4313/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Einrichtung einer nationalen Fußballinformationsstelle"
Aufgrund der zunehmenden
Internationalisierung des Fußballsports sind neue
Sicherheitskonzepte notwendig. Aus diesem Grund kam es auch zum Beschluss des
Rates vom 25.4.2002 über die Sicherheit bei Fußballspielen von
internationaler
Bedeutung, ABI 2002/L 121/1. Darin ist die Einrichtung oder Benennung einer
nationalen Informationsstelle der Polizei vorgesehen. Diese soll als direkte
und
zentrale Kontaktstelle für den Austausch einschlägiger Informationen
und für die
Erleichterung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei
Fußballspielen mit internationaler Dimension fungieren. In den bereits in
Kraft
getretenen Beschluss enthalten sind auch Regelungen über die Aufgaben der
nationalen Fußballinformationsstellen und deren Zusammenarbeit enthalten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wann
wurde die nationale Fußballinformationsstelle in Ihrem Bundesministerium
eingerichtet?
2. Welcher Organisationseinheit wurde diese zugeordnet?
3. Wie
viele Mitarbeiterinnen sind dieser nationalen Fußballinformationsstelle
zugeteilt?
4. Wer ist der/die Leiter/in dieser Fußballinformationsstelle?
5. Mit
welchen laufenden Kosten ist dafür zu rechen? Wie werden diese nach Ihrem
Vorschlag im Budget 2003 budgetiert (Angabe des Budgetpostens)?
6. Wie
erfolgt die Zusammenarbeit der Fußballinformationsstelle mit den vor Ort
verantwortliche Sicherheitsbehörden?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den offiziellen Fan-Betreuern?
7. Falls
noch keine nationale Fußballinformationsstelle in Ihrem Bundesministerium
eingerichtet wurde, wann ist damit zu rechnen?
8.
Liegt bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins SK Sturm Graz vor?
Wenn nein, weshalb nicht?
9. Liegt
bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins Grazer AK vor?
Wenn nein, weshalb nicht?
10. Liegt
bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen Vereins FK Austria Wien vor?
Wenn nein, weshalb nicht?
11. Liegt
bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich des dzt.
international tätigen
Vereins FC Kärnten vor?
Wenn nein, weshalb nicht?
12. Liegt
bereits eine Risikoanalyse (nach Art. 2 Abs 5) hinsichtlich der
Österreichischen Nationalmannschaft vor?
Wenn nein, weshalb nicht?
13. Ist auf
Grund dieses Ratsbeschlusses eine Änderung des SPG bzw. DSG
(Austausch personenbezogener Daten) notwendig?
14. Wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende Regierungsvorlage vorlegen?