4256/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend “Wild- und Wildfleischuntersuchung"
Die Regeln für die Wild-
und Wildfleischuntersuchung sind in der Wildfleisch-
Verordnung (BGBI. Nr. 400/1994) festgelegt.
Diese Untersuchungsregeln
sowie der Kontrollumfang für die Überprüfung der
Qualität von erlegten Wild in Österreich sind gekennzeichnet durch
eine große
Anzahl von Möglichkeiten und Ausnahmeregelungen. Wann eine
Fleischuntersuchung zwingend vorgeschrieben wird ist u.a. davon abhängig,
an wen
der Jäger das Wild weitergibt, um welche Tierart (Kleinwild oder
Wildhuftier) es sich
handelt, ja selbst bei der
Überprüfung bestimmter Organe (z.B. Leber) im Tierkörper
gibt es Sonderregelungen.
Wildfleisch
von sog. “Direktvermarktern" muss überdies im Vergleich zu
denen des
Wildgroßhandel bzw.
Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe weit weniger untersucht
werden. Neben den unterschiedlich hohen Kosten für die jeweiligen
Vermarkter stellt
sich auch die Frage der Sicherheit für Konsumentinnen. Noch deutlicher
wird der
Unterschied wenn man die
Möglichkeiten der Direktvermarkter von Wildfleisch den
Regeln der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Rindern oder Schweinen
gegenüberstellt.
Gerade die Fleischskandale
der letzten Jahre haben nun allerdings den Trend zum
Wildfleisch durch den Konsumenten noch verstärkt. Die steigenden
Abschusszahlen
insbes. bei Schwarzwild, Rotwild, Rehwild, Fasanen, Wildenten und
Wildgänse sowie
bei den entsprechenden Exportzahlen bestätigen dies (siehe Jagdstatistik
1999/2000
und 2000/2001, letztere in Statistische Nachrichten 11/2001).
Wild spielt somit einerseits auch bei der Ernährung der Österreicher-
zumindest
Saisonal - eine zunehmende Rolle, andererseits nehmen auch die Exporte seit
Jahren zu. Nicht zuletzt deswegen sind aus Gründen der
Gesundheitsprävention
ausreichende Untersuchungen von Wild bzw. Wildfleisch und zwar unabhängig
von
der
Absatzart notwendig.
Das Problem: Bei Wildfleisch besteht eine
durch mehrere Ausnahmen abgestufte
Untersuchungspflicht. Sie weicht von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
bei
Rindern und Schweinen erheblich ab. Erlegte Wildtiere (Kleinwild oder
Wildhuftiere),
die von Jägern direkt vermarktet werden (z.B. direkt an den Konsumenten,
Gewerblichen
Letztverkäufern, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (z.B.
Küchen von Altenheimen, Schülerheimen, Krankenhäusern,
Werksküchen und
dergleichen)
Gastgewerbebetriebe etc.), werden weniger untersucht als Wildtiere, die
an den Großhandel oder Wildfleischverarbeitungsbetriebe
abgegeben werden.
Während bei der
Direktvermarktung im Regelfall nur der Jäger (ansonsten kein
anderes Organ) kontrolliert, hat bei Abgaben an den Großhandel oder
Wildfleischverarbeitungsbetriebe die Untersuchung und Beurteilung eine fachlich
besonders geschulte Hilfskraft (Jäger) oder ein Fleischuntersuchungsorgan
vorzunehmen. Dies ist zweifelsohne mit höheren Kosten für diese
Verarbeiter
verbunden.
Bei der Direktvermarktung von
Wildfleisch sind diese Kontrollen allerdings nicht
vorgeschrieben, sodass das Sicherheitsniveau damit nicht mehr im gleichen
Umfang
gegeben ist. Die vom Jäger (Hilfskraft) am Wild durchgeführten
Kontrollen gelten als
Schlachttieruntersuchung im Sinne des Fleischuntersuchungsgesetzes. Dieser hat
u.a. anzeigenpflichtige Tierseuchen oder sonstige die Tauglichkeit des
Fleisches
beeinträchtigende Krankheit festzustellen.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips und des
Schutzes der menschlichen Gesundheit sind
jedoch Unterschiede bei der Kontrolle von tierischen Produkten, die als
Lebensmittelmittel verarbeitet und in Verkehr gebracht werden, abzulehnen.
