921/J XXI.GP
der Abgeordneten Pirklhuber, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Qualitätssicherung und Lebensmittelkontrolle im biologischen Landbau
Grundsätzlich müssen für das Austria - Bio - Kontrollzeichen die lebensmittelrechtlichen
Vorschriften - insbesondere das Codex - Kapitel A8 und die EU - Verordnung 2092/91 -
sowie 1804/99 zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich
der Verordnung EWG Nr.2092/91 erfüllt werden.
Durch diese strengen Maßnahmen, die einer ständigen Kontrolle unterliegen,
unterscheidet sich die Produktionsweise von Biobetrieben in vieler Hinsicht von der
konventionellen Produktion. Biobetriebe sind durch die Produktionsrichtlinien in der
Regel arbeitsintensiver und haben durch den Verzicht auf umweltschädigende
Produktionsmittel in der Regel auch weniger Ernteertrag. Die KonsumentInnen von
Bioprodukten sind mehrheitlich ernährungs - und gesundheits - und umweltbewußt.
Als Kaufmotivation stehen daher die Aspekte Gesundheit, besserer Geschmack,
qualitativ hochwertig, umweltbewußt produziert im Vordergrund. Aus diesem Grund
ist es wichtig, daß mit diesen Attributen auch geworben werden darf.
Nun wurde uns bekannt, daß die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in
Linz eine Biomolkerei beanstandete, die ihre Bioprodukte wie folgt beschreibt: „Die
frische Mühlviertler Bio vollmilch ist köstlich wertvoll und anders. Denn sie wurde
sorgfältig und bio gerecht nach bester Handwerkstradition... verarbeitet.“.
Begründet wurde die Beanstandung wie folgt: „Die frische Mühlviertler Bio - Vollmilch
ist . . . anders ist geeignet, beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, daß es sich
um ein „anderes" Produkt handle. Dies würde voraussetzen, daß sich das Produkt
hinsichtlich wenigstens einer für den Verbraucher relevanten Eigenschaft von einem
vergleichbaren konventionellen Produkt unterscheidet. Aus dem Verpackungstext
ergibt sich kein Anhaltspunkt, der diese Annahme stützt. Bei Produkten aus
biologischer Landwirtschaft liegt primär ein anderer Herstellungsprozeß vor, während
sich die Produkte selbst von herkömmlichen Produkten erfahrungsgemäß nicht
signifikant unterscheiden. Solange keine Belege für signifikant andere
Produkteigenschaften vorliegen, ist diese Aussage irreführend, und somit geeignet,
dem Konsumenten eine bessere Qualität gegenüber vergleichbaren Waren
vorzutäuschen. Es wird daher gebeten, den Erzeuger der vorliegenden Probe
nachweislich darauf hinzuweisen, diese Aussage nicht zu verwenden.“
Wir sind der Ansicht, daß Bioprodukte sehr wohl anders sind, nicht nur aufgrund der
strengen gesetzlichen Auflagen über das Produktionsverfahren, sondern
beispielsweise auch aufgrund von weniger
Rückständen von Agrarchemikalien.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmen Sie der Auffassung der oben angeführten Behörde zu? Wenn ja, wie
begründen Sie das? Wenn nein, welche Möglichkeiten im Rahmen des
Lebensmittelrechts sehen Sie, damit mit dem Argument Biolebensmittel sind
anders auf der Verpackung geworben werden kann bzw. was werden Sie
unternehmen, damit diese Form der Werbung für Biolebensmittel in Hinkunft
rechtskonform ist?
2. Welche Kriterien finden Berücksichtigung bei der Qualitätskontrolle von
Bioprodukten bzw. beim Vergleich Bio - und konventionelle Produkte?
3. Wieviele und welche Qualitätsvergleichsuntersuchungen von Bioprodukten mit
konventionellen Produkten wurden von Ihrem Ministerium in den letzten 5 Jahren
in Österreich durchgeführt bzw. welche sind in der nächsten Zeit seitens Ihres
Ressorts geplant?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen zur Verhinderung der Irreführung von
VerbraucherInnen hinsichtlich von Pseudo - Bioprodukten, dh Marken, die die
Bezeichnung „Bio“ im Namen zwar führen und ins österreichische Markenregister
eingetragen sind, aber nicht aus biologischer Produktion stammen?
5. Ist ihnen bekannt, welche Pseudo - Bioprodukte sich auf dem österreichischen Markt
befinden, die nicht konform sind mit dem Österreichischen Lebensmittelkodex?
Wenn ja, welche und wieviele? Wenn nein, werden Sie dazu eine Markterhebung
durchführen?