240/A und Zu 240/A XXII. GP

Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

 

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter

und GenossInnen

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass der
Rechnungshof die Gebarung des Bundesministeriums für Inneres sowie die
Gebarung aller damit befassten Ressorts und Dienststellen hinsichtlich des
Vorganges der Ausschreibung, Vergabe, Abwicklung und Errichtung des
bundesweiten Behördenfunknetzes ADONIS (Austrian Digital Operating Network for
Integrated Services) seit 4.2.2000 bis zur Aufkündigung der Vertragsvereinbarungen
durch das Unternehmen Mastertalk, unter besonderer Berücksichtigung der Vergabe
des Projektmanagements an das Unternehmen Austroconsult (sowie deren
Subauftragnehmer), überprüfe.

Begründung:

Seitens des Innenministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass spätestens bis März
2005 ein einheitliches und abhörsicheres Behördenfunknetz errichtet werde. Anfang
April 2003 hätte dieses Funknetz in Probebetrieb gehen und noch heuer in ganz
Niederösterreich funktionieren sollen. Tatsächlich wurde der Probebetrieb bis dato
nicht aufgenommen, das Errichtungsunternehmen Mastertalk erklärte gegenüber
dem BMI den Ausstieg aus diesem Projekt und es gibt Anhaltspunkte dafür, dass für
diesen Millionenauftrag keine entsprechende einheitliche Vertragsurkunde
unterzeichnet wurde.


Durch Mastertalk wurden Schadenersatzansprüche gegenüber der Republik
Österreich in mehrstelliger Millionen-Euro-Höhe geltend gemacht und sämtliche
Mitarbeiter gekündigt. Die Zukunft des digitalen Behördenfunknetzes ist damit
ebenso offen wie die Höhe des bisher entstandenen Schadens für die Republik
Österreich.