Auch nach Erkenntnissen der
Europäischen Union weichen die in Österreich
geltenden Rechtsvorschriften für Wildfleisch aufgrund bestehender
Jagdtraditionen
(Jagdrecht) und der nationalen Auslegung der Richtlinie in verschiedenen
Bereichen
von den Bestimmungen der
Richtlinie 92/45/EWG des Rates ab.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1.
Halten Sie Regelungen - insbesondere die Ausnahmeregelungen - welche in der
Wildfleisch-Verordnung festgelegt sind im Sinne des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes für sinnvoll?
Wenn nein, welche Änderungen
wären notwendig und gibt es bereits Pläne
dafür?
2. In
welchen EU-Mitgliedsstaaten gibt es ebenfalls diese oder ähnliche
Ausnahmebestimmungen?
3. Wie viel
Stück erlegte Wildhuftiere aus den Jahren 1998,1999, 2000 und 2001 in
Österreich waren nach § 2 Wildfleisch-Verordnung von den Bestimmungen
dieser
Verordnung ausgenommen?
Auflistung auf die einzelnen Wildarten!
Auflistung nach Bundesländer!
4. Wie viel
Stück erlegtes Kleinwild aus den Jahren 1998,1999, 2000 und 2001 in
Österreich waren nach § 2 Wildfleisch-Verordnung von den Bestimmungen
dieser
Verordnung ausgenommen?
Auflistung auf die einzelnen Wildarten.
Auflistung nach Bundesländer.
5. Welche
und wie viele Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe im Sinne der Wildfleisch-
Verordnung gab es 1998,1999,
2000 und 2001 in Österreich (ersuche um
Auflistung auf einzelne Jahre sowie der einzelnen Firmen und
Bundesländer)?
6. Welche Mengen an Wildfleisch wurden in diesen Wildfleisch-
Bearbeitungsbetrieben 1998,
1999, 2000 und 2001 verarbeitet (ersuche um
Auflistung nach Wildart nach Kilogramm, Stück, Firmen, Jahre und
Bundesländer)?
7. Wie viele Kilogramm Wildfleisch bzw.
wie viele Tiere (Wildarten) in Stück wurden
im Rahmen der Wildfleischuntersuchung in Wildfleisch-Bearbeitungsbetrieben
für
tauglich befunden (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und
Wildarten)?
8. Wie
viele und jeweils welche Wildarten wurden 1998, 1999, 2000 und 2001 als
untauglich aufgrund der Fleischuntersuchung beurteilt (Aufschlüsselung auf
Jahre, Bundesländer,
einzelne Wildarten und Untauglichkeitsgründen)?
9. Wie viele Trichinenuntersuchung (§ 4 Abs. 5, Wildfleisch-Verordnung) wurden
1998. 1999, 2000 und 2001
durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer und einzelne Wildarten)?
10. Was
waren die Ergebnisse dieser Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer und einzelne Wildarten)?
11 .Wie viel Kilogramm Wildfleisch, das in österreichischen Wildfleisch-
Bearbeitungsbetrieben
verarbeitet wurde, gelangte 1998, 1999, 2000 und 2001
auf den österreichischen Markt (ersuche um Trennung nach Tierarten)? Wie
viel
wurde davon ans Ausland verkauft (Aufschlüsselung auf
innergemeinschaftlichen
Handel und Drittländer). Es wird gebeten die ausländische Ware zu
differenzieren
nach Tierarten und dabei nach Fleisch (frisch oder gefroren) und nach Tieren in
der Decke?
12. Wie
viel Kilogramm (roh oder gefroren) Wildfleisch sowie wie viele Wildtiere in der
Decke (ersuche um Differenzierung nach Tierart) wurden im Rahmen des
innergemeinschaftlichen Handels nach Österreich verbracht oder aus
Drittstaaten
nach Österreich importiert?
13. In Ergänzung zu Frage 12 wird gebeten, um Bekanntgabe der
Beanstandungsquote im Rahmen
der Kontrolle solcher Sendungen (mit der Bitte
um Aufgliederung nach Beanstandungsgründen bei den jeweiligen Tierarten)?
14. In
welcher Form wird bei Importen aus Drittstaaten bei der Einfuhrkontrolle mit
dem Zoll zusammengearbeitet?
15. Wie
viele Tierkörper bzw. welche Mengen an Fleisch von Wildtieren mussten in
den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 nach der (z.B.
veterinärmedizinischen)
Einfuhrkontrollen als untauglich und somit nicht verkehrsfähig beurteilt
werden
(Aufschlüsselung auf Jahre, Wildart und Herkunft)?
