116/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

betreffend Finanzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklungshilfeleistungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
(EZA) sind in den letzten Jahren tendenziell gesunken und betrugen im Jahr 2002
nur noch 0,23% des Bruttonationaleinkommens (BNE). Besonders betroffen von den
Kürzungen waren die bilaterale EZA und die in diesen Bereichen tätigen
Nichtregierungsorganisationen, die dadurch in ernsthafte existenzielle Nöte geraten
sind.

Die EU-Mitgliedstaaten haben anlässlich der UN-Entwicklungskonferenz 2002 in
Monterrey den Beschluss gefasst, die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA)
dahingehend zu erhöhen, dass bis zum Jahr 2006 ein EU-Durchschnittswert von
0,39% des BNE erreicht wird. Im Hinblick auf dieses Ziel müssen alle Mitgliedstaaten
im Rahmen ihrer jeweiligen Budgets bis 2006 mindestens ein Volumen von 0,33%
des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe erreichen. Im Schlussdokument von
Monterrey wird überdies betont, dass die Geber sicherstellen sollten, dass die
notwendigen Entschuldungen im Rahmen der HIPC-lnitiative nicht zu einer
Verringerung der ODA-Mittel führen sollte, die den Entwicklungsländern zur
Verfügung gestellt werden.

Auch seitens der Weltbank und der UNO („Zedillo-Bericht") wurde festgestellt, dass
die öffentlichen Zahlungen für die Entwicklungszusammenarbeit verdoppelt werden
müssen, damit die auf dem Millenniumsgipfel vereinbarten Ziele (Halbierung der
weltweiten Armut) erreicht werden können. Die Bundesregierung muss daher einen
verbindlichen Zeitplan vorlegen, wie das EU-Ziel bis zum Jahr 2006 erreicht werden
kann und zur Erreichung des Millenniumszieles in weiterer Folge das UN-Ziel von
0,7% anpeilen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. gleichzeitig mit dem Budget einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, der eine
fortschreitende Erhöhung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
von 2004 bis 2006 vorsieht, um im Jahr 2006 den EU-Durchschnitt von 0,39%
des Bruttonationaleinkommens möglichst ohne Einrechnung von
Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der HIPC-lnitiative zu erreichen;
insbesondere sind die Mittel für die bilaterale Programm- und Projekthilfe zu
steigern und die Leistungen an die entwicklungspolitischen
Nichtregierungsorganisationen abzusichern


2. zur Sicherstellung der laufenden Finanzierung der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit und zu deren langfristiger Absicherung mit
Wirksamkeit 1.1.2004 die Entwicklungsausgaben als gesetzliche
Verpflichtung und nicht mehr als Ermessensausgaben zu veranschlagen

3.  sich auf nationaler wie internationaler Ebene für die Erschließung innovativer
Finanzierungsquellen wie z.B. für die Besteuerung von Devisentransaktionen
einzusetzen, damit das UN-Ziel von 0,7%, zu dem sich Österreich mehrfach
bekannt hat, erreicht werden kann sowie

4.  im Falle der Schaffung einer mit der Abwicklung der Programm- und
Projekthilfe betrauten Agentur das Parlament und die
Nichtregierungsorganisationen mitentscheidend in die Beratungen
einzubinden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den aussenpolitischen Ausschuss
vorgeschlagen.