NATIONALRAT


 
 
            Der   A u ß e n p o l i t i s c h e   A u s s c h u s s   hält Dienstag, den 1. Juli 2003, um 12.15 Uhr im Lokal III Sitzung.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 

 1.)

Außenpolitischer Bericht 2002 der Bundesregierung (III-27 d.B.)
 

 2.)

Bericht des Unterausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G), das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (EZA-Gesetz - Novelle 2003) (81 d.B.)
 

 3.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (96 d.B.)
 

 4.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien (11 d.B.)
 

 5.)

Regierungsvorlage: Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen (14 d.B.)

 

                                                                                                                                                  ./.

 

 

 

 6.)

Regierungsvorlage: Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (21 d.B.)
 

 7.)

Regierungsvorlage: Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (62 d.B.)
 

 8.)

Regierungsvorlage: Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien (73 d.B.)
 

 
 

Wien, 2003 06 26
 
 
 

 

            Peter   S c h i e d e r  

 

            Obmann


 
 
                                                                                                                                                     
 

Einvernehmliche außerplanmäßige Einberufung.