2/A XXII.GP
Eingelangt am:
20.12.2002
der Abgeordneten Dr.
Wolfgang Schüssel, Dr. Khol, Grillitsch
Kolleginnen und
Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das
Bundesverfassungsgesetz in der Fassung von
1929 geändert wird (Bundesverfassungsgesetz-Novelle 2003).
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in der Fassung von 1929
geändert wird (Bundesverfassunggesetz-Novelle 2003).
Der Nationalrat hat beschlossen:
1.
Im Artikel 11 Abs. (1) B- VG wird folgende Ziffer 8 angefügt:
“8. Tierschutz im Bereich der Heimtierhaltung sowie im
Bereich der Haltung von Nutztieren und der
Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks; insbesondere im
Bereich der einheitlichen Umsetzung von
EU-Recht."
2. Im Artikel 151 wird folgender Absatz 28
eingefügt:
“(28) Artikel 11 Abs. 1 Z 8 tritt am 1. 1. 2004 in Kraft."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag
unter Verzicht auf eine 1. Lesung dem Verfas-
sungsausschuss zuzuweisen.
Begründung
Das Bekenntnis zum umfassenden Tierschutz beruht in
Österreich auf einem breiten gesellschaftlichen
Konsens. Die Diskussion über den Umgang mit Tieren nimmt zu, die
gesellschaftliche Sensibilität steigt
ständig.
Tierschutzstandards werden von Konsumenten immer häufiger
als Qualitäts- und damit Auswahlkriteri-
um
beim Kauf von Lebensmittel herangezogen. Österreich verfugt bereits jetzt über
hohe Tierschutzstan-
dards. Das ist auf eine ambitionierte Tierschutzpolitik auf Landesebene auf
Basis der 15a - Vereinbarungen
zurückzuführen.
Lebensmittelsicherheit und EU-Standards
Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit sind im
Rahmen der EU-Erweiterung wichtige Themen
für die österreichischen Konsumenten und die Landwirtschaft. Es muss
sichergestellt sein, dass keine
Lebensmittel nach Österreich kommen, die den gewohnten EU-Standards nicht
entsprechen. Darüber
hinaus
müssen wir durch die Schaffung gemeinsamer EU-Standards in der landwirtschaftlichen
Produkti-
on
danach trachten, unsere hohen Qualitäten zu verteidigen. Das betrifft
insbesondere den Tierschutz, bei
dem wir unsere hohen Standards sichern und gleichzeitig faire
Wettbewerbsbedingungen für unsere Bau-
ern
schaffen müssen.
Tierschutz und EU
Tierschutz wird aber auch auf europäischer Ebene ein
immer wichtigeres Thema. Ziel ist es, in der erwei-
terten Europäischen Union glaubwürdig das hohe österreichische Niveau in
Tierschutzanliegen einzu-
bringen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Bauern zu
schaffen. Bei der Weiter-
entwicklung der EU-Agrarpolitik in den nächsten Jahren wird es auch ein
wichtiges Ziel sein, Instrumente
zur
Förderung des Tierschutzes - z. B. die verstärkte Unterstützung von
Investitionen in tierfreundliche
Haltungsformen - zu verbessern.
Zur Unterstützung der europäischen Diskussion und zum
Erreichen einheitlicher europäischer Standards
ist diese Verfassungsänderung jetzt erforderlich.