16. In
welchem Umfang und durch welche Behörde, wurde in Österreich in den
Jahren 1998,1999, 2000 und
2001 die für alle Mitgliedsstaaten nach der EU-
Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates geltende Verpflichtung bei der Einfuhr
von Wildfleisch Kontrollen
durchzuführen, sicher gestellt?
17. Wie viele derartige Kontrollen bzw. Untersuchungen wurden in den Jahren 1998,
1999. 2000 und 2001
durchgeführt (Aufschlüsselung nach Wildtierart und
Herkunft)? Wie lauten die jeweiligen Ergebnisse?
18. Wie
viele Großhandelsbetriebe für Wildtiere gab es 1998, 1999, 2000 und
2001 in
Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
19. Wie
viele Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe und Großhandelsbetriebe wurden
1998, 1999, 2000 und 2001
durch die zuständigen Kontrollorgane (Amtstierärzte)
in Österreich
überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre, die einzelnen
Bundesländer und Aufschlüsselung auf
Überprüfungshäufigkeit)?
20. Welche
Beanstandungen wurden dabei durch die zuständigen Kontrollorgane
gefunden (Aufschlüsselung nach Art, Anzahl und nach einzelnen
Bundesländer)?
21. Wie viele Beanstandungen gab es 1998, 1999, 2000 und 2001 bei
Betriebsinhabern von
Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe welche die im §9
geforderte Eigenkontrolle nicht oder nur unzureichend vorgenommen haben
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Angabe
der
Beanstandungsgründe)?
22. Welche Vergleichszahlen gibt es zu anderen EU-Mitgliedsstaaten dazu?
23. In wie vielen Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe bzw. Großhandelsbetrieben
wurden 1998,1999, 2000 und
2001 Proben durch die zuständigen Kontrollorgane
gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer
und
Tierarten und um Bekanntgabe nach welchen Rechtsgrundlagen diese Proben
gezogen werden)?
24. Wie viele Proben aus Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe und
Großhandelsbetrieben
wurden 1998,1999, 2000 und 2001 insgesamt durch die
einzelnen Bundesanstalten untersucht (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre
und Tierarten und die
einzelnen Bundesanstalten und die einzelnen
Rechtsgrundlagen)? Welche Ergebnisse brachten diese Untersuchungen?
25. Wie
viele Anzeigen wurden 1998, 1999, 2000 und 2001 in Österreich gegen
Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe
bzw. Großhandelsbetriebe erstattet (ersuche
um Aufschlüsselung auf Tatbestände, Jahre und Bundesländer)?
26. Wie
viele Organmandate wurden 1998,1999, 2000 und 2001 in Österreich gegen
Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe bzw. Großhandelsbetriebe verhängt
(ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
27. In wie vielen Fällen wurden 1998,1999, 2000 und 2001 diesbezügliche
Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer und getrennt nach den korrespondierenden bundesgesetzlichen
Vorschriften)?
28. In wie vielen Fällen wurden 1998, 1999, 2000 und 2001
Verwaltungsstrafverfahren in
erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
29. In wie vielen Fällen wurden 1998,1999, 2000 und 2001
Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz eingestellt (ersuche um
Aufschlüsselung der Bundesländer)?
30. In wie
vielen Fällen erfolgte in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 eine
rechtskräftige Entscheidung durch einen UVS (Aufschlüsselung auf
Jahre und
UVS)?
31. In wie
vielen Fällen erfolgte in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 eine
Einstellung durch einen UVS (ersuche Aufschlüsselung auf Jahre und UVS)?
32. In wie vielen Fällen mussten 1998, 1999, 2000 und 2001 diesbezüglich
Strafanzeigen bei Gericht
erstattet werden? Zu wie vielen Verurteilungen kam es?
Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer.
33. Wie
viele Sammelstellen gibt es in Österreich (Aufschlüsselung auf einzelne
Bundesländer)?
34. Wurden
in den Jahren 1998,1999, 2000 und 2001 die vorgeschriebenen
Kontrolluntersuchungen (2 mal
jährlich) eingehalten? Wenn nein, wo nicht
(Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer)?
35. In welcher Form wurden die Angaben der Länder hinsichtlich dieser
Kontrolluntersuchungen durch
das BM für soziale Sicherheit und Generationen
überprüft?
