3931/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend illegale Anabolikaimporte durch WEGA-Beamte
Das Anabolikaproblem
in Freizeit und Sport wird generell unterschätzt. In der
Bundesrepublik
haben Experten bereits vor Monaten Alarm geschlagen. Laut einer deutschen
Studie
nimmt jeder 5. Sportler (der regelmäßig in einem Fitnessstudio
trainiert) Anabolika zur
Leistungssteigerung.
Das Problem: nur die wenigsten wissen über die fatalen
Nebenwirkungen
Bescheid. Bislang dürften viele, die bislang verbotenerweise Anabolika
verwendet
und vertrieben haben, dies lediglich als Kavaliersdelikt angesehen haben.
Absolut
kriminell
sind illegale Importe von Anabolika nach Österreich (z.B. Tschechien,
Slowenien).
Der
Missbrauch von Anabolika und ähnlichen verbotenen Substanzen (siehe
Antidopingkonvention)
muss daher nicht nur im Spitzensport, sondern auch im Freizeit- und
Breitensport mit den notwendigen staatlichen Mitteln bekämpft werden. Auch
seitens der EU
sind
weitere Maßnahmen nach der letzten Untersuchung über Fitnessstudios
zu erwarten.
Über die
Zollfahndungen wurden Ende Jänner 2002 in Ostösterreich zwei enorm
große
Anabolikalager
ausgehoben. Dabei wurden illegale Arzneimittel (Freizeitdopingmittel)
sichergestellt,
die offenbar aus Tschechien stammten. Verantwortlich für diesen Aufgriff
war
wieder
einmal die Zollfahndung, die über lang dauernde Observationen diese
illegale Mittel
sicherstellen bzw. beschlagnahmen konnte. Im Zuge der Ermittlungen wurden 45
Lieferungen
mit
insgesamt etwa 800 kg Inhalt abgefangen, in zwei als Zwischenlager genutzten
Wohnungen
in Wien und im Großraum Tulln fand die Zollwache überdies
große Mengen
Anabolika,
Tabletten und Ampullen.
Insgesamt
wurden 3 Tonnen der illegalen Ware mit einem Schwarzmarktwert von etwa
€
2.000.000,-- (ATS 27,5 Mio.) sichergestellt. Diese illegalen Arzneien wurden
nicht nur in
Österreich
an Betreiber von Fitnessklubs oder Personen verkauft, sondern über ganz
Europa
versandt (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot). Eine große
Anzahl wurde beispielsweise
an Bodybilder
in ganz Europa weiterverkauft.
Besonders
skandalös ist, dass in diesen Skandal zwei Mitglieder der WEGA - einer
Spezialeinheit
der Wiener Polizei - involviert sind. Die beiden WEGA-Beamten haben auch
bereits
gestanden, diese illegalen Präparate von Tschechien nach Österreich
geschleust zu
haben.
Die beiden Beamten wurden sofort vom Dienst suspendiert. Dies wird auch
Gegenstand
eines Disziplinarverfahrens bzw. eines Strafverfahrens sein.
Die beiden
WEGA-Polizisten haben konkret gestanden, bei 16 Fahrten insgesamt 3 Tonnen
Anabolika
aus Tschechien nach Österreich eingeführt zu haben, wobei der
Schwarzmarktpreis
auf
€ 3,3 Mio. geschätzt wird.
Zu einem
Großteil über Tschechien lief der illegale Import der aus Asien und
dem ehemaligen
Ostblockstaaten
stammenden - und dadurch verhältnismäßig billig produzierten -
Anabolika.
In
Österreich - dem Verteilzentrum - wurden diese Produkte entsprechend
etikettiert und
weiter
verkauft (z.B. EU).
Wie Profil aus WEGA-Kreisen erfuhr,
könnten derartige Pillen und Ampullen auch unter der
“Cornettofraktion" der Wiener Alarmabteilung kursiert haben. Rapid
auf- und abschwellende
Muskelberge
und plötzliche Schwächeanfälle besonders gut gebauter Kollegen
im Schwimm-
oder
Lauftraining lösten nämlich Verwunderung aus.
Ein weiterer Aufgriff
der Zollfahndung erfolgte im April an der österreichisch-slowenischen
Grenze.
Bereits vor einem Jahr hat das Kölner Zollkriminalamt vor vermehrt
auftauchenden
illegalen
Dopingmitteln gewarnt, so insbesondere von einem Wachstumshormon
(Somatotropin). Dieses wurde in der deutschen Bodybuildingszene verkauft.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Ist dieser in der Präambel
geschilderte Sachverhalt hinsichtlich der illegalen
Anabolikaimporte
durch die beiden “WEGA-Beamten" richtig?
2. Wenn nein, wie lautet Ihre Richtigstellung?
3. Sind die beiden Beamten noch immer suspendiert?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
6. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen haben beide möglicherweise zu rechnen?
7. Ist mit einem gerichtlichen Strafverfahren zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, mit welchen möglichen
strafrechtlichen Konsequenzen haben die beiden nach
dem
StGB bzw. anderen strafrechtlichen Nebengesetzen zu rechnen (mögliches
Strafausmaß)?
9. Ist die Voruntersuchung bereits abgeschlossen?
10. Wenn nein, wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen sein?
11. Liegt die Anklage bereits vor?
12. Wenn nein, wann wird diese voraussichtlich vorliegen?
13. Welche allgemeinen Maßnahmen (z.B.
Erlässe, Weisungen) haben Sie gegenüber der
WEGA ergriffen?
14. Sind Sie den im Anfragetext beschriebenen
Verdächtigungen gegenüber der
Cornettofraktion
der Wiener Alarmabteilung nachgegangen?
15. Haben Sie beispielsweise amtsärztliche
Untersuchungen eingeleitet?
Wenn ja,
was haben diese Untersuchungen ergeben?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Welche Maßnahmen haben Sie nach diesem
ungeheuerlichen Vorfall generell in Ihrem
Ressort ergriffen?