4313/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

 an den Bundesminister für Inneres

betreffend "Einrichtung einer nationalen Fußballinformationsstelle"

Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Fußballsports sind neue
Sicherheitskonzepte notwendig. Aus diesem Grund kam es auch zum Beschluss des
Rates vom 25.4.2002 über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler
Bedeutung, ABI 2002/L 121/1. Darin ist die Einrichtung oder Benennung einer
nationalen Informationsstelle der Polizei vorgesehen. Diese soll als direkte und
zentrale Kontaktstelle für den Austausch einschlägiger Informationen und für die
Erleichterung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei
Fußballspielen mit internationaler Dimension fungieren. In den bereits in Kraft
getretenen Beschluss enthalten sind auch Regelungen über die Aufgaben der
nationalen Fußballinformationsstellen und deren Zusammenarbeit enthalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Wann wurde die nationale Fußballinformationsstelle in Ihrem Bundesministerium
eingerichtet?

2. Welcher Organisationseinheit wurde diese zugeordnet?

3. Wie viele Mitarbeiterinnen sind dieser nationalen Fußballinformationsstelle
zugeteilt?

4. Wer ist der/die Leiter/in dieser Fußballinformationsstelle?

5. Mit welchen laufenden Kosten ist dafür zu rechen? Wie werden diese nach Ihrem
Vorschlag im Budget 2003 budgetiert (Angabe des Budgetpostens)?

6. Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Fußballinformationsstelle mit den vor Ort
verantwortliche Sicherheitsbehörden?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den offiziellen Fan-Betreuern?

7. Falls noch keine nationale Fußballinformationsstelle in Ihrem Bundesministerium
eingerichtet wurde, wann ist damit zu rechnen?

8.  Liegt bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins SK Sturm Graz vor?
Wenn nein, weshalb nicht?

9. Liegt bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins Grazer AK vor?
Wenn nein, weshalb nicht?


10. Liegt bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins FK Austria Wien vor?
Wenn nein, weshalb nicht?

11. Liegt bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins FC Kärnten vor?
Wenn nein, weshalb nicht?

12. Liegt bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich der
Österreichischen Nationalmannschaft vor?
Wenn nein, weshalb nicht?

13. Ist auf Grund dieses Ratsbeschlusses eine Änderung des SPG bzw. DSG
(Austausch personenbezogener Daten) notwendig?

14. Wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende Regierungsvorlage vorlegen?