482/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend das Nutzungspotential von Stevia rebaudiana (Zuckerblattpflanze)

 

Die Pflanze Stevia mit dem botanischen Namen Stevia rebaudiana (Bert.) ist in den

Amambai - Bergen an der Grenze zwischen Brasilien und Paraguay beheimatet. Was

den Naturwissenschaftler Bertoni bei seiner Erstbeschreibung von Stevia rebaudiana

im Jahre 1887 in Erstaunen versetzte, war den Guarani in Paraguay seit

Jahrhunderten bekannt. Sie nannten diese Pflanze ka‘a hê'ê (süßes Kraut) und

verwendeten sie unter anderem zum Süßen des Matetees und für medizinische

Zwecke.

 

Die Pflanze trägt auch den Namen Süßkraut oder Zuckerblattpflanze und enthält

mehrere sehr süße Substanzen (Steviosid und Rebaudioside), die Blätter sind 15 -

mal süßer als Zucker, Steviosid - Extrakte bis zu 300 - mal. Stevia ist praktisch

kalorienlos und schadet den Zähnen nicht. Im Gegenteil soll es sogar die Bildung

von Karies und Plaque hemmen. Es lässt sich fast genau so wie Zucker einsetzen

(außer für Karamel), ist hitzestabil und wirkt geschmacksverstärkend. Aus

Südamerika kommend wurde Stevia bald über die ganze Welt verbreitet. In

Großbritannien wurde sie während des 2. Weltkrieges erfolgreich angebaut, geriet

dann aber leider wieder in Vergessenheit. In Japan hingegen führte das Verbot

bestimmter künstlicher Süßstoffe und die kritische Einstellung der KonsumentInnen

gegenüber Zucker zu einem Stevia - Boom: Ende der 80er - Jahre hielt Stevia über

40% des Süßstoffmarktes und wurde in allen nur erdenklichen Produkten verarbeitet.

Heute wird Stevia rebaudiana auch in zahlreichen anderen Ländern wie China,

Korea, Taiwan, Israel, Uruguay, Brasilien und Paraguay als Süßstoff verwendet.

 

Obwohl Stevia 15 - mal süßer als Zucker und frei von dessen Nachteilen ist, ist deren

Verwendung in der EU und den USA aber leider am Rande der Legalität. In der EU

wurde Stevia als „neuartiges Lebensmittel“ (novel food) eingestuft und ist daher

bewilligungspflichtig. Derzeit läuft ein Bewilligungsverfahren und ein

wissenschaftlicher Ausschuss hat die Meinung geäußert, die Pflanze wäre noch zu

wenig erforscht, um sie als unbedenklich einstufen zu können. Dabei wurden die

langen Erfahrungen sowohl in Paraguay als auch in Japan außer Acht gelassen. Der

Druck der Zucker -  und Saccharin - Lobby scheint beträchtlich zu sein. Somit schützt

die Novel – food - Verordnung der EU in diesem Fall eher die Nahrungsmittelindustrie

vor den KonsumentInnen als umgekehrt. In den USA ist Stevia zwar als „diätetischer

Nahrungsersatz“ zugelassen, aber nicht als Süßstoff (angeblich auf Druck von

Monsanto/NutraSweet).

 

Noch sind Stevia - Produkte vereinzelt im Handel erhältlich - im Sinne der Gesundheit

ist zu hoffen, dass Stevia in Europa bald ähnliche Anerkennung erfährt wie in Japan.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist Stevia rebaudiana EU - weit als Lebensmittel bzw. als Lebensmittelzutat

    genehmigt? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Derzeit läuft in der EU ein Bewilligungsverfahren gem. Art. 4 der Verordnung

    258/97 EWG, ausgehend von einer belgischen Firma. Gibt es schon eine

    Entscheidung der EU - Kommission über den Bewilligungsantrag, wenn ja, welche?

 

3. Wie schätzen Sie das medizinische Nutzungspotential von Stevia rebaudiana zur

    Verhinderung der Kariesbildung, als Zuckerersatz für Diabetiker und bei

    Zuckerallergien sowie zur Reduzierung von Übergewicht ein?

 

4. Eine Firma, die Stevia - Produkte in Österreich vertrieben hat, bekam auf Anfrage

     vom Bundeskanzleramt beschieden, dass Stevia in Österreich derzeit (während

     des Anmeldeverfahrens) nicht vertrieben werden dürfe. Ist dies richtig und was

     werden Sie unternehmen, damit dieses Anmeldeverfahren positiv abgeschlossen

     wird?

 

5. Sehen Sie angesichts der vorbeugenden Wirkung (gegen Diabetes, Karies,

    Übergewicht, Zuckerallergien etc.) von Stevia rebaudiana ein

    Einsparungspotential im Gesundheitsbereich und sind Sie über diesbezügliche

    Erfahrungen aus Japan informiert? Wenn nein, wie begründen Sie das?