430/J XXI.GP
Der Abgeordneten Anna Huber und Genossen
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend Kompetenzneuverteilung im Bereich Konsumentenschutz.
Auf EU - Ebene wurde der Verbraucherschutz seit 1997 erheblich ausgebaut. Im Rahmen der
Neuorganisation der Dienststellen war der zuständige Kommissar für Verbraucherschutz einer
der Gewinner der Reform. So mußte Fischler die Zuständigkeit für Futter - und Veterinärrecht
an ihn abtreten.
Diesen Entwicklungen sollte auch auf nationaler Ebene durch Kompetenzbereinigungen zu
Gunsten eines Verbraucherschutzministeriums Rechnung getragen werden. Dies hätte eine
weitere Zusammenfassung bzw. zentrale Koordinierung der Kompetenzen in einem Ressort
erfordert. Verbraucherpolitik muss - dies wurde auch durch den Vertrag von Amsterdam
klargestellt - als horizontale Politik in alle anderen Bereiche integriert werden. Dies erfordert
sowohl auf europäischer Ebene neue Formen der Zusammenarbeit und hat Auswirkungen auf
nationale Strukturen.
Ausgenommen von der Zielsetzung, dass im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich im
Verbraucherschutz über EU - Niveau nicht hinausgegangen werden soll, sind aber auch jene
Bereiche, bei denen Österreich eine Vorreiterrolle bisher und auch weiterhin spielen soll. Hier
muss zur Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher der nationale Spielraum unter
Beachtung internationaler Verträge voll ausgenützt werden.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation von Verbraucherproblemen und gemessen an
Forderungen von Verbraucherschutzorganisationen enthält das Regierungsübereinkommen
erschreckend wenig zum Thema ,,Konsumentenschutz“. Lediglich eine Reihe von abstrakten
Worthülsen und einige punktuelle Vorschläge zu Verbraucherproblemen, die im wesentlichen
jedoch nur Minimallösungen darstellen. Auch die anstehenden EU - Aktivitäten und
europäische Initiativen, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind, werden nicht ausreichend
berücksichtigt. So fehlen beispielsweise konkrete Vorschläge für einen leichteren und
sicheren Zugang der Verbraucher zum Recht, für eine Verbesserung der Bildung und des
Wissens der Verbraucher, eine Zusammenführung der Marktüberwachung und damit eines
besseren Schutzes vor unsicheren Produkten und einer finanziellen Absicherung der
Verbraucherschutzarbeit.
Im Gegensatz dazu finden sich in vielen anderen Teilen der schwarz - blauen
Koalitionsvereinbarung Ziele und Maßnahmen, welche die Verbraucher massiv betreffen,
wobei allerdings notwendige Lösungen oder Ziele für Verbraucher vollständig unter den
Tisch fallen.
Mit der geplanten Novellierung des Bundesministeriengesetzes werden die
Konsumentenschutzagenden in einen Lebensmittelbereich und einen Nichtlebensmittelbereich
gespalten und bleiben überdies von der technischen Marktüberwachung getrennt. Dies schaffi
nicht nur verstärkte innerösterreichische Administrationsprobleme, sondern entspricht
überhaupt nicht den europäischen Gegebenheiten. In der Europäischen Kommission wurden
Gesundheit einschließlich Lebensmittel und Konsumentenschutz zusammengefaßt, da sich
dies als unumgänglich erwiesen hat (Generaldirektion für Gesundheit und
Verbraucherschutz).
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Herrn
Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen sind zur Koordination der beiden Ministerien hinsichtlich
konsumentenrechtlich relevanter Agenden geplant?
2. Rechnen Sie damit, dass zusätzliches Personal zur Koordination erforderlich sein wird,
wenn ja wieviel?
3. Wie hoch beziffern Sie den erforderlichen Mehraufwand?
4. Wer wird auf EU - Ebene welche Kompetenzen, den Konsumentenschutz betreffend,
wahrnehmen?