3927/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Kfz-Haftpflichtversicherung und Prämien"

Wieder einmal wurde kürzlich, von namhaften Kfz-Versicherer, eine Erhöhung der
Kfz-Haftpflichtprämien angekündigt. Als Grund wurde die schlechte Ertragslage
angeführt. In den letzten Jahren wurden solche Erhöhungen in immer kürzeren
Abständen durchgeführt. Unbekannt bleiben dabei die nachvollziehbaren
Begründungen und die Kalkulationsunterlagen der Kfz-Haftpflichtversicherer für die
einzelnen Fahrzeug-Sparten. Aus diesem Grunde ist die bloße Erklärung des
Verband für Versicherungsunternehmen, dass es in dieser Angelegenheit zu keinen
Absprachen zwischen den Versicherern kommen, zu wenig.
Aus Statistiken des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs über
die Schadenshäufigkeit geht hervor, dass von 1.000 haftpflichtversicherten
Fahrzeugen nur jeder zehnte Pkw, aber jedoch jeder zweite Lkw
Schadensaufwendungen geltend machen. Zahlen, welche die Vermutungen
untermauern, dass der Pkw-Lenker mit seinen Prämien den Lkw quersubventioniert.
Gerade bei einer Pflichtversicherung ist jedoch eine erhöhte Transparenz und
Informationspflicht von den Versicherern zu verlangen. Da dies jedoch nicht erfolgt,
wurden Sie als zuständiger Bundesminister für Konsumentenschutz aufgefordert, im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, den Paritätischen Ausschuss für
Kartellangelegenheit mit der Erstellung eines Gutachtens über die Kfz-
Versicherungsbranche zu beauftragen. Darin sollte es um die Beurteilung
kartellrechtlicher Fragen und in weiterer Folge um wesentliche Anliegen der
Konsumenten gehen. Die Erstellung dieses Gutachtens wurde von Ihnen nicht für
notwendig angesehen.

Zum Problem der Quersubventionierung zwischen den Sparten, führen Sie in einem
Schreiben aus, dass “..sich bereits die Versicherungsaufsichtsbehörde vergeblich
bemüht hat, die Versicherungsunternehmer zu einer getrennten Kostenrechung
zwischen PKW- und LKW-Haftpflichtversicherung anzuhalten". Dies ist eine
bemerkenswerte Aussage für einen Minister, der nicht nur für das Kartellrecht
zuständig ist, sondern sich auch als oberster Hüter der Konsumentenrechte in
Österreich sieht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:

1.  Sind Sie der Meinung, dass bei einer Pflichtversicherung, für Versicherer eine
erhöhte Transparenz und Informationspflicht besteht?

2. Aufgrund welcher Unterlagen halten Sie die derzeitigen Regelungen in dieser
Frage für ausreichend?

3. Wenn nein, welche Änderungen sind vorstellbar?

4. Welche Daten und Informationen liegen Ihnen vor, dass Sie das oben angeführte
Branchengutachten für überflüssig halten?


5. Welche Haltung nehmen Sie zu der Vermutung der Arbeiterkammer ein, dass die
Pkw-Lenker mit ihren Versicherungsprämien die Schäden der Lkws teilweise
mitbezahlen?

6.  Können Sie eine solche Vorgehensweise der Versicherungsunternehmen
ausschließen?

7.  Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und welcher Informationen?

8. Weshalb haben Sie den Paritätischen Ausschuss für Kartellangelegenheit mit der
Erstellung eines Gutachtens über die Kfz-Versicherungsbranche nicht beauftragt?

9.  Können Sie sich andere Möglichkeiten (Untersuchungen, Gutachten) vorstellen,
in denen man mehr Transparenz über die Prämiengestaltung dieser
Pflichtversicherung durch die Versicherer erhält?

10. Wenn nein, weshalb nicht?

11. Wenn ja, wann und in welcher Form?

12. Halten Sie grundsätzlich das System der Kfz-Haftpflichtversicherung, in dieser
Form, für sinnvoll?

13.     Gibt es Bestrebungen von Ihrem Ministerium, in dieser Frage Veränderungen
vorzunehmen?

14. Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Pläne dazu?