36. Welche Ergebnisse erbrachten die Wildfleischuntersuchungen durch
Fleischuntersuchungsorgane in
den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (ersuche
um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
37. Welche Vergleichszahlen gibt es zu anderen EU-Mitgliedsstaaten dazu?
38. Welche
und jeweils wie viel Stück von Wildarten wurden 1998,1999, 2000 und
2001 durch die Fleischuntersuchungsorgane untersucht? Wie lauteten die
Ergebnisse und wo lagen die Probleme (Aufschlüsselung auf Jahre und
Wildtierart)?
39. Welche
und jeweils wie viel Stück von Wildarten wurden 1998,1999, 2000 und
2001 durch Hilfskräfte untersucht? Wie lauteten die Ergebnisse und wo
lagen die
Probleme (Aufschlüsselung auf Jahre und Wildtierart)?
40. Wie
sieht das Mengenverhältnis bei einer Stichprobenweisen
Fleischuntersuchung bei Kleinwild aus?
41. Gibt es
dafür einheitliche Regelungen?
Wenn nein, weshalb nicht?
42. Welche
Wildarten und jeweils wie viel Stück von Wildarten wurden in den Jahren
1998, 1999, 2000 und 2001 auf ihre radioaktive Belastung (Strahlenbelastung)
untersucht (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Wie lauten
die
jeweiligen Ergebnisse?
43. In wie
vielen und welchen Fällen wurden die in der o.g. EU-Verordnung (EWG) Nr.
737/90 festgelegten Höchstwerte überschritten?
44. In
welchen Regionen Österreichs 1998, 1999, 2000 und 2001 bei diesen
Untersuchungen
Überschreitungen der geltenden Grenzwerte für
Strahlenbelastungen bei Wild (Kleinwild und Wildhuftiere) festgestellt
(Aufschlüsselung auf die untersuchten Wildarten und Jahre)?
45. Ist
Österreich, in den abgefragten Jahren (1998 - 2001), dabei den rechtlichen
Verpflichtungen zur Untersuchung von Wild nach Art. 35 und 36 des Euratom-
Vertrages, sowie nach der RL
des Rates vom 13. Mai 1996 nachgekommen?
Wenn nein, weshalb nicht?
46. Welche Vergleichszahlen gibt es zu anderen EU-Mitgliedsstaaten dazu?
47. Welche
Erkenntnisse liegen Ihnen über Strahlenbelastung von Wild und von
Wildfleisch (frisch und tiefgefroren) vor, welche aus EU-Ländern bzw.
Drittstaaten
importiert wurden?
48. Welche
und wie viele Tierkörper von Kleinwild (nicht gehäutet bzw. gerupft)
und
Wildhuftieren wurden 1998, 1999, 2000 und 2001 von Jagdberechtigen (Jäger)
an den Großhandel oder
an einen Wildfleischverarbeitungsbetrieb abgeben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer, Wildarten und Jahre)?
49. Welche
und wie viele Tierkörper von Kleinwild (nicht gehäutet bzw. gerupft)
und
Wildhuftieren wurden 1998, 1999, 2000 und 2001 von Jagd berechtigen
(Jäger)
an gewerbliche Letztverkäufer, an eine Einrichtung der
Gemeinschaftsversorgung
oder an einen Gastgewerbebetrieb abgegeben (Aufschlüsselung auf
Bundesländer, Wildarten und Jahre)?
50. Wurden
1998, 1999, 2000 und 2001 danach Beschwerden von gewerblichen
Letztverkäufern,
Betreibern von Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung oder
von Betreibern von Gastgewerbebetriebe bzw. bei ihnen aufgetretenen
gesundheitliche Probleme (Erkrankungen) bekannt?
Wenn ja, was wurde jeweils unternommen?
51 .Welche und wie viele Tierkörper
von Kleinwild (nicht gehäutet bzw. gerupft) und
Wildhuftieren wurden
1998,1999, 2000 und 2001 von Jagd berechtigen (Jäger)
direkt an den Konsumentinnen
abgegeben (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Wildarten und Jahre)?
52. Wurden
1998,1999, 2000 und 2001 danach Beschwerden von Konsumentinnen
bzw. gesundheitliche Probleme
(Erkrankungen) bekannt?
Wenn ja, was wurde jeweils unternommen?
