3931/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend illegale Anabolikaimporte durch WEGA-Beamte

Das Anabolikaproblem in Freizeit und Sport wird generell unterschätzt. In der
Bundesrepublik haben Experten bereits vor Monaten Alarm geschlagen. Laut einer deutschen
Studie nimmt jeder 5. Sportler (der regelmäßig in einem Fitnessstudio trainiert) Anabolika zur
Leistungssteigerung. Das Problem: nur die wenigsten wissen über die fatalen
Nebenwirkungen Bescheid. Bislang dürften viele, die bislang verbotenerweise Anabolika
verwendet und vertrieben haben, dies lediglich als Kavaliersdelikt angesehen haben. Absolut
kriminell sind illegale Importe von Anabolika nach Österreich (z.B. Tschechien, Slowenien).

Der Missbrauch von Anabolika und ähnlichen verbotenen Substanzen (siehe
Antidopingkonvention) muss daher nicht nur im Spitzensport, sondern auch im Freizeit- und
Breitensport mit den notwendigen staatlichen Mitteln bekämpft werden. Auch seitens der EU
sind weitere Maßnahmen nach der letzten Untersuchung über Fitnessstudios zu erwarten.

Über die Zollfahndungen wurden Ende Jänner 2002 in Ostösterreich zwei enorm große
Anabolikalager ausgehoben. Dabei wurden illegale Arzneimittel (Freizeitdopingmittel)
sichergestellt, die offenbar aus Tschechien stammten. Verantwortlich für diesen Aufgriff war
wieder einmal die Zollfahndung, die über lang dauernde Observationen diese illegale Mittel
sicherstellen bzw. beschlagnahmen konnte. Im Zuge der Ermittlungen wurden 45 Lieferungen
mit insgesamt etwa 800 kg Inhalt abgefangen, in zwei als Zwischenlager genutzten
Wohnungen in Wien und im Großraum Tulln fand die Zollwache überdies große Mengen
Anabolika, Tabletten und Ampullen.

Insgesamt wurden 3 Tonnen der illegalen Ware mit einem Schwarzmarktwert von etwa
€ 2.000.000,-- (ATS 27,5 Mio.) sichergestellt. Diese illegalen Arzneien wurden nicht nur in
Österreich an Betreiber von Fitnessklubs oder Personen verkauft, sondern über ganz Europa
versandt (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot). Eine große Anzahl wurde beispielsweise
an Bodybilder in ganz Europa weiterverkauft.


Besonders skandalös ist, dass in diesen Skandal zwei Mitglieder der WEGA - einer
Spezialeinheit der Wiener Polizei - involviert sind. Die beiden WEGA-Beamten haben auch
bereits gestanden, diese illegalen Präparate von Tschechien nach Österreich geschleust zu
haben. Die beiden Beamten wurden sofort vom Dienst suspendiert. Dies wird auch
Gegenstand eines Disziplinarverfahrens bzw. eines Strafverfahrens sein.

Die beiden WEGA-Polizisten haben konkret gestanden, bei 16 Fahrten insgesamt 3 Tonnen
Anabolika aus Tschechien nach Österreich eingeführt zu haben, wobei der Schwarzmarktpreis
auf € 3,3 Mio. geschätzt wird.

Zu einem Großteil über Tschechien lief der illegale Import der aus Asien und dem ehemaligen
Ostblockstaaten stammenden - und dadurch verhältnismäßig billig produzierten - Anabolika.
In Österreich - dem Verteilzentrum - wurden diese Produkte entsprechend etikettiert und
weiter verkauft (z.B. EU).

Wie Profil aus WEGA-Kreisen erfuhr, könnten derartige Pillen und Ampullen auch unter der
“Cornettofraktion" der Wiener Alarmabteilung kursiert haben. Rapid auf- und abschwellende
Muskelberge und plötzliche Schwächeanfälle besonders gut gebauter Kollegen im Schwimm-
oder Lauftraining lösten nämlich Verwunderung aus.

Ein weiterer Aufgriff der Zollfahndung erfolgte im April an der österreichisch-slowenischen
Grenze. Bereits vor einem Jahr hat das Kölner Zollkriminalamt vor vermehrt auftauchenden
illegalen Dopingmitteln gewarnt, so insbesondere von einem Wachstumshormon
(Somatotropin). Dieses wurde in der deutschen Bodybuildingszene verkauft.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.      Ist dieser in der Präambel geschilderte Sachverhalt hinsichtlich der illegalen
Anabolikaimporte durch die beiden “WEGA-Beamten" richtig?

2.      Wenn nein, wie lautet Ihre Richtigstellung?

3.      Sind die beiden Beamten noch immer suspendiert?


4.      Wenn nein, warum nicht?

5.      Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

6.      Wenn ja, mit welchen Konsequenzen haben beide möglicherweise zu rechnen?

7.      Ist mit einem gerichtlichen Strafverfahren zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

8.      Wenn ja, mit welchen möglichen strafrechtlichen Konsequenzen haben die beiden nach
dem StGB bzw. anderen strafrechtlichen Nebengesetzen zu rechnen (mögliches
Strafausmaß)?

9.     Ist die Voruntersuchung bereits abgeschlossen?

10.   Wenn nein, wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen sein?

11.   Liegt die Anklage bereits vor?

12.   Wenn nein, wann wird diese voraussichtlich vorliegen?

13.    Welche allgemeinen Maßnahmen (z.B. Erlässe, Weisungen) haben Sie gegenüber der
WEGA ergriffen?

14.    Sind Sie den im Anfragetext beschriebenen Verdächtigungen gegenüber der
Cornettofraktion der Wiener Alarmabteilung nachgegangen?

15.    Haben Sie beispielsweise amtsärztliche Untersuchungen eingeleitet?
Wenn ja, was haben diese Untersuchungen ergeben?

16.    Wenn nein, warum nicht?

17.    Welche Maßnahmen haben Sie nach diesem ungeheuerlichen Vorfall generell in Ihrem
Ressort ergriffen?