NATIONALRAT
 
 
 
            Der   U m w e l t a u s s c h u s s   hält Donnerstag, den 2. Dezember 2004, um 13.30 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.
 
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 1.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004) (648 d.B.)
 

 2.)

Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird (313/A)
 

 3.)

Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (475/A)
 

 4.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2004) (672 d.B.)
 

 5.)

Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBl. I Nr. 102/2002 geändert wird (437/A)
 

 6.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung von Einwegpfändern oder Einwegabgaben zur Reduktion des Verpackungsabfalls (29/A(E))
(Wiederaufnahme der am 24. April 2003 vertagten Verhandlungen)
 

./.

 

 

 7.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBl. I Nr. 102/2002 geändert wird (244/A)
(Wiederaufnahme der am 29. Juni 2004 vertagten Verhandlungen)
 

 8.)

Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pfandsystem für Handys (321/A(E))
(Wiederaufnahme der am 20. Oktober 2004 vertagten Verhandlungen)
 

 
 

Wien, 2004 11 23
 
 
 

 

                   Dr. Eva   G l a w i s c h n i g  

 

                   Obfrau


                                                                                                                                                     
 

A v i s o
 
           Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 sowie 4 bis 8 jeweils unter einem zu verhandeln.
 

Außerdem ist vorgesehen, diese Sitzung um 16.30 Uhr zu beenden.
 

Einvernehmliche außerplanmäßige Einberufung.