53. Welche
und wie viele Tierkörper von Kleinwild (nicht gehäutet bzw. gerupft)
und
Wildhuftieren wurden 1998,1999, 2000 und 2001 von Jagdberechtigen (Jäger)
oder von den in seinem Haushalt lebenden Familien- und Betriebsangehörigen
verzehrt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Wildarten und Jahre)?
54. Welche
und jeweils wie viele Tierkörper (bzw. Teile davon) von Kleinwild (nicht
gehäutet bzw. gerupft) und Wildhuftiere die 1998, 1999, 2000 und 2001 von
Jagdberechtigten (Jäger) an den Großhandel oder an einen
Wildfleischverarbeitungsbetrieb
abgegeben wurden, wurden auf Schwermetalle
untersucht (Aufschlüsselung auf die untersuchten Schwermetalle,
Ergebnisse,
Wildarten, Anzahl der Proben, Bundesländer und Jahre)?
55. Welche
und jeweils wie viele Tierkörper (bzw. Teile davon) von Kleinwild (nicht
gehäutet bzw. gerupft) und Wildhuftiere die 1998, 1999, 2000 und 2001 von
Jagdberechtigten (Jäger) an den Großhandel oder an einen
Wildfleischverarbeitungsbetrieb
abgegeben wurden, wurden auf
Pestizidrückstände untersucht
(Aufschlüsselung auf die untersuchten Pestizide,
Ergebnisse, Wildarten, Anzahl der Proben, Bundesländer und Jahre)?
56. In
welchen Regionen Österreichs wurden in den Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 bei diesen Untersuchungen Überschreitungen der geltenden Grenzwerte
für
Schädlingsbekämpfungsmittel bei Wild (Kleinwild und Wildhuftiere)
festgestellt
(Aufschlüsselung auf die untersuchten Wildarten und Jahre)?
57. Welche
und jeweils wie viele Tierkörper (bzw. Teile davon) von Kleinwild (nicht
gehäutet bzw. gerupft) und Wildhuftiere die 1998,1999, 2000 und 2001 von
Jagdberechtigten (Jäger) an den Großhandel oder an einen
Wildfleischverarbeitungsbetrieb
abgegeben wurden, wurden auf radioaktive
Belastung untersucht (Aufschlüsselung der Ergebnisse auf Wildarten, Anzahl
der
Proben, Bundesländer und Jahre)?
58. Welche und jeweils wie viele Tierkörper (bzw. Teile davon) von
Kleinwild (nicht
gehäutet bzw. gerupft)
und Wildhuftiere die 1998,1999, 2000 und 2001 von
Jagdberechtigten (Jäger) an gewerbliche Letztverkäufer oder an einen
Gastgewerbebetrieb abgegeben wurden, wurden auf Schwermetalle untersucht
(Aufschlüsselung
auf die untersuchten Schwermetalle, Ergebnisse, Wildarten,
Anzahl der Proben,
Bundesländer und Jahre)?
59. Welche
und jeweils wie viele Tierkörper (bzw. Teile davon) von Kleinwild (nicht
gehäutet bzw. gerupft) und Wildhuftiere die 1998, 1999, 2000 und 2001 von
Jagdberechtigten (Jäger) an gewerbliche Letztverkäufer oder an einen
Gastgewerbebetrieb abgegeben wurden, wurden auf Pestizidrückstände
untersucht (Aufschlüsselung auf die untersuchten Pestizide, Ergebnisse,
Wildarten, Anzahl der Proben, Bundesländer und Jahre)?
60. In
welchen Regionen Österreichs wurden in den Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 bei diesen Untersuchungen Überschreitungen der geltenden Grenzwerte
für
Schädlingsbekämpfungsmittel bei Wild (Kleinwild und Wildhuftiere)
festgestellt
(Aufschlüsselung auf die untersuchten Wildarten und Jahre)?
61. Welche
und jeweils wie viele Tierkörper (bzw. Teile davon) von Kleinwild (nicht
gehäutet bzw. gerupft) und Wildhuftiere die 1998,1999, 2000 und 2001 von
Jagdberechtigten (Jäger) an gewerbliche Letztverkäufer oder an einen
Gastgewerbebetrieb abgegeben wurden, wurde auf radioaktive Belastung
untersucht (Aufschlüsselung der Ergebnisse auf Wildarten, Anzahl der
Proben,
Bundesländer und Jahre)?
