4315/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend "Grenzüberschreitender Taxiverkehr und “Schlepperei"'

Im Sommer d. J. ereignete sich in Salzburg ein Vorfall, der Probleme für Taxilenker
bei grenzüberschreitendem Verkehr aufzeigte. Bei einem solchem Transport eines
Kunden vom Salzburger Hauptbahnhof in das benachbarte bayrische Freilassing
erlebte ein Salzburger Taxilenker eine böse Überraschung. An der Ausstiegstelle des
Kunden am Freilassinger Bahnhof stoppte eine Zivilstreife der Fahndungsgruppe
Polizeiinspektion Traunstein, überprüfte den Fahrgast und führte diesen
anschließend mit Handschellen ab. Der Salzburger Taxilenker musste in das rd. 20
Kilometer entfernte Bad Reichenhall mitkommen und wurde dort eingehend
einvernommen.

Dabei wurde diesem mitgeteilt, dass gegen ihm ein Verfahren wegen Vergehens
gegen das Ausländergesetz eingeleitet wird. Der Salzburger Taxilenker wird somit
als Schlepper verdächtigt. Der Hinweis der bayrischen Behörden, dass das
Verfahren “vermutlich im Sande verlaufen wird" stellt keinen wirklichen Trost für den
Taxilenker dar. Der in diesem Zusammenhang gemachte Hinweis, die Taxilenker
sollen sich von ihren Fahrgästen Ausweispapiere zeigen lassen, mutet gerade in der
Tourismus- und Festspielstadt Salzburg geradezu absurd an. Dies war nicht der
erste derartige Vorfall.

Gerade dieser Fall zeigt jedoch deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen für die
Arbeit von Taxilenker beim Verkehr über die Grenze zu hinterfragen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Halten Sie die gesetzlichen Regelungen nach den oben geschilderten
Ereignissen, für den grenzüberschreitenden Verkehr für ausreichend?

2.  Sehen Sie eine legistischen Handlungsbedarf im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
den § 11 “Verkehr über die Grenze" und § 12 “Zwischenstaatliche
Vereinbarungen" neu zu regeln?
Wenn ja, in welcher Weise?

3. Sehen Sie einen ähnlichen Konflikt mit österreichischen Ausländergesetzen beim
grenzüberschreitenden Verkehr von ausländischen Taxilenkern nach Österreich?

4.  Wie lauten die einzelnen (vorhandenen) diesbezüglichen Abkommen mit den
einzelnen Nachbarländern Österreichs?


5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer Regelung mit den
Nachbarstaaten kommt, dass österreichische Taxilenker beim
grenzüberschreitenden Verkehr nicht in Konflikt mit den dortigen Fremden- bzw.
Ausländergesetzen, Visagesetzen etc. kommen?

6. Halten Sie im Lichte der og genannten Ereignisse es für sinnvoll, bis zur
endgültigen Klärung der rechtlichen Situation, den grenzüberschreitenden
Verkehr mit Taxifahrten nicht mehr durchzuführen?
Wenn ja, welche Maßnahmen könnten sie sich dazu vorstellen?
Wenn nein, welche Vorsichtsmaßnahmen können Sie Taxifahrern empfehlen?

7. Welche unterschiedlichen Vorschriften gibt es für den grenzüberschreitenden
Verkehr in den einzelnen an Österreich angrenzenden EU-Staaten und
Drittstaaten?