735/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und

Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend die anti - homosexuelle Sonderstrafbestimmung § 209 StGB

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richteten an den Herrn Bundesminister für Justiz

betreffend § 209 StGB die Anfrage XXI. GP. - NR 387/J und stellen darin die folgende

Frage:

 

„Wieviele Personen befinden sich derzeit wegen § 209 StGB (als alleiniges oder

führendes Delikt) in Untersuchungs - bzw. Strafhaft, wieviele im Maßnahmenvollzug

(aufgeschlüsselt nach § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 22, § 23 StGB)?“

In seiner Beantwortung (XXI. GP. - NR 385/AB) hat der Herr Bundesminister jedoch

lediglich die Zahl jener Personen angegeben, die sich in Strafhaft oder im

Maßnahmenvollzug befinden, nicht jedoch die Frage nach der Zahl der

Untersuchungshäftlinge beantwortet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

Wieviele Personen befinden sich derzeit wegen § 209 StGB (als alleiniges oder - im

Sinne der Kriminalstatistik - führendes Delikt) in Untersuchungs - bzw. Strafhaft,

wieviele im Maßnahmenvollzug (aufgeschlüsselt nach § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 22,

§ 23 StGB)?