62. Wie
viele Privatproben (Wildfleisch oder Tiere im ganzen) von Jägern wurden in
den Jahren 1998, 1999, 2000
und 2001 den Behörden bzw. Bundesanstalten zur
Untersuchung auf
Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und radiaktiver
Belastung übergeben?
63. Welches
Ergebnis erbrachten jeweils dieser Untersuchungen (Aufschlüsselung
auf
Ergebnisse, Schadstoffe), Wildtierart, Bundesländer und Jahre)?
64. Wie
beurteilen Sie das gesundheitliche Risiko bei Direktabgabe aufgrund der in
der Wildfleisch-Verordnung
verordneten Ausnahmebestimmungen?
65. Ist diese Regelung mit den enthaltenen Ausnahmebestimmungen EU-konform?
66. Wenn
nein, wann werden Sie eine Änderung der Wildfleisch-Verordnung
vorlegen?
67. Halten
Sie den Umfang der Berichtspflicht der Landeshauptleute nach § 10 Abs 4
für ausreichend? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, welche Änderungen
wären
notwendig?
68. Wie
viele Privatproben von Konsumentinnen wurden in den Jahren 1998, 1999,
2000 und 2001 den Behörden bzw. Bundesanstalten zur Untersuchung auf
Schwermetalle,
Pestizidrückstände oder/und radioaktiver Belastung übergeben?
69. Welche Ergebnisse erbrachten jeweils diese Untersuchungen
(Aufschlüsselung
auf Ergebnisse/Schadstoffe),
Wildtierart, Bundesländer und Jahre)? In wie vielen
Fällen kam dabei zu
Grenzwertüberschreitungen?
70. Welche Beschwerden von Konsumentinnen
über die Qualität von Wildfleisch
wurden den zuständigen Behörden in den Jahren 1998,1999, 2000 und
2001
bekanntgegeben?
71. Zu welchen Veranlassungen durch die Behörden führten diese?
72. Wie viele Privatproben von gewerblichen Letztverkäufern, Betreibern von
Einrichtungen der
Gemeinschaftsversorgung oder Gastgewerbebetrieben wurden
in den Jahren 1998,1999, 2000
und 2001 den Behörden bzw. Bundesanstalten
zur Untersuchung auf
Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und radioaktiver
Belastung übergeben?
73. Welche
Ergebnisse erbrachten jeweils diese Untersuchungen (Aufschlüsselung
auf Ergebnisse/Schadstoff(e), Wildtierart, Bundesländer und Jahre)? In wie
vielen
Fällen kam dabei zu Grenzwertüberschreitungen?
74. Welche
Beschwerden von gewerblichen Letztverkäufern, Betreibern von
Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung oder Gastgewerbebetrieben über
die Qualität von Wildfleisch wurden den zuständigen Behörden in
den Jahren
1998,1999, 2000 und 2001
bekanntgegeben?
75. Zu welchen Veranlassungen durch die Behörden führten diese?
76. Wie
viele Proben Wildfleisch wurden durch Lebensmittelaufsichtsorgane in den
Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 im Detailhandel gezogen und durch eine
Bundesanstalt o.a. auf
Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und auf
radioaktive Belastung untersucht?
77. Welche
Ergebnisse erbrachten jeweils diese Untersuchungen (Aufschlüsselung
auf Ergebnisse/Schadstoffe),
Wildtierart, Bundesländer und Jahre)? In wie vielen
Fällen kam es dabei zu
Grenzwertüberschreitungen?
78. Welche Vergleichszahlen gibt es zu anderen EU-Mitgliedsstaaten dazu?
79. Wie
viele Proben Wildfleisch wurden durch Lebensmittelaufsichtsorgane in den
Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 auf Märkten gezogen und durch eine
Bundesanstalt o.a. auf
Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und auf
radioaktive Belastung untersucht?
80. Welche
Ergebnisse erbrachten jeweils diese Untersuchungen (Aufschlüsselung
auf Ergebnisse/Schadstoffe),
Wildtierart, Bundesländer und Jahre)? In wie vielen
Fällen kam es dabei zu
Grenzwertüberschreitungen?
81 .Welche Vergleichszahlen gibt es zu anderen EU-Mitgliedsstaaten dazu?
82. Wie
viele Proben Wildfleisch wurden durch Lebensmittelaufsichtsorgane in den
Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 bei Fleischhauereien gezogen und durch eine
Bundesanstalt o.a. auf
Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und auf
radioaktive Belastung untersucht?
