704/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

Des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim

und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend missbräuchliche Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen durch die

österreichische Botschaft in Kiew

 

In den Jahren 1998 und 1999 ist die Zahl der von der österreichischen Botschaft in Kiew

ausgestellten Sichtvermerke und Aufenthaltsgenehmigungen sprunghaft angestiegen. So

wurden zum Beispiel im November 1998 6324 Sichtvermerke erteilt. Es soll zu Nachfragen

anderer Schengenländer, die die österreichische Visapraxis kritisch beurteilten, gekommen

sein.

Während überdurchschnittlich vielen jungen Frauen die Einreise durch Visa auf Grund von

Geschäfts- und Privateinladungen sowie Aufenthaltsgenehmigungen nach

§ 19 Abs. 2 Z 2 Fremdengesetz (Go - Go - Girls) ermöglicht wurde, beschwerten sich

österreichische Unternehmer über die Schwierigkeiten Sichtvermerke für Geschäftspartner zu

erhalten. Auch sollen schlecht beleumundete Reisebüros bei der Visavergabe für ihre Kunden

bevorzugt behandelt worden sein.

Der Verdacht liegt nahe, dass mit den Frauen Menschenhandel betrieben wurde und diese der

Prostitution zugeführt wurden. Anderen Antragstellern wurde so die Einreise in den

Schengenraum ermöglicht und von diesen möglicherweise zum Abspringen von der

Reisegruppe zur Ausübung von Schwarzarbeit oder zur missbräuchlichen Stellung von

Asylanträgen genutzt.

Viele der verdächtigen Anträge sollen mangelhaft ausgefüllt, teilweise sogar gefälscht worden

sein. Dennoch scheint der/die Bearbeiter/in keinen Verdacht des Missbrauchs gehegt zu

haben, in einem Fall soll sogar einer Frau mit Einreiseverbot bis 2003 ein Visum ausgestellt

worden sein. Inwieweit es sich hier um Schlamperei oder gar um Amtsmissbrauch, vielleicht

sogar fußend auf Bestechung oder Erpressung, gehandelt hat, ist vom Ministerium zu

untersuchen.

Auffallend viele Einladungen soll auch der österreichischer Verein „Landlerhilfe“, dessen

Vorsitzender OÖ ÖVP - Landtagsabgeordneter Mag. Ing. Otto Gumpinger ist, ausgesprochen

haben. Da es nur mehr rund 25 Landlerfamilien in der Ukraine gibt, stellt sich die Frage,

wieso 1999 1500 Einladungen ausgesprochen wurden und wie die Gäste überhaupt mit der

Landlerhilfe in Kontakt gekommen sind.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit, unter dem Hinweis, dass gleichlautende Anfrage auch an die Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten und den Bundesminister für Inneres erging, mit dem Ersuchen

jene Fragen zu beantworten, die in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallen, folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie schätzen Sie die Gefahr der missbräuchlichen Antragstellung und missbräuchlichen

    Genehmigung dieser Anträge an den österreichischen Botschaften in den Staaten des

    ehemaligen Ostblocks ein?

 

2. Welche Vorkehrungen werden getroffen um diesen Missbrauch hintanzuhalten?

3. Wer war der unmittelbare Bearbeiter der Anträge für die Sichtvermerke und

    Aufenthaltsgenehmigungen im Zeitraum 1998 bis August 1999, der „Blütezeit“ dieser

    Praxis?

 

4. Wurden die Vorschriften nachweislich eingehalten?

 

5. Welchen Personengruppen wurde in welchem Ausmaß Visa erteilt?

 

6. Wie viele Anträge wurden auf Aufenthaltsgenehmigung nach § 19 FremdenG gestellt?

    Wie viele davon wurden positiv beschieden?

 

7. Wie viele Frauen mit von der österreichischen Botschaft in Kiew ausgestellten SV und

    Aufenthaltsgenehmigungen wurden in Österreich/in anderen Schengenländern als

    Prostituierte aufgegriffen?

 

8. Wie viele Anfragen zu ukrainischen Staatsangehörigen wurden betreff der von der

    österreichischen Botschaft in Kiew ausgestellten SV und Aufenthaltsgenehmigungen von

    Österreich und anderen Schengenländern an die österreichische Botschaft in Kiew

    gestellt? Weshalb waren diese Personen auffällig geworden?

 

9. Welche Ergebnisse brachte die Untersuchung der Kommission, besetzt mit Beamten des

    Innen - und des Außenministeriums im August 1999 und im Jänner 2000?

 

10. Welche Maßnahmen wurden in der Folge gesetzt?

 

11. Gab es personelle Folgen?

 

12. Wie hoch beziffern Sie den Schaden für die österreichische Wirtschaft durch die rigide

      Visapraxis gegenüber Unternehmern?

 

13. Was ist Ziel und Zweck des Vereins Landlerhilfe?

 

14. Ist der Verein Landlerhilfe in der Ukraine tätig? Wie äußert sich diese Tätigkeit?

 

15. Wie vielen ukrainischen Staatsangehörigen sind auf Grund einer Einladung der

      Landlerhilfe Sichtvermerke erteilt worden? Kam es zu missbräuchlichen Verwendungen

      der Visa?