920/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Förderung der Volksgruppenradios
In der Präambel zur Regierungserklärung zwischen ÖVP und FPÖ heißt es unter
anderem: Die Regierung „bekennt sich zu ihrer besonderen Verantwortung für
einen respektvollen Umgang mit ethnischen und religiösen Minderheiten.“
Darüberhinaus haben sich die Regierungsparteien grundsätzlich für die Schaffung
einer Staatszielbestimmung ausgesprochen, mit der der besondere Schutz und die
besondere Förderungswürdigkeit der Volksgruppen auch verfassungsmäßig
festgeschrieben werden soll.
Die Volksgruppenradios leisten zweifellos einen großen Beitrag zu einem
lebendigen Volksgruppenleben, denn sie bieten den Volksgruppen eine Plattform
zu freier Meinungsäußerung und halten die Volksgruppensprache lebendig.
Zur Unterstützung von Meinungs - und Sprachenvielfalt ist die öffentliche Hand
besonders gefordert, den Betrieb der Volksgruppenradios finanziell zu fördern.
Derzeit sieht es danach aus, daß das Weiterbestehen der österreichischen
Volksgruppenradios nicht gesichert ist, da künftig keine Mittel aus der
Volksgruppenförderung für Volksgruppenradios ausgeschüttet werden sollen.
Damit widerspricht die Regierung ihren eigenen Erklärungen. Ein Förderungsstop
für die Volksgruppenradios würde der Präambel zur Regierungserklärung und der
geplanten Staatszielbestimmung widersprechen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
1. Inwieweit werden die Volksgruppenradios künftig aus dem Titel der
Volksgruppenförderung unterstützt werden?
2. Hat das Bundeskanzleramt die Absicht, den Betrieb der Volksgruppenradios
finanziell längerfristig abzusichern?
3. Wenn nein: Sind Sie sich der Tatsache bewußt, daß dadurch die Existenz der
Volksgruppenradios schwer bedroht wäre?
4. Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen dem geplanten
Förderungsstop für Volksgruppenradios und der von Ihnen unterzeichneten
Präambel zur Regierungserklärung bzw. der beabsichtigten
Staatszielbestimmung?
5. Halten Sie Förderungsmodelle für Volksgruppenradios nach Vorbild der
Schweiz (Förderung von „Radio Rumantscha“ mit 80 Mio. S jährlich) oder
Italiens für nachahmenswert?
6. Wenn ja: Arbeiten Sie an derartigen Modellen für Österreich?
7. Wann werden Sie die Charta für Regional - und Minderheitensprachen dem
Parlament zur Beschlußfassung zuleiten?
8. Wie wird in diesem Zusammenhang die Position Österreichs zu den
Volksgruppenradios sein?