4049/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstreaming
in Ihrem Ressort
Der Ministerrat, dem
Sie angehören, hat mehrfach Beschlüsse im Sinne der sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen
und Männern sowie von Gender Mainstreaming in den
Ressorts gefasst (etwa Beschluss betreffend
geschlechtergerechter Sprachgebrauch im Mai
2001, Beschlüsse zum Gender Mainstreaming im Juli 2000 sowie im April
2002).
Diese Beschlüsse müssten
als logische Konsequenz v.a. zwei Maßnahmen zur Folge haben:
- Verwendung
geschlechtergerechter Sprache in allen Unterlagen der Ressorts, insbesondere
in
wichtigen, nach außen gehenden wie etwa Gesetzesentwürfen sowie
- eine
Vorab-Untersuchung der unterschiedlichen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf
Frauen
und Männer, die sich in den Erläuterungen zu diesen
Gesetzesentwürfen finden muss.
Beides
findet in sämtlichen Ministerien nicht statt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie
begründen Sie die Tatsache, dass die genannten Ministerratsbeschlüsse
in Ihrem
Ressort
nicht umgesetzt werden?
2. Wann werden Sie dafür
Sorge tragen, dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses
geschlechtergerecht formuliert sind (das heißt vor allem, dass
personenbezogene
Bezeichnungen in männlicher und weiblicher Form niedergeschrieben sind)?
3. Wie begründen Sie die
Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht
geschlechtergerecht formuliert sind?
4. Wann
werden Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Gesetzesentwürfe
Ihres Ressorts
geschlechtergerecht formuliert sind?
5. Wie begründen Sie die
Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht
vorab auf Ihre unterschiedlichen Wirkungen auf Frauen und Männer untersucht
werden, wie es dem Prinzip des Gender
Mainstreamings entsprechen würde?
6. Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass dies geschieht?
7. Wie beurteilen Sie die
Sinnhaftigkeit mehrfacher Ministerratsbeschlüsse, wenn diese
in der Folge notorisch gebrochen werden?