534/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Ausbau der VerbraucherInnenschutzagenden

 

 

In den letzten Jahren nahm das Waren - und Dienstleistungsangebot enorm zu und wurde

zunehmends unübersichtlicher. Ebenso haben sich die Vertriebsmethoden in den letzten

Jahren stark verändert. Zeitgemäßer VerbraucherInnenschutz, wie seit 1997 auf EU -

Ebene angestrebt, würde sich nach dem "Vorsorge -“ bzw. "Verursacherprinzip“ orien -

tieren und folglich eine Verlagerung der Verantwortung hin zu den Verursachern umfas -

sen. Durch die Neuordnung der EU - Dienststellen in der EU - Kommission erhielt der zu -

ständige Kommissar für VerbraucherInnenschutz zusätzlichen Kompetenzen. Gesundheit,

VerbraucherInnenschutz und Lebensmittelrecht wurden in der Generaldirektion für Ge -

sundheit und VerbraucherInnenschutz zusammengefaßt. In diversen Programmen und

Entwürfen dieses Wirkungsbereichs wird der vorsorgeorientierte bzw. integrative Ansatz

betont. In ihnen kommt die angesichts des erweiterten Warenangebots und der Liberali -

sierung der Märkte zunehmende Bedeutung und Gewichtung des Verbraucherlnnen -

schutzes zum Ausdruck.

 

Auf nationaler Ebene behindert die gänzliche Aufsplitterung des VerbrauerInnenbereichs

(Lebensmittelbereich im Min. f. Gesundheit und Soziales, Nichtlebensmittelbereich im

Min. f. Justiz, technische Marktüberwachung im Min. für Wirtschaft und Arbeit) die

erforderliche Weiterentwicklung in Richtung der Erfüllung wesentlich Kriterien eines zeit -

gemäßen VerbraucherInnenschutzes, wie:

 

                klare Vorgaben und strenge Regelungen für den Produktions- und Dienstleistungs-

                bereich,

 

                umfassende Kontrolle, die die Einhaltung dieser Bestimmungen tatsächlich gewähr-

                leistet,

 

                Informationsoffensive,

                Beratung der Konsumentinnen und Konsumenten,

 

                konkrete Hilfestellungen bei Beschwerden.

 

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und Herausforderungen des

VerbraucherInnenschutzes erscheinen die Aussagen des Koalitionsübereinkommens,

die Regierungserklärung sowie die Regelung der Kompetenzen durch das Bundesministe-

riumsgesetz in höchstem Ausmaße inadäquat.

 

Wechselten die Kompetenzen in den vergangenen Gesetzgebungsperioden bereits fünf -

mal, so erfolgt nun durch die Dreiteilung der Agenden eine gänzliche Abwertung dieses

jedem Einzelneln betreffenden zentralen politischen Handlungsfeldes. Vor allem wurde

den EU - Strukturen und den Vorhaben auf europäischer Ebene (Verbesserung der In -

formation und des Wissens der Verbraucherinnen, ein leichterer Zugang zum Recht und

die Zusammenführung der Marktüberwachung) nur in äußerst geringem Umfang Rech -

nung getragen.

 

Außerdem erfuhren bereits in der Vergangenheit die Verbraucherinnenagenden eine

vergleichsweise geringe budgetäre Dotierung von 36 Millionen jährlich, so droht ange-

sichts der budgetären Situation eine weitere Ausdünnung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Auf welche Weise gedenken Sie den oben angeführten wesentlichen Kriterien eines

    zeitgemäßen VerbraucherInnenschutzes gerecht zu werden, welche diesbezügliche

    Aktivitäten werden Sie setzen?

 

2. Welche Gesichtspunkte waren ausschlaggebend für die Segmentierung der Ver -

    braucherInnenschutzagenden? In welcher Weise soll künftig die nötige Koordinati -

    on erfolgen und ein Effizienzverlust verhindert werden?

 

3. Das Wissen der Konsumentinnen bedarf in Zukunft einer starken Erweiterung in

    Richtung Ausgangs- und Inhaltsstoffe sowie Produktionsweise von Konsumartikeln,

    damit sie besser entscheiden können, ob dies ihren Qualitätsvorstellungen ent -

    spricht. Auf welche Weise werden Sie für eine möglichst umfassende Information

    der VerbraucherInnen sorgen?

 

4. In welcher Form werden Sie die geplanten Aktivitäten der EU im VerbraucherIn -

    nenbereich vorantreiben und in nationale Regelungen überführen, auf welche wer -

    den Sie besonderes Gewicht legen?

 

5. Wiederholt kam es zu einer Verzögerung der Umsetzung von EU - Richtlinien, zu -

     letzt der über Preisangaben: Wann wurden jeweils welche EU -

     Verbraucherrichtlinien umgesetzt (unter Angabe der von Brüssel vorgeschriebenen

     Frist), welche gilt es in nächster Zeit umzusetzen?

 

6. Laut dem Entwurf zur Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes kann der Handel

    künftig entscheiden, in welcher Mengeneinheit Waren ausgezeichnet werden. Au -

    ßerdem sollen Betriebe mit weniger als neun Vollzeitbeschäftigten von der Rege -

    lung gänzlich ausgenommen werden. Da diese Regelungen dem VerbrauchInnen -

   schutz gänzlich zuwiderlaufen, erhebt sich die Frage, ob Sie nicht auf eine verbrau -

   cherInnenfreundlichere Preisauszeichnung dringen werden. Wenn nein, warum

    nicht?

 

7. Inwiefern entspricht die geplante Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes nicht der

    EU - Richtlinie und wesentlichen Kriterien eines zeitgemäßen VerbraucherInnen -

    schutzes?

 

8. Die Marktüberwachung unterliegt in Österreich - entgegen den sachlichen Erfor -

    dernissen - starken föderalistischen Prinzipien.

   

    a) Welche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gedenken Sie vorzutreiben?

 

    b) Wie erfolgt die Marktüberwachung der Medizinprodukte?

 

    c) Wie wird die Einhaltung der CE - Kennzeichnung kontrolliert?

 

9. Welche budgetäre Forderungen werden Sie für den Bereich des Verbraucherinnen -

     schutzes geltend machen?

 

10. Werden Sie die Lebensmittelüberwachung in Österreich (dies betrifft Personal,

      Kontrolldichte und die Kontrolleinrichtungen, Ausbildungsprogramme (Spezialisle -

      rungen), neue Kontrolleinrichtungen, LM - Monitoring, und die erforderliche Budge -

      terweiterung) ausweiten?

 

11. Werden Sie eine Initiative für die Novellierung des LMG hinsichtlich der Sicher-

       stellung von Bestrafungen bei illegalen Feilbieten setzen?

 

12. Werden Sie das LMG hinsichtlich der verpflichtenden Veröffentlichung der Namen

      von Firmen und Produkte, wenn gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wird,

      abändern lassen?