735/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die anti - homosexuelle Sonderstrafbestimmung § 209 StGB
Die unterzeichneten Abgeordneten richteten an den Herrn Bundesminister für Justiz
betreffend § 209 StGB die Anfrage XXI. GP. - NR 387/J und stellen darin die folgende
Frage:
„Wieviele Personen befinden sich derzeit wegen § 209 StGB (als alleiniges oder
führendes Delikt) in Untersuchungs - bzw. Strafhaft, wieviele im Maßnahmenvollzug
(aufgeschlüsselt nach § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 22, § 23 StGB)?“
In seiner Beantwortung (XXI. GP. - NR 385/AB) hat der Herr Bundesminister jedoch
lediglich die Zahl jener Personen angegeben, die sich in Strafhaft oder im
Maßnahmenvollzug befinden, nicht jedoch die Frage nach der Zahl der
Untersuchungshäftlinge beantwortet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Wieviele Personen befinden sich derzeit wegen § 209 StGB (als alleiniges oder - im
Sinne der Kriminalstatistik - führendes Delikt) in Untersuchungs - bzw. Strafhaft,
wieviele im Maßnahmenvollzug (aufgeschlüsselt nach § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 22,
§ 23 StGB)?