3927/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend “Kfz-Haftpflichtversicherung und Prämien"
Wieder einmal wurde kürzlich, von
namhaften Kfz-Versicherer, eine Erhöhung der
Kfz-Haftpflichtprämien angekündigt. Als Grund wurde die schlechte
Ertragslage
angeführt. In den letzten Jahren wurden solche Erhöhungen in immer
kürzeren
Abständen durchgeführt. Unbekannt bleiben dabei die nachvollziehbaren
Begründungen und die Kalkulationsunterlagen der Kfz-Haftpflichtversicherer
für die
einzelnen Fahrzeug-Sparten. Aus diesem Grunde ist die bloße
Erklärung des
Verband für Versicherungsunternehmen, dass es in dieser Angelegenheit zu
keinen
Absprachen zwischen den Versicherern kommen, zu wenig.
Aus Statistiken des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs
über
die Schadenshäufigkeit geht hervor, dass von 1.000 haftpflichtversicherten
Fahrzeugen nur jeder zehnte Pkw, aber jedoch jeder zweite Lkw
Schadensaufwendungen geltend machen. Zahlen, welche die Vermutungen
untermauern, dass der Pkw-Lenker mit seinen Prämien den Lkw
quersubventioniert.
Gerade bei einer Pflichtversicherung ist jedoch eine erhöhte Transparenz
und
Informationspflicht von den Versicherern zu verlangen. Da dies jedoch nicht
erfolgt,
wurden Sie als zuständiger Bundesminister für Konsumentenschutz
aufgefordert, im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, den Paritätischen Ausschuss
für
Kartellangelegenheit mit der Erstellung eines Gutachtens über die Kfz-
Versicherungsbranche zu beauftragen. Darin sollte es um die Beurteilung
kartellrechtlicher Fragen und in weiterer Folge um wesentliche Anliegen der
Konsumenten gehen. Die Erstellung dieses Gutachtens wurde von Ihnen nicht
für
notwendig angesehen.
Zum Problem der Quersubventionierung
zwischen den Sparten, führen Sie in einem
Schreiben aus, dass “..sich bereits die
Versicherungsaufsichtsbehörde vergeblich
bemüht hat, die Versicherungsunternehmer zu einer getrennten Kostenrechung
zwischen PKW- und LKW-Haftpflichtversicherung anzuhalten". Dies ist eine
bemerkenswerte Aussage für einen Minister, der nicht nur für das
Kartellrecht
zuständig ist, sondern sich auch als oberster Hüter der
Konsumentenrechte in
Österreich sieht.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Justiz
nachstehende Anfrage:
1.
Sind Sie der Meinung, dass bei einer Pflichtversicherung, für Versicherer
eine
erhöhte Transparenz und Informationspflicht besteht?
2. Aufgrund
welcher Unterlagen halten Sie die derzeitigen Regelungen in dieser
Frage für ausreichend?
3. Wenn nein, welche Änderungen sind vorstellbar?
4. Welche
Daten und Informationen liegen Ihnen vor, dass Sie das oben angeführte
Branchengutachten für überflüssig halten?
5. Welche
Haltung nehmen Sie zu der Vermutung der Arbeiterkammer ein, dass die
Pkw-Lenker mit ihren Versicherungsprämien die Schäden der Lkws
teilweise
mitbezahlen?
6.
Können Sie eine solche Vorgehensweise der Versicherungsunternehmen
ausschließen?
7. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und welcher Informationen?
8. Weshalb
haben Sie den Paritätischen Ausschuss für Kartellangelegenheit mit
der
Erstellung eines Gutachtens über die Kfz-Versicherungsbranche nicht
beauftragt?
9.
Können Sie sich andere Möglichkeiten (Untersuchungen, Gutachten)
vorstellen,
in denen man mehr Transparenz über die Prämiengestaltung dieser
Pflichtversicherung durch die Versicherer erhält?
10. Wenn nein, weshalb nicht?
11. Wenn ja, wann und in welcher Form?
12. Halten
Sie grundsätzlich das System der Kfz-Haftpflichtversicherung, in dieser
Form, für sinnvoll?
13. Gibt
es Bestrebungen von Ihrem Ministerium, in dieser Frage Veränderungen
vorzunehmen?
14. Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Pläne dazu?