltschutz einer Überprüfung unterzogen, neu zugelassen und an
EU-Recht angepasst werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Für wie viele Wirkstoffe/Präparate aus dem Pestizidbereich ist in Österreich
die Überprüfung, Neuzulassung und damit Anpassung an das EU-Recht
bereits erfolgt? Bitte listen Sie die bisher überprüften Wirkstoffe/Präparate auf.

2. Bis wann wird die Überprüfung, Neuzulassung und Anpassung an das EU-
Recht aller Wirkstoffe/Präparate in Österreich abgeschlossen sein?

3. Wie viele Personen in welchen Institutionen sind in Österreich für die
Zulassung und Festsetzung von Grenzwerten für Pestizide zuständig?


4.                          Wie viele Personen in welchen Institutionen nehmen derzeit die Bewertung
von wissenschaftlichen Studien vor und bewerten die daraus folgenden
zulässigen Rückstandswerte für alle Wirkstoffe insbesondere im Hinblick auf
die nötige Anpassung an EU-Recht?

5.                          Welche Auswirkungen wird die Einrichtung der "Ernährungsagentur" auf die
Zulassung und Grenzwertfestsetzung von Pestiziden nach sich ziehen?

6.              Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen werden jene Bereiche
der “Ernährungsagentur" ausgestattet sein, die künftig mit der Überprüfung,
Neuzulassung aller Wirkstoffe/Präparate im Pestizidbereich in Österreich und
hinsichtlich der Anpassung an das EU-Recht befasst sein werden?

7.   Auf welche Weise ist gewährleistet, dass die Experten aus dem
Landwirtschaftsbereich bei der Bewertung der Wirkstoffe/Präparate
gesundheitsrelevante Faktoren als vorrangig ansehen?

8.   Welche Wirkstoffe im Bereich Pflanzenschutzmittel haben in Österreich in den
letzten 20 Jahren die Zulassung verloren? (Bitte Auflistung nach Wirkstoffen,
Jahr und jeweilige Begründung der Aberkennung der Zulassung)

9.   Wie wollen Sie bzw. die österreichischen Vertreter in den entsprechenden
EU-Gremien verhindern, dass Wirkstoffe, die in Österreich nicht bzw. nicht
mehr zugelassen sind, über die Hintertür der EU-Harmonisierung nach EU-
Richtlinie 91/414 EG ihre Zulassung erlangen bzw. wieder erlangen? Welche
Wirkstoffe sind davon potentiell betroffen? (Bitte um Auflistung)

10.      Welches Abstimmungsverhalten haben bisher die österreichischen Vertreter
in den entsprechenden EU-Gremien hinsichtlich der im Rahmen der EU-
Harmonisierung der Wirkstoffe an den Tag gelegt. Wie haben die
österreichischen Vertreter in diesem Zusammenhang bei den bislang
abgeschlossenen Überprüfungen abgestimmt? (Bitte um Auflistung des
Abstimmungsverhaltens aufgegliedert nach den einzelnen Wirkstoffen)

11.      Nach welchen objektivierbaren Kriterien wird auf EU-Ebene und in Österreich
über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung der Wirkstoffe entschieden?

12.      Wie wird von Österreich in jenen Fällen vorgegangen, wo bezüglich
Wirkstoffen, die in Österreich ihre Zulassung verloren haben, bei einer
allfälligen Neuzulassung im Zuge des EU-Harmonisierungsverfahrens in
Österreich andere Anwendungsbedingungen herrschen, als die der
Zulassung zugrundeliegenden? Wie groß ist der nationale Spielraum für eine
Nicht-Zulassung in Österreich bei gleichzeitiger Zulassung im Zuge des EU-
Harmonisierungsverfahrens? Werden Sie diesen Spielraum maximal
ausnützen? Hat es bislang bereits solche Fälle gegeben? Wie wurde dabei
von österreichischer Seite vorgegangen?

13.       Wie oft und in welcher Form werden in Österreich die bestehenden
Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln einer routinemäßigen
Kontrolle und Überprüfung und dabei festgestellt, ob die Grenzwerte in der


bestehenden Höhe gerechtfertigt sind oder ob ein Anpassungsbedarf besteht.
Welche Vorgangsweise ist dazu in Österreich installiert?

14.      Wie oft und in welcher Form werden auf EU-Ebene die bestehenden
Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln einer routinemäßigen
Kontrolle und Überprüfung und dabei festgestellt, ob die Grenzwerte in der
bestehenden Höhe gerechtfertigt sind oder ob ein Anpassungsbedarf besteht.
Welche Vorgangsweise ist dazu auf EU-Ebene installiert?

15.      Gibt es in Österreich Fälle, wo der Grenzwert betreffend Pestizidrückständen
in Lebensmitteln den ADI-Wert überschreitet und trotzdem als Grenzwert
zugelassen ist? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich (Bitte um Auflistung
nach Wirkstoffen, Höhe des Grenzwertes, Art der Lebensmittel, Höhe des
ADI-Wertes)

16.      Gibt es im EU-Raum Fälle, wo der Grenzwert betreffend Pestizidrückständen
in Lebensmitteln den ADI-Wert überschreitet und trotzdem als Grenzwert
zugelassen ist? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich (Bitte um Auflistung
nach Wirkstoffen, Höhe des Grenzwertes, Art der Lebensmittel, Höhe des
ADI-Wertes)

17.       Bei welchen Wirkstoffen und bei welchen Lebensmitteln wurde in Österreich
der ADI-Wert in den vergangenen zehn Jahren hinaufgesetzt? (Bitte um
Auflistung nach Wirkstoff und ursprünglichem und jetzigem ADI-Wert)

18.       Bei welchen Wirkstoffen und bei welchen Lebensmitteln wurde auf EU-Ebene
der ADI-Wert in den vergangenen zehn Jahren hinaufgesetzt? (Bitte um
Auflistung nach Wirkstoff und ursprünglichem und jetzigem ADI-Wert)