920/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Förderung der Volksgruppenradios

 

In der Präambel zur Regierungserklärung zwischen ÖVP und FPÖ heißt es unter

anderem: Die Regierung „bekennt sich zu ihrer besonderen Verantwortung für

einen respektvollen Umgang mit ethnischen und religiösen Minderheiten.“

Darüberhinaus haben sich die Regierungsparteien grundsätzlich für die Schaffung

einer Staatszielbestimmung ausgesprochen, mit der der besondere Schutz und die

besondere Förderungswürdigkeit der Volksgruppen auch verfassungsmäßig

festgeschrieben werden soll.

 

Die Volksgruppenradios leisten zweifellos einen großen Beitrag zu einem

lebendigen Volksgruppenleben, denn sie bieten den Volksgruppen eine Plattform

zu freier Meinungsäußerung und halten die Volksgruppensprache lebendig.

Zur Unterstützung von Meinungs - und Sprachenvielfalt ist die öffentliche Hand

besonders gefordert, den Betrieb der Volksgruppenradios finanziell zu fördern.

 

Derzeit sieht es danach aus, daß das Weiterbestehen der österreichischen

Volksgruppenradios nicht gesichert ist, da künftig keine Mittel aus der

Volksgruppenförderung für Volksgruppenradios ausgeschüttet werden sollen.

Damit widerspricht die Regierung ihren eigenen Erklärungen. Ein Förderungsstop

für die Volksgruppenradios würde der Präambel zur Regierungserklärung und der

geplanten Staatszielbestimmung widersprechen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE

 

1. Inwieweit werden die Volksgruppenradios künftig aus dem Titel der

    Volksgruppenförderung unterstützt werden?

 

2. Hat das Bundeskanzleramt die Absicht, den Betrieb der Volksgruppenradios

    finanziell längerfristig abzusichern?

 

3. Wenn nein: Sind Sie sich der Tatsache bewußt, daß dadurch die Existenz der

    Volksgruppenradios schwer bedroht wäre?

 

4. Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen dem geplanten

    Förderungsstop für Volksgruppenradios und der von Ihnen unterzeichneten

    Präambel zur Regierungserklärung bzw. der beabsichtigten

    Staatszielbestimmung?

5. Halten Sie Förderungsmodelle für Volksgruppenradios nach Vorbild der

    Schweiz (Förderung von „Radio Rumantscha“ mit 80 Mio. S jährlich) oder

    Italiens für nachahmenswert?

 

6. Wenn ja: Arbeiten Sie an derartigen Modellen für Österreich?

 

7. Wann werden Sie die Charta für Regional - und Minderheitensprachen dem

    Parlament zur Beschlußfassung zuleiten?

 

8. Wie wird in diesem Zusammenhang die Position Österreichs zu den

    Volksgruppenradios sein?