83. Welche
Ergebnisse erbrachten jeweils diese Untersuchungen (Aufschlüsselung
auf
Ergebnisse/Schadstoffe), Wildtierart, Bundesländer und Jahre)? In wie
vielen
Fällen kam es dabei zu
Grenzwertüberschreitungen?
84. Welche Vergleichszahlen gibt es zu anderen EU-Mitgliedsstaaten dazu?
85. Welche
hygienerechtlich bedenklichen Missstände beim Verkauf von Wild wurden
in den Jahren 1998,1999, 2000 und 2001 durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
im Detailhandel, auf Märkten oder bei sonstigen Letztverkäufern
festgestellt
(Aufschlüsselung auf Missstände, Bundesländer und Jahre)?
86. Mit welchen Veranlassungen durch die Behörde wurde diese beseitigt?
87. Gelten die Bestimmungen der Wildfleisch-Verordnung auch für Zuchtwild?
88. Wenn
nein, nach welchen konkreten Bestimmungen ist dann für Zuchtwild die
Fleischuntersuchung vorzunehmen?
89. Wie
viele Zuchtwildbetriebe gab es 1998,1999, 2000 und 2001 in Österreich
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
90. Welche
Wildarten werden in Österreich gezüchtet bzw. in einem Gehege
gehalten?
91. Wie
viel Stück Zuchtwild wurden jeweils in den Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 auf Rückstände von Pestiziden, Schwermetallen und
Tierarzneimitteln
kontrolliert und untersucht
(Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer,
Zuchtwildarten und Untersuchungsauftrag)?
92. Wie
viele Proben wurden in diesen Jahren dazu gezogen (Aufschlüsselung auf
Jahre, Bundesländer und Zuchtwildarten)?
93. Auf
welche Pestizide, Tierarzneimittel und Schwermetalle wurden dabei
untersucht?
94. Welche
Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Jahre, Bundesländer, Zuchtwildarten und Ergebnisse)? Wurden dabei
Grenzwertüberschreitungen festgestellt? Wenn ja, welche?
95. Darf “Fallwild" (z.B. Straßenverkehr) in
Österreich in Verkehr gebracht werden?
Wenn ja, welche Bestimmungen
gibt es dafür im Detail?
Wenn nein, wie ist dieses zu entsorgen?
96. Welche
konkreten legislativen Maßnahmen bzw. Verwaltungsmaßnahmen (z.B.
Erlässe, Dienstanweisungen) erfolgten aufgrund des Berichts eines
Inspektionsbesuches des Lebensmittel- und Veterinäramts der EU in
Österreich
vom 16. bis 20. Oktober 2000, hinsichtlich Lebensmittelproduktion sowie
Herstellung von Wild-, Zuchtwild- und Kaninchenfleisch?
97. Wurden
die - seitens Österreichs - abgegebenen Zusagen bei der
Abschlussbesprechung am 20.10. 2000 zur Gänze umgesetzt?
98. Wenn
nein, welche nicht und weshalb nicht?
Wenn ja, wann wurden diese Zusagen realisiert?
99. Wurden
die Empfehlungen des EU-Lebensmittel- und Veterinäramts an die
zuständigen Behörden in Österreich bereits zur Gänze
umgesetzt?
100. Wenn
nein, welche und weshalb nicht?
Wenn ja, wann wurden diese realisiert?
101. Wann
haben Sie den zugesagten .Aktionsplan", in dessen Rahmen die
allgemeinen Empfehlungen als auch die detaillierten Schlussfolgerungen
umgesetzt werden, vorgelegt? Was erbrachte die Prüfung durch
Kommissionsstellen?
102. Wie
wurde seit dieser Kritik die tierärztliche Aufsicht wahrgenommen und
dokumentiert? Gibt es weiterhin Probleme?
103. Wenn ja, wie werden diese abgestellt?
104.
Welche Verfahren wurden festgelegt um die Rückverfolgbarkeit von
Wildtieren
und Wildfleisch bzw. Endprodukte zu gewährleisten (siehe EU-Lebensmittel-
Basis-Verordnung)?
105. In welcher Form wurde die Eigenkontrollen durch Betriebsinhaber evaluiert?
106. Durch
welche konkreten Veranlassungen wurde sichergestellt, dass die
tierärztlichen Aufsichtsmaßnahmen entsprechend dokumentiert werden?
107. Welche konkreten Ergebnisse erbrachte die Prüfung durch
Kommissionsdienststellen, ob
das von den österreichischen Behörden
eingeführte System der Untersuchung von Wildtieren durch “private
Jäger" die
einschlägigen Bestimmungen der RL 92/45/EWG des Rates erfüllt?
108. Was
erbrachte die Prüfung von Kommissionsdienststellen, ob die Definition der
österreichischen Behörden, wonach sämtliche Orte in
Österreich als “entlegene
Regionen" gemäss Art 3 Abs. 1 a der RL 92/45/EWG des Rates betrachtet
werden, als geeignete Auslegung der Bestimmungen dieser RL angesehen
werden kann?
109. Wann erfolgt der nächste
Kontrollbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes
hinsichtlich Lebensmittelproduktion sowie Herstellung von Wild-, Zuchtwild- und
Kaninchenfleisch?
110. Welche
Tierseuchen stellten in den Jahren 1998,1999, 2000 und 2001 bei
Wildtieren ein Problem dar
(Aufschlüsselung auf Tierseuchen, Wildarten,
Bundesländer und Jahre)?
111. Welche Maßnahmen wurden jeweils mit welchen Ergebnissen ergriffen?
112. Welche
(anzeigenpflichtigen) Tierseuchen oder sonstige die Tauglichkeit des
Fleisches beeinträchtigenden Krankheiten bei Wildtieren stellten derzeit
ein
Problem dar (Aufschlüsselung auf Tierseuchen, Wildtierarten und Orte der
Auftretens)
113. Welche Maßnahmen haben Sie bislang dagegen gesetzt?
114. Welche
Seuchen bei den einzelnen Wildtierarten stellen eine an Menschen
(und damit u. U. gefährliche) übertragbare Krankheiten dar? Welche
davon sind
in Österreich aufgetreten?
115. Welche
Ausbildung haben Jäger (Hilfskräfte), welche die Fleischuntersuchung
(Untersuchung von Schlachtkörpern in der Decke sowie der Innereien / rote
Eingeweide durchführen dürfen?
116. Ist
diese - sowie die Weiterbildung bzw. Schulung - in Österreich einheitlich
geregelt?
117. Wenn nein, weshalb nicht?
118. Ist in
Österreich eine regelmäßige Aus- und Weiterbildung für
diesen Bereich
für Jäger (Hilfskräfte) vorgesehen?
119. Wenn nein, weshalb nicht?
120.
Müssen Jäger, die als Fleischuntersuchungsorgane (Hilfskräfte)
tätig sind nach
dem nun novellierten Fleischuntersuchungsgesetz über ein ärztliches
Gesundheitszeugnis verfügen?
121. Wenn nein, weshalb nicht?
122. Welche Kontrollmaßnahmen und Untersuchungen wurden seitens Ihres
Ressorts hinsichtlich der
Verkehrsfähigkeit von Wild bzw. Wildfleisch im Jahre
2002 bis zum 31. 7. 2002 durchgeführt, das jährlich zu erneuern ist?
123. Welche konkreten Ergebnisse liegen bereits vor?
124. Welche
konkreten Kontrollmaßnahmen und Untersuchungen (z.B. Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit) sind noch bis Ende 2002 geplant?
125. In welchem Umfang (Wildart, Betriebe,
Probenanzahl etc.) sind im Proben- und
Revisionsplan 2002 Kontrollen, Probenziehungen und Untersuchungen bei Wild
und Wildfleisch vorgesehen?
126. Welche konkreten Ergebnisse liegen dazu bislang vor?
127. Werden
Sie den Proben- und Revisionsplan für das Jahr 2003 hinsichtlich von
Kontrollen, Probenziehungen und Untersuchungen von Wild und Wildfleisch
ändern?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
128.
Entsprechen die Jagdgesetze in den Bundesländern (inkl. Verordnungen) dem
europäischen
Rechtsbestand - insbes. hinsichtlich Veterinär- und
sanitätspolizeilichen Maßnahmen?
129. Wenn nein, um welche Landesbestimmungen handelt es sich?
130. Wie
beurteilen Sie aus gesundheitlicher Sicht den Nährwert von Wildfleisch im
Vergleich zu Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch (Aufschlüsselung
auf
Wildtierarten?
131. Liegen
bereits Ergebnisse der Jagdstatistik 2001/2002 vor? Wenn ja, wie lautet
diese im einzelnen? Wenn nein, wann liegt sie vor?