NATIONALRAT
 
 
 
            Der   U n t e r a u s s c h u s s   d e s   V e r f a s s u n g s a u s s c h u s s e s   zur Vorbehandlung
 

 

des Antrages 89/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)
und
des Antrages 156/A der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,
der Petition (11/PET) betreffend "Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem", überreicht von den Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Dr. Helene Partik Pablé und Theresia Haidlmayr,
der Bürgerinitiative (5/BI) betreffend "Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem"
sowie
des Antrages 431/A der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Österreichische Gebärdensprache im Bundesverfassungsgesetz verankert wird,
des Antrages 449/A(E) der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache
und
der Regierungsvorlage (832 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 
hält Dienstag, den 28. Juni 2005, um 9.15 Uhr im Lokal VIII Sitzung.
 
 

Wien, 2005 06 03
 
 

 

                     Mag. Christine   L a p p  

 

                    Obfrau


                                                                                                                                                     
 

Es ist in Aussicht genommen, diese Sitzung um 10.45 Uhr